Wurde durch die Änderung des § 34 des Bundesbaugesetzes durch das Gesetz zur Änderung des Bundesbaugesetzes vom 18. August 1976 die bis dahin zulässige Nutzung eines Grundstücks aufgehoben oder wesentlich geändert, ist eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der §§ 42, 43 Absatz 1, 2, 4 und 5 und des § 44 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 und 4 zu gewähren; dies gilt nicht, soweit in dem Zeitpunkt, in dem nach § 44 Absatz 3 bis 5 Entschädigung verlangt werden kann, eine entsprechende Aufhebung oder Änderung der zulässigen Nutzung auch nach § 34 des Bundesbaugesetzes in der bis zum 31. Dezember 1976 geltenden Fassung hätte eintreten können, ohne dass die Aufhebung oder Änderung nach § 44 des Bundesbaugesetzes in der bis zum 31. Dezember 1976 geltenden Fassung zu entschädigen gewesen wäre. Wird durch die Änderung des § 34 durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau vom 24. Juni 2004 die bis dahin zulässige Nutzung eines Grundstücks aufgehoben oder wesentlich geändert, ist Satz 1 entsprechend anzuwenden.
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Auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) §§ 56,97 und 98 der Niedersächsischen. Bauordnung und des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde. Glandorf diesen Bebauungsplan Nr. 238 "Am Wipsenb
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16.06.2016 - Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 und Abs. 6 BauGB) private Grünfläche. gB geschützter Landschaftsbestandteil nach § 30 BNatSchG. Fläche für Ausgleichsmaßnahmen. 13. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz,
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Textlicher Teil des Bebauungsplanes Nr. 238. 1. Festsetzungen gem. § 9 Baugesetzbuch (BauGB) und gem. Baunutzungsverordnung. (BauNVO). 1.1 Ausgleichsmaßnahmen. Gem. § 9 Abs. la BauGB wird festgesetzt, dass den Grundstücken, auf denen Eingriffe in. Natur
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9(1)25a BauGB. T=8,00. Erhaltung Einzelbaum (s. Textteil C.8.2). § 9(1)25b BauGB. (s. Textteil C.7.) Anpflanzung Einzelbaum f=0,03. Bauweise a3. § 9(1)26 BauGB. Flächen zur Herstellung des. Pultdach. DN. TS=238,00. H=971.21 gedehnten Kulturdenkmals gem.
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238 f. AO. Grds. Nein,. Art. 13 Abs. 3. Satz 4 HS. 1. KAG. Nein. 2 Prozentpunkte über Basiszins- satz jährlich, §. 135 Abs. 6. BauGB i. V. m. Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 lit. b aa) und dd). KAG i.V.m. §§. 234 Abs. 1 und 2,. 238 f. AO. 2 Prozentpunkte über Basis
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Erster Teil: Überleitungsvorschriften. § 238 Überleitungsvorschrift für Entschädigungen. 1Wurde durch die Änderung des § 34 des Bundesbaugesetzes durch das Gesetz zur Änderung des Bundesbaugesetzes vom 18. August 1976 die bis dahin zulässige Nutzung eine
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GeoPortal Leben in Siegen · Bauen & Wohnen · Bauen in Siegen · Bauleitplanung aktuell · Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) · Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
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238/IX. Wahlperiode - 41. Änderung des Flächennutzungsplans „Hafenplanung, Austonungen und Deponie Gartroper Busch“ und Bebauungsplan Nr. 56 „Bereich ... Offenlagebeschluss (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) 3. Beschluss über die Beteiligung der Behörden und sonsti
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Nutzungsschablone Baugebiet. III. Darstellungen der Plangrundlage vorhandene Gebäude. Flurstücksgrenzen. Flurstücksnummern, hier z.B. 249/13. I. Festsetzungen [§ 9 Abs. 1, 4 und 7 BauGB]. 1. Planungsrechtliche Festsetzungen. 1.1 Art der baulichen Nutzung
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238 BauGB: Wurde durch die Änderung des § 34 des Bundesbaugesetzes durch das Gesetz zur Änderung des Bundesbaugesetzes vom 18. August 1976 die bis dahin zulässige Nutzung eines Grundstücks aufgehoben oder wesentlich geändert, ist eine Entschädigung in en