Hat die Gemeinde den Beschluss über die Grenzregelung (§ 82 in der vor dem 20. Juli 2004 geltenden Fassung) vor dem 20. Juli 2004 gefasst, sind die Vorschriften des Zweiten Abschnitts des Vierten Teils des Ersten Kapitels in der vor dem 20. Juli 2004 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.
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http://www.lexxion.de/pdf/buecher/BZR-240-Inhalt.pdf
ständnis des Gebotes interkommunaler Abstimmung auf der Grundlage der so genannten »Krabbenkamp«-Formel des Bundesverwaltungsgerichts. Zum anderen werden die Implementierung der Ziele der Raumordnung sowie der Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereich
https://www.ottendorf-okrilla.de/bebauungsplaene.html?file=tl_files/pdf/Aktuell...
239. 10. 247. 6. 311. 239. 6. R ö d e rstra ß e. F ran ke nfu rt. 247. 7. 239. 5,0. 3. ,0. 2,0. 3,0. Kleine Röder. G. FLR. LR1. LR1. MI 1. 0,7. - -. FH 12,70 m. TH 9,20 m. MI 2. 0,6. -. -. FH 12,50 m ... Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von G
http://www.buechenbach.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Bekanntmachung_Einbeziehung...
05.03.2018 - Einbeziehungssatzung gemäß§ 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen. Die Satzung erhält die Bezeichnung Einbeziehungssatzung „Zu den Gründen". Das Satzungsgebiet umfasst die Grundstücksflächen mit den FI. Nrn. 20, 192, 192/2
https://www.badrappenau.de/wirtschaft/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/68cdfff43...
Ö R T L I C H E B A U V O R S C H R I F T E N (§ 74(1) LBO). Satteldach. SD. FH. EFH 239,0. Art der Nutzung. Pflege und zur Entwicklung von Natur und. FD. -- neolithische, bronzezeitliche und eisenzeitliche. Landschaft (s. Textteil C.6.5). Flachdach. Abg
http://www.magdeburg.de/media/custom/37_2285_1.PDF
Erhaltungssatzung nach § 172 (1) BauGB für den Bereich Stadtfeld Ost. Auf Grund § 6 Abs.1, § 44 Abs.3 Ziff.1 der Gemeindeverordnung für das Land Sachsen-Anhalt. -GO LSA- (GVBI:LSA, Seite 568 vom 05.Oktober 1993), zuletzt geändert durch das 4. Rechts- ber
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_239/
Viertes Kapitel: Überleitungs- und Schlussvorschriften. Erster Teil: Überleitungsvorschriften. § 239 Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung. Hat die Gemeinde den Beschluss über die Grenzregelung (§ 82 in der vor dem 20. Juli 2004 geltenden Fassung)
https://lxgesetze.de/gesetze/baugb/239
239 BauGB: Hat die Gemeinde den Beschluss über die Grenzregelung (§ 82 in der vor dem 20. Juli 2004 geltenden Fassung) vor dem 20. Juli 2004 gefasst, sind die Vorschriften des Zweiten Abschnitts des Vierten Teils des Ersten Kapitels in der vor dem 20. Ju
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29.02.2016 - Weiterhin hat der Rat der Stadt Nettetal in seiner Sitzung am 17.12.2015 die öffentliche Auslegung des Be- bauungsplanes Lo-239 „Kindertagesstätte Mühlenstraße/ Caudebec-Ring“ (Neufassung) gem. § 13 Abs. 2. BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2
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22.04.2009 - 215 Abs. 1 BauGB. - § 7 Abs. 6 GO. Dieser Bebauungsplan hat am heutigen Tage Rechtskraft erlangt. Nettetal, den. Der Bürgermeister. - In Vertretung -. Technische Beigeordnete. HINWEISE a). Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Lo-239 „Kind
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