(1) Werden für städtebauliche Maßnahmen land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke in Anspruch genommen, kann auf Antrag der Gemeinde mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde nach § 87 Absatz 1 des Flurbereinigungsgesetzes ein Flurbereinigungsverfahren eingeleitet werden, wenn der den Betroffenen entstehende Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt oder Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch die städtebaulichen Maßnahmen entstehen, vermieden werden sollen. Das Flurbereinigungsverfahren kann bereits angeordnet werden, wenn ein Bebauungsplan noch nicht rechtsverbindlich ist. In diesem Falle muss der Bebauungsplan vor Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans (§ 59 Absatz 1 des Flurbereinigungsgesetzes) in Kraft getreten sein. Die Gemeinde ist Träger des Unternehmens im Sinne des § 88 des Flurbereinigungsgesetzes.
(2) Die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplans nach § 63 des Flurbereinigungsgesetzes kann bereits angeordnet werden, wenn der Flurbereinigungsplan bekannt gegeben ist.
(3) Die Zulässigkeit einer Enteignung nach den Vorschriften dieses Gesetzbuchs bleibt auch nach Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens unberührt.
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https://www.wuerzburg.de/m_446426_dl
MI. IV+D. TH 190,00. TH 190,00. FD. TH 187,00. TH 187,00. TH 187,00. TH 190,00. "gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). 6. Änderung des Bebauungsplanes "Innenstadt" für den Teilbereich des Franziskaner Klosters Fl. Nrn. 10043, 10044, 1004
https://www.wildau.de/S-10-190-16-pdf-912253.pdf
Der Entwurf der 9. Anderung des Bebauungsplans mit der Begründung i. d. F. vom 29. Februar 2016 wird gebilligt (siehe Anlage 1). 6. Die Verwaltung wird beauftragt, das Anderungsverfahren durchzuführen,. 7. Zur Beteiligung der Offentlichkeit ist die öffen
https://www.o-sp.de/download/rheine/29060
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September. 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. De- zember 2006 (BGBI. I S. 3316). 2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachun
https://www.bonn.de/umwelt_gesundheit_planen_bauen_wohnen/stadtplanung/flaechen...
gemäß § 6 Abs. 5 BauGB zur 190. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt. Bonn, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich, Siemensstraße, Am Propsthof. Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist der Flächennutzungsplanänderung eine zusammenfassende Erklärung beizuf
https://www.landratsamt-roth.de/Portaldata/1/Resources/www.landratsamt_roth.de/...
01.01.1996 - BODENRICHTWERTE zum 01.01.1996 (in DM) einschließlich Erschließungskosten. Wohnbaufläche gem. Ortslage. Gewerbe. ABENBERG. 390,00. 310,00. 70,00. Ortsteil. Bechhofen. 190,00. Beerbach. 200,00. Dürrenmungenau. 200,00. Ebersbach. 190,00. Obers
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_190/
20.10.2015 - Neunter Teil: Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur [1]. § 190 Flurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme. (1) 1Werden für städtebauliche Maßnahmen land- oder forstwirtschaft
https://lxgesetze.de/gesetze/baugb/190
190 BauGB: Werden für städtebauliche Maßnahmen land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke in Anspruch genommen, kann auf Antrag der Gemeinde mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde nach § 87 Absatz 1 des Flurbereinigungsgesetzes ein Flurbereinigun
http://www.moettingen.de/BaadfeldI_1.Aend.Bekanntm.%C2%A73Abs.2_19.06.2013Int.p...
19.06.2013 - 2 Abs. 4 BauGB und ohne Erstellung eines Umweltberichtes gem. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2 a. BauGB zu ändern (1. Änderung). Bereich 1 allgemeines Wohngebiet: Der Umgriff der Änderung umfasst das Grundstück Fl.Nr. 190/16, welches im Wesent
http://www.pirmasens.de/dante-cms/app_data/adam/repo/48467_p_190-im-erlenteich-...
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung Die frühzeitige Beteiligung der Öf- | Die Beteiligung der Öffentlichkeit Die Beteiligung der Behörden Der Stadtrat hat in der Sitzung am Der Bebauungsplan P 190 "lm am 30.03.2009 fentlichkeitgem. § 3 Abs.1 BauGB gem. §
http://www.neuburg-donau.de/wirtschaft/bebauungsplaene/rechtsverbindlichen-beba...
Der Bebauungsplan ist hiermit rechtsverbindlich. Auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 und § 215 Abs. 1 BauGB ist hingewiesen worden. Neuburg an der Donau, 26.04.2006. Stadt Neuburg an der Donau. Siegel. Dr. Gmehling. Oberbürgerm