§ 212a BauGB, Entfall der aufschiebenden Wirkung
Paragraph 212a Baugesetzbuch

(1) Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens haben keine aufschiebende Wirkung.


(2) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Geltendmachung des Kostenerstattungsbetrags nach § 135a Absatz 3 sowie des Ausgleichsbetrags nach § 154 durch die Gemeinde haben keine aufschiebende Wirkung.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Reichweite von § 212a BauGB - Oberverwaltungsgericht der Freien ...

https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/1_B_118_13_Bes...
Vorab ist allerdings darauf hinzuweisen, dass viel dafür spricht, dass bei dem vorliegenden Antrag der. Bauherrin nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO auf Änderung oder Aufhebung eines gerichtlichen Beschlus- ses wegen veränderter Umstände die Stadtgemeinde nich

Materielles Öffentliches Recht im Assessorexamen - Verlag Franz ...

http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Kaiser-Materielles-Oeffentliches-Recht-...
Umfang nachzuprüfen.472 Denn die Bauaufsichtsbehörde darf das Einvernehmen der. Gemeinde nur ersetzen, wenn das streitige Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist. Im vorläufigen Rechtsschutz ist zu beachten, dass die Ersetzung des Einvernehmens kei

Examensrepetitorium an der Universität Tübingen Aktuelle Fälle des ...

http://vgsigmaringen.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/import/verwaltungsg...
15.07.2015 - bender Wirkung angefochten [oder hat das Gericht bei einem für sofort vollziehbar erklär- ten Vorbescheid (s. o., § 212a BauGB gilt nach h. M. nicht für Vorbescheide] die auf- schiebende Wirkung des Widerspruchs oder der Klage wiederhergeste

Öffentliches Recht - Jura Intensiv

https://jura-intensiv.de/images/PDF/RAs_alt/ra2009/2009-12.pdf
01.12.2009 - Problemdarstellung: § 212a BauGB lässt die aufschiebende Wirkung von. Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten ge- gen die “bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens” entfallen. Dass zu “bauaufsichtlichen Zulassungen” in diesem Sinne

Fall 2: Immer Ärger mit den Nachbarn - Examensrelevant.de

http://examensrelevant.de/wp-content/uploads/2015/10/Fall-2-Immer-%C3%84rger-mi...
weil der Widerspruch des R gem. § 212a BauGB keine aufschiebende Wirkung hat. Beachte: Da § 212a BauGB sich auf die bauaufsichtliche Zulassung bezieht, hat auch der Widerspruch des Nachbarn gegen einen Bauvorbescheid nach § 71 BauO nw keine aufschieben W


Webseiten zum Paragraphen

§ 212a BauGB Entfall der aufschiebenden Wirkung Baugesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/114/a1403.htm
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens haben keine aufschiebende Wirkung. (2) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Geltendmachung des Kostenerstattungsbetrags nach § 135a Abs. 3.

§ 212a BauGB - Entfall der aufschiebenden Wirkung - openJur

https://openjur.de/g/baugb/212a.html
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens haben keine aufschiebende Wirkung. ...

BauGB § 212a Entfall der aufschiebenden Wirkung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_212a/
20.10.2015 - 212a Entfall der aufschiebenden Wirkung [1]. (1) Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens haben keine aufschiebende Wirkung. (2) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Geltendmac

Einstweiliger Rechtsschutz nach § 80 a VwGO - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/artikel/einstweiliger-rechtsschutz-nach-80-a-vwgo/
27.09.2017 - Nach § 212 a BauGB haben bei einer bauaufsichtlichen Zulassung (z. B. Baugenehmigung) Anfechtungsklage und Widerspruch des Dritten keine aufschiebende Wirkung. Bei dem Fall eines sofort vollziehbaren Verwaltungsaktes kraft Gesetztes muss der

Das gemeindliche Einvernehmen, § 36 BauGB - Juracademy

https://www.juracademy.de/baurecht-bayern/gemeindliche-einvernehmen-baugb.html
Das gemeindliche Einvernehmen, § 36 BauGB lernen ➤ Mit JURACADEMY ➔ Baurecht Bayern JETZT ONLINE LERNEN! - Perfekt lernen im Online-Kurs Baurecht ... Diese entfällt nach § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 212a BauGB, da die Gemeinde Dritter im Sinne dieser Vorsch


  • Verortung im BauGB

    BauGBDrittes Kapitel: Sonstige Vorschriften › Zweiter Teil: Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung › Dritter Abschnitt: Verwaltungsverfahren › § 212a

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 212a BauGB
    § 212a Abs. 1 BauGB oder § 212a Abs. I BauGB
    § 212a Abs. 2 BauGB oder § 212a Abs. II BauGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Baugesetzbuch.net