(1) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass ein nach dem Vierten oder Fünften Teil des Ersten Kapitels erlassener Verwaltungsakt durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 217 erst angefochten werden kann, nachdem seine Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit in einem Vorverfahren nachgeprüft worden ist; das Vorverfahren ist in Anlehnung an die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung zu regeln.
(2) Ist ein Vorverfahren vorgesehen, hat der Widerspruch gegen
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http://www.buergerinfo-bauhaus.de/fileadmin/user_upload/BiB/Seiten_aus_RK2014_6...
Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan B INST 13. »Bauhaus-Museum / Am Weimar- hallenpark« gemäß § 10 Abs. 3. Baugesetzbuch (BauGB) ... 211/1, 211/2, 212/3, 212/5, 212/7, 212/10, 213/1,. Flur 33, Flurstücke 2 (Teilfläche), 9/5 (Teil fläche),. Flur 34, Flu
http://www.handbuch-oeffentliches-baurecht.de/fileadmin/Leseproben/K7Leseklein....
Damit sind die. Ïbrigen in §217 I BauGB genanntenVerwaltungsakte ohne Vorverfahren bei den Bauland- kammern durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung anzufechten (allgemeine Ansicht. Kalb in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, §212 Rdn.2; Battis in Battis/Krautzb
https://www.karben.de/downloads/datei/OTAwMDAxMjA4Oy07L3Vzci9sb2NhbC9odHRwZC92a...
21.12.2017 - Tel.: 06039/481-100, Fax: 06039/481-77100. Hans-Juergen.Schenk@Karben.de. Magistrat der Stadt Karben. Amtliche Bekanntmachung. Bauleitplanung der Stadt Karben. Bebauungsplan Nr. 212 „Bahnhofstraße 64-66“. Hier: Erneute Offenlage und Beteilig
https://www.o-sp.de/download/herzebrock/48244
Die übrigen rechtsverbindlichen Festset- zungen des Bebauungsplanes Nr. 212 (einschließlich Änderungen) außerhalb des Gel- tungsbereiches der XII. Änderung bleiben unberührt und sind nicht Gegenstand dieser. Änderung. Sie gelten weiterhin fort. B. Planze
https://www.neustadt-a-rbge.de/internet/Leben%20in%20Neustadt/Umwelt%20&%20Stad...
Nr. 212 „Waldseilgarten“, 2. Änd., einschl. der Örtlichen. Bauvorschriften nach Prüfung der Stellungnahmen gemäß. § 3 Abs. 1 und § 4 BauGB in seiner Sitzung am ………….. als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie die. Begründung mit Umweltbericht und zusamme
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_212a/
20.10.2015 - 212a Entfall der aufschiebenden Wirkung [1]. (1) Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens haben keine aufschiebende Wirkung. (2) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Geltendmac
https://openjur.de/g/baugb/212a.html
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens haben keine aufschiebende Wirkung. ...
https://openjur.de/g/baugb/212.html
212 Vorverfahren →. (1) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass ein nach dem Vierten oder Fünften Teil des Ersten Kapitels erlassener Verwaltungsakt durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 217 erst angefochten werden
http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/oerecht/overwg/3631
Diese Folge tritt ab 01.01.1998 für alle Nachbarwidersprüche gegen die bauaufsichtliche Zulassung von Vorhaben ein und erfa Ÿt auch solche noch anhängigen Widersprüche, die vor dem 01.01.1998 gegen erteilte Baugenehmigungen erhoben worden sind und denen
http://www.juraindividuell.de/artikel/einstweiliger-rechtsschutz-nach-80-a-vwgo/
27.09.2017 - Nach § 212 a BauGB haben bei einer bauaufsichtlichen Zulassung (z. B. Baugenehmigung) Anfechtungsklage und Widerspruch des Dritten keine aufschiebende Wirkung. Bei dem Fall eines sofort vollziehbaren Verwaltungsaktes kraft Gesetztes muss der