§ 210 BauGB, Wiedereinsetzung
Paragraph 210 Baugesetzbuch

(1) Wenn ein Beteiligter ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche oder auf Grund dieses Gesetzbuchs bestimmte Frist für eine Verfahrenshandlung einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.


(2) Die nach § 32 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zuständige Behörde kann nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anstelle einer Entscheidung, die den durch das bisherige Verfahren herbeigeführten neuen Rechtszustand ändern würde, eine Entschädigung festsetzen.


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Baugesetzbuch (BauGB) - MIL Brandenburg

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29.05.2017 - BauGB. Ausfertigungsdatum: 23.06.1960. Vollzitat: "Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das ..... 207. Von Amts wegen bestellter Vertreter. § 208. Anordnungen zur Erforschung des Sachverha

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Bebauungsplans Nr. 210 "Weißer Berg" Stadt Neustadt a. Rbge. 1 ...

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§ 210 BauGB - Wiedereinsetzung - openJur

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210 Wiedereinsetzung →. (1) Wenn ein Beteiligter ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche oder auf Grund dieses Gesetzbuchs bestimmte Frist für eine Verfahrenshandlung einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu g

BauGB § 210 Wiedereinsetzung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_210/
Drittes Kapitel: Sonstige Vorschriften. Zweiter Teil: Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung. Dritter Abschnitt: Verwaltungsverfahren. § 210 Wiedereinsetzung. (1) Wenn ein Beteiligter ohne Verschulden verhindert war

Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch - BauGB - ibr-online

https://www.ibr-online.de/IBRKommentare/index.php?zg=0&Textnr=40
BauGB-Kommentar. Begründet von Prof. (em.) Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Berlin, Prof. Dr. Michael Krautzberger, Berlin, und. Dr. Rolf-Peter Löhr, Berlin. Forgeführt von Prof. (em.) Dr. Dr. h.c. Ulrich ... im Verlag C.H. Beck erschienen. Zitiervorschlag: "

210 - "Weißer Berg" Mardorf | Stadtverwaltung Neustadt am Rübenberge

https://www.neustadt-a-rbge.de/internet/Leben%20in%20Neustadt/Umwelt%20&%20Stad...
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB. 20.05.88 bis 20.06.88, Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB. 06.04.89, Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB. 14.11.91, Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. §

Zitierungen von § 210 BauGB Baugesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/114/v1400.htm
Zitierungen von § 210 BauGB. Sie sehen die Vorschriften, die auf § 210 BauGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BauGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.


  • Verortung im BauGB

    BauGBDrittes Kapitel: Sonstige Vorschriften › Zweiter Teil: Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung › Dritter Abschnitt: Verwaltungsverfahren › § 210

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 210 BauGB
    § 210 Abs. 1 BauGB oder § 210 Abs. I BauGB
    § 210 Abs. 2 BauGB oder § 210 Abs. II BauGB

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