§ 212 BauGB, Vorverfahren
Paragraph 212 Baugesetzbuch

(1) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass ein nach dem Vierten oder Fünften Teil des Ersten Kapitels erlassener Verwaltungsakt durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 217 erst angefochten werden kann, nachdem seine Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit in einem Vorverfahren nachgeprüft worden ist; das Vorverfahren ist in Anlehnung an die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung zu regeln.


(2) Ist ein Vorverfahren vorgesehen, hat der Widerspruch gegen

1.
den Umlegungsbeschluss nach § 47 Absatz 1,
2.
die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 Absatz 1 sowie
3.
die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 77 oder § 116
keine aufschiebende Wirkung. § 80 Absatz 4 und 5 der Verwaltungsgerichtsordnung ist entsprechend anzuwenden.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

http://www.buergerinfo-bauhaus.de/fileadmin/user_upload/BiB/Seiten_aus_RK2014_6...
Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan B INST 13. »Bauhaus-Museum / Am Weimar- hallenpark« gemäß § 10 Abs. 3. Baugesetzbuch (BauGB) ... 211/1, 211/2, 212/3, 212/5, 212/7, 212/10, 213/1,. Flur 33, Flurstücke 2 (Teilfläche), 9/5 (Teil fläche),. Flur 34, Flu

Rechtsschutz in Baulandsachen - Handbuch des öffentlichen Baurechts

http://www.handbuch-oeffentliches-baurecht.de/fileadmin/Leseproben/K7Leseklein....
Damit sind die. Ïbrigen in §217 I BauGB genanntenVerwaltungsakte ohne Vorverfahren bei den Bauland- kammern durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung anzufechten (allgemeine Ansicht. Kalb in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, §212 Rdn.2; Battis in Battis/Krautzb

Magistrat der Stadt Karben

https://www.karben.de/downloads/datei/OTAwMDAxMjA4Oy07L3Vzci9sb2NhbC9odHRwZC92a...
21.12.2017 - Tel.: 06039/481-100, Fax: 06039/481-77100. Hans-Juergen.Schenk@Karben.de. Magistrat der Stadt Karben. Amtliche Bekanntmachung. Bauleitplanung der Stadt Karben. Bebauungsplan Nr. 212 „Bahnhofstraße 64-66“. Hier: Erneute Offenlage und Beteilig

M:\Zeichnungen\Kreis_GT\Herzebrock\212-XII\212-XIIÄnd-Satzung ...

https://www.o-sp.de/download/herzebrock/48244
Die übrigen rechtsverbindlichen Festset- zungen des Bebauungsplanes Nr. 212 (einschließlich Änderungen) außerhalb des Gel- tungsbereiches der XII. Änderung bleiben unberührt und sind nicht Gegenstand dieser. Änderung. Sie gelten weiterhin fort. B. Planze

Bebauungsplan 212 2. Änderung.pdf - Stadt Neustadt am Rübenberge

https://www.neustadt-a-rbge.de/internet/Leben%20in%20Neustadt/Umwelt%20&%20Stad...
Nr. 212 „Waldseilgarten“, 2. Änd., einschl. der Örtlichen. Bauvorschriften nach Prüfung der Stellungnahmen gemäß. § 3 Abs. 1 und § 4 BauGB in seiner Sitzung am ………….. als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie die. Begründung mit Umweltbericht und zusamme


Webseiten zum Paragraphen

BauGB § 212a Entfall der aufschiebenden Wirkung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_212a/
20.10.2015 - 212a Entfall der aufschiebenden Wirkung [1]. (1) Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens haben keine aufschiebende Wirkung. (2) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Geltendmac

§ 212a BauGB - Entfall der aufschiebenden Wirkung - openJur

https://openjur.de/g/baugb/212a.html
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens haben keine aufschiebende Wirkung. ...

§ 212 BauGB - Vorverfahren - openJur

https://openjur.de/g/baugb/212.html
212 Vorverfahren →. (1) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass ein nach dem Vierten oder Fünften Teil des Ersten Kapitels erlassener Verwaltungsakt durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 217 erst angefochten werden

OVG NRW: Nachbarwiderspruch gegen eine ... - Jurawelten

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Diese Folge tritt ab 01.01.1998 für alle Nachbarwidersprüche gegen die bauaufsichtliche Zulassung von Vorhaben ein und erfa Ÿt auch solche noch anhängigen Widersprüche, die vor dem 01.01.1998 gegen erteilte Baugenehmigungen erhoben worden sind und denen

Einstweiliger Rechtsschutz nach § 80 a VwGO - Jura Individuell

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27.09.2017 - Nach § 212 a BauGB haben bei einer bauaufsichtlichen Zulassung (z. B. Baugenehmigung) Anfechtungsklage und Widerspruch des Dritten keine aufschiebende Wirkung. Bei dem Fall eines sofort vollziehbaren Verwaltungsaktes kraft Gesetztes muss der


  • Verortung im BauGB

    BauGBDrittes Kapitel: Sonstige Vorschriften › Zweiter Teil: Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung › Dritter Abschnitt: Verwaltungsverfahren › § 212

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 212 BauGB
    § 212 Abs. 1 BauGB oder § 212 Abs. I BauGB
    § 212 Abs. 2 BauGB oder § 212 Abs. II BauGB

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