§ 73 BauGB, Änderung des Umlegungsplans
Paragraph 73 Baugesetzbuch

Die Umlegungsstelle kann den Umlegungsplan auch nach Eintritt der Unanfechtbarkeit ändern, wenn

1.
der Bebauungsplan geändert wird,
2.
eine rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts die Änderung notwendig macht oder
3.
die Beteiligten mit der Änderung einverstanden sind.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Auszug BauGB - Stadt Bergisch Gladbach

https://www.bergischgladbach.de/auszug-baugb.pdfx
Nutzungsrechte, erforderlichenfalls mit den Mitteln des Verwaltungszwangs, zu verschaffen. BauGB § 73 Änderung des Umlegungsplans. Die Umlegungsstelle kann den Umlegungsplan auch nach Eintritt der Unanfechtbarkeit ändern, wenn. 1. der Bebauungsplan geänd

73. Änderung Flächennutzungsplan rechtswirksam 05.12.2014

https://www.osterholz-scharmbeck.de/downloads/datei/OTAwMDAwMjY2Oy07L3Vzci9sb2N...
Öffentliche Auslegung. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Osterholz-Scharmbeck hat in seiner Sitzung am 20.03.2014 dem Entwurf der 73. Änderung des Flächennutzungs- planes und der Begründung zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Bau

Unterer Bangert - Gemeinde Röllbach

http://www.roellbach.de/komxpress/DynDox.asp?LinkId=00aebf0b-1980-44b4-897d-668...
09.01.2018 - Änderung des Umlegungsplans nach § 73 BauGB. „Unterer Bangert“. Gemarkung Röllbach, Gemeinde Röllbach. Bekanntmachung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg vom 19. Januar 2018. Gemäß § 71 Abs. 1 des Baugesetzb

Genehmigung

https://www.leimen.de/fileadmin/Dateien/Webseite/Dateien/Rathaus_und_Service/%C...
Der Bebauungsplan kann nunmehr unter Beachtung des S 12 BauGB in Kraft gesetzt werden. Der Bebauungsplan besteht aus zeichnerischen und schriftlichen Festsetzungen nach. S 9 Abs. 1 BauGB und S 73 LBO. Er genügt den Mindestanforderungen des S 30 BauGB. Ge

Genehmigung - Stadt Leimen

https://www.leimen.de/fileadmin/Dateien/Webseite/Dateien/Rathaus_und_Service/%C...
lichen Festsetzungen nach S 9 Abs. 1 BBauG und S 73 LB). Er genügt den Mindestanforderungen des S 30 BauGB. Gemäß $ 36 Landesverwaltungsverfahrensgesetz werden folgende Auf - lagen erlassen: 1. Zwischen den Grundstücken Flst. Nr. 2302 und 2303 ist das Pl


Webseiten zum Paragraphen

§ 73 BauGB Änderung des Umlegungsplans Baugesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/114/a1250.htm
Die Umlegungsstelle kann den Umlegungsplan auch nach Eintritt der Unanfechtbarkeit ändern, wenn 1. der Bebauungsplan geändert wird, 2. eine rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts die Änderung notwendig macht oder 3. die Beteiligten.

§ 73 BauGB - Änderung des Umlegungsplans - openJur

https://openjur.de/g/baugb/73.html
73 Änderung des Umlegungsplans →. Die Umlegungsstelle kann den Umlegungsplan auch nach Eintritt der Unanfechtbarkeit ändern, wenn 1.der Bebauungsplan geändert wird, 2.eine rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts die Änderung notwendig macht oder 3.die

BayBO: Art. 73 Bauaufsichtliche Zustimmung - Bürgerservice

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-73
die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den Vorschriften über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den §§ 29 bis 38 BauGB und den Regelungen örtlicher Bauvorschriften im Sinn des Art. 81 Abs. 1 sowie. 2. andere öffentlich-rechtliche Anforderungen

Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Änderung ...

http://www.wettstetten.de/Buergerservice/Verwaltung.aspx?view=~/kxp/orgdata/def...
Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Änderung des Umlegungsplans nach § 73 BauGB. Merkblatt. Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Änderung des Umlegungsplans nach § 73 BauGB. Januar 2018. © Gemeinde Wettstetten 2012;

Untitled - Stadt Bruchsal

http://www.bruchsal.de/site/Bruchsal-Internet/get/params_E-1525591737/518397/Ha...
10.08.1989 - (2) Die Garagenvorplätze sind auf Höhe der Zufahrten eben anzulegen. 2. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen. (S 9 Abs. 4 BauGB, S 73 LBO). S 2 Einfriedigungen. (S 73 Abs. 1 Nr. 5 LBO). (1) Einfriedigungen vorn straßenseits und seitlich im Vo


  • Verortung im BauGB

    BauGBErstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht › Vierter Teil: Bodenordnung › Erster Abschnitt: Umlegung › § 73

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 73 BauGB
    § 73 Abs. 1 BauGB oder § 73 Abs. I BauGB

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