§ 192 BauGB, Gutachterausschuss
Paragraph 192 Baugesetzbuch

(1) Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet.


(2) Die Gutachterausschüsse bestehen aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlichen weiteren Gutachtern.


(3) Der Vorsitzende und die weiteren Gutachter sollen in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein und dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein. Zur Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie der in § 193 Absatz 5 Satz 2 genannten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten ist ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken als Gutachter hinzuzuziehen.


(4) Die Gutachterausschüsse bedienen sich einer Geschäftsstelle.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Landtag von Baden-Württemberg Kleine Anfrage Antwort

http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP13/Drucksachen...
08.11.2002 - Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wird in Baden-Württemberg gewährleistet, dass die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse nach § 192 BauGB personell so ausgestattet sind, dass sie die ihnen nach dem BauGB übertragenen Aufgaben erfülle

Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzesmotivation (§§ 192 -199 BauGB) 9 1.1 ...

https://d-nb.info/992518873/04
2. Gutachterausschuss (§ 192 BauGB). 17. 2.1. Einrichtung der Gutachterausschüsse. 18. 2.2. Gutachterausschüsse als Behörde. 18. 2.3. Unabhängigkeit, Sachkunde, Befangenheit, Geheimhaltung. 20. 2.4. Zusammensetzung und Arbeitsweise der Gutachterausschüss

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 192 „Westliche Innenstadt“ der ...

https://www.elmshorn.de/media/custom/2326_5553_1.PDF?1450365678
03.12.2015 - zur Kirchenstraße und westlich von dieser auf den Alten Markt führend (gemäß. Darstellung des Geltungsbereiches in der Anlage) wird der einfache „Bebauungsplan Nr. 192 – Westliche Innenstadt“ als. Bebauungsplan nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB

Wertermittlung nach dem BauGB 75 17 - isw-isb

https://www.isw-isb.de/fileadmin/Content/pdf/2017_Tagungen/2017_2_isb/75_17_Pro...
10179 Berlin. Fon 030 2308 22-0. Fax 030 2308 22-22 info@staedtebau-berlin.de www.isw-isb.de. Institute der Deutschen. Akademie für Städtebau und Landesplanung. Wertermittlung nach dem. BauGB. Vorträge mit. Erfahrungsaustausch zwischen. Gutachterausschüs

Informationsblatt zur Erstellung eines ... - Stadt Ravensburg

https://www.ravensburg.de/rv-wAssets/pdf/wirtschaft-planen-bauen/Gutachteraussc...
Nach § 192 Baugesetzbuch (BauGB) werden zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. In Ba- den-Württemberg sind die Gutachterausschüsse bei den Gemeinden angesiedelt. Der


Webseiten zum Paragraphen

§ 192 BauGB Gutachterausschuss Baugesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/114/a1381.htm
(3) 1Der Vorsitzende und die weiteren Gutachter sollen in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein und dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaft, für dere

BauGB § 192 Gutachterausschuss - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_192/
11.06.2013 - Erster Teil: Wertermittlung. § 192 Gutachterausschuss · § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses · § 194 Verkehrswert · § 195 Kaufpreissammlung · § 196 Bodenrichtwerte · § 197 Befugnisse des Gutachterausschusses · § 198 Oberer Gutachteraussch

Baugesetzbuch (BauGB) - Auszüge

https://www.gutachterausschuss-bb.de/xmain/baugb-auszug.htm
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). (Auszug der Paragraphen 192 bis 199). § 192 Gutachterausschuss · § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses · § 194 Verkehrswert · § 195 Kaufpreissammlung · § 196 Bodenr

Wertermittlung - LAiV-MV

https://www.laiv-mv.de/Geoinformation/Wertermittlung/
Für die Grundstückswertermittlung werden nach § 192 BauGB in den Ländern selbstständige, unabhängige Gutachterausschüsse mit eigens dafür eingerichteten Geschäftsstellen gebildet. Werden in einem Land mehr als zwei Gutachterausschüsse gebildet, so ist na

Zentrales Landesportal Bauleitplanung Sachsen - Öffentliche ...

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/archiv/1002667
17.07.2017 - 9 Abs. 2a und § 13 BauGB ein einfacher Bebauungsplan Nr. 98/10 „Wanderer-Viertel“ aufgestellt werden. 1.2 Planumgriff (unverändert). Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 62, 63, 70/3, 70/4, 70/5, 70/6, 192/4, 192/6, 192/8, 192/9, 192/1


  • Verortung im BauGB

    BauGBDrittes Kapitel: Sonstige Vorschriften › Erster Teil: Wertermittlung › § 192

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 192 BauGB
    § 192 Abs. 1 BauGB oder § 192 Abs. I BauGB
    § 192 Abs. 2 BauGB oder § 192 Abs. II BauGB
    § 192 Abs. 3 BauGB oder § 192 Abs. III BauGB
    § 192 Abs. 4 BauGB oder § 192 Abs. IV BauGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Baugesetzbuch.net