(1) Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet.
(2) Die Gutachterausschüsse bestehen aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlichen weiteren Gutachtern.
(3) Der Vorsitzende und die weiteren Gutachter sollen in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein und dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein. Zur Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie der in § 193 Absatz 5 Satz 2 genannten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten ist ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken als Gutachter hinzuzuziehen.
(4) Die Gutachterausschüsse bedienen sich einer Geschäftsstelle.
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http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP13/Drucksachen...
08.11.2002 - Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wird in Baden-Württemberg gewährleistet, dass die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse nach § 192 BauGB personell so ausgestattet sind, dass sie die ihnen nach dem BauGB übertragenen Aufgaben erfülle
https://d-nb.info/992518873/04
2. Gutachterausschuss (§ 192 BauGB). 17. 2.1. Einrichtung der Gutachterausschüsse. 18. 2.2. Gutachterausschüsse als Behörde. 18. 2.3. Unabhängigkeit, Sachkunde, Befangenheit, Geheimhaltung. 20. 2.4. Zusammensetzung und Arbeitsweise der Gutachterausschüss
https://www.elmshorn.de/media/custom/2326_5553_1.PDF?1450365678
03.12.2015 - zur Kirchenstraße und westlich von dieser auf den Alten Markt führend (gemäß. Darstellung des Geltungsbereiches in der Anlage) wird der einfache „Bebauungsplan Nr. 192 – Westliche Innenstadt“ als. Bebauungsplan nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB
https://www.isw-isb.de/fileadmin/Content/pdf/2017_Tagungen/2017_2_isb/75_17_Pro...
10179 Berlin. Fon 030 2308 22-0. Fax 030 2308 22-22 info@staedtebau-berlin.de www.isw-isb.de. Institute der Deutschen. Akademie für Städtebau und Landesplanung. Wertermittlung nach dem. BauGB. Vorträge mit. Erfahrungsaustausch zwischen. Gutachterausschüs
https://www.ravensburg.de/rv-wAssets/pdf/wirtschaft-planen-bauen/Gutachteraussc...
Nach § 192 Baugesetzbuch (BauGB) werden zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. In Ba- den-Württemberg sind die Gutachterausschüsse bei den Gemeinden angesiedelt. Der
https://www.buzer.de/gesetz/114/a1381.htm
(3) 1Der Vorsitzende und die weiteren Gutachter sollen in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein und dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaft, für dere
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_192/
11.06.2013 - Erster Teil: Wertermittlung. § 192 Gutachterausschuss · § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses · § 194 Verkehrswert · § 195 Kaufpreissammlung · § 196 Bodenrichtwerte · § 197 Befugnisse des Gutachterausschusses · § 198 Oberer Gutachteraussch
https://www.gutachterausschuss-bb.de/xmain/baugb-auszug.htm
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). (Auszug der Paragraphen 192 bis 199). § 192 Gutachterausschuss · § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses · § 194 Verkehrswert · § 195 Kaufpreissammlung · § 196 Bodenr
https://www.laiv-mv.de/Geoinformation/Wertermittlung/
Für die Grundstückswertermittlung werden nach § 192 BauGB in den Ländern selbstständige, unabhängige Gutachterausschüsse mit eigens dafür eingerichteten Geschäftsstellen gebildet. Werden in einem Land mehr als zwei Gutachterausschüsse gebildet, so ist na
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/archiv/1002667
17.07.2017 - 9 Abs. 2a und § 13 BauGB ein einfacher Bebauungsplan Nr. 98/10 „Wanderer-Viertel“ aufgestellt werden. 1.2 Planumgriff (unverändert). Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 62, 63, 70/3, 70/4, 70/5, 70/6, 192/4, 192/6, 192/8, 192/9, 192/1