(1) Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens haben keine aufschiebende Wirkung.
(2) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Geltendmachung des Kostenerstattungsbetrags nach § 135a Absatz 3 sowie des Ausgleichsbetrags nach § 154 durch die Gemeinde haben keine aufschiebende Wirkung.
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https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/1_B_118_13_Bes...
Vorab ist allerdings darauf hinzuweisen, dass viel dafür spricht, dass bei dem vorliegenden Antrag der. Bauherrin nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO auf Änderung oder Aufhebung eines gerichtlichen Beschlus- ses wegen veränderter Umstände die Stadtgemeinde nich
http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Kaiser-Materielles-Oeffentliches-Recht-...
Umfang nachzuprüfen.472 Denn die Bauaufsichtsbehörde darf das Einvernehmen der. Gemeinde nur ersetzen, wenn das streitige Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist. Im vorläufigen Rechtsschutz ist zu beachten, dass die Ersetzung des Einvernehmens kei
http://vgsigmaringen.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/import/verwaltungsg...
15.07.2015 - bender Wirkung angefochten [oder hat das Gericht bei einem für sofort vollziehbar erklär- ten Vorbescheid (s. o., § 212a BauGB gilt nach h. M. nicht für Vorbescheide] die auf- schiebende Wirkung des Widerspruchs oder der Klage wiederhergeste
https://jura-intensiv.de/images/PDF/RAs_alt/ra2009/2009-12.pdf
01.12.2009 - Problemdarstellung: § 212a BauGB lässt die aufschiebende Wirkung von. Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten ge- gen die “bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens” entfallen. Dass zu “bauaufsichtlichen Zulassungen” in diesem Sinne
http://examensrelevant.de/wp-content/uploads/2015/10/Fall-2-Immer-%C3%84rger-mi...
weil der Widerspruch des R gem. § 212a BauGB keine aufschiebende Wirkung hat. Beachte: Da § 212a BauGB sich auf die bauaufsichtliche Zulassung bezieht, hat auch der Widerspruch des Nachbarn gegen einen Bauvorbescheid nach § 71 BauO nw keine aufschieben W
https://www.buzer.de/gesetz/114/a1403.htm
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens haben keine aufschiebende Wirkung. (2) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Geltendmachung des Kostenerstattungsbetrags nach § 135a Abs. 3.
https://openjur.de/g/baugb/212a.html
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens haben keine aufschiebende Wirkung. ...
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_212a/
20.10.2015 - 212a Entfall der aufschiebenden Wirkung [1]. (1) Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens haben keine aufschiebende Wirkung. (2) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Geltendmac
http://www.juraindividuell.de/artikel/einstweiliger-rechtsschutz-nach-80-a-vwgo/
27.09.2017 - Nach § 212 a BauGB haben bei einer bauaufsichtlichen Zulassung (z. B. Baugenehmigung) Anfechtungsklage und Widerspruch des Dritten keine aufschiebende Wirkung. Bei dem Fall eines sofort vollziehbaren Verwaltungsaktes kraft Gesetztes muss der
https://www.juracademy.de/baurecht-bayern/gemeindliche-einvernehmen-baugb.html
Das gemeindliche Einvernehmen, § 36 BauGB lernen ➤ Mit JURACADEMY ➔ Baurecht Bayern JETZT ONLINE LERNEN! - Perfekt lernen im Online-Kurs Baurecht ... Diese entfällt nach § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 212a BauGB, da die Gemeinde Dritter im Sinne dieser Vorsch