Mit Einverständnis der betroffenen Rechtsinhaber können die Eigentums- und Besitzverhältnisse für einzelne Grundstücke sowie andere Rechte nach den §§ 55 bis 62 geregelt werden, bevor der Umlegungsplan aufgestellt ist. Die §§ 70 bis 75 gelten entsprechend.
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http://www.vermessung-devries.de/download/Umlegung_5.pps
Planreife nach § 33 BauGB. Inkrafttreten des B-Plan nach § 10 BauGB. Vorwegnahme der Entscheidung (§76 BauGB). Vorzeitige Besitzeinweisung (§ 76 BauGB). Nachweis des neuen Bestandes im Umlegungsplan oder Teilumlegungsplan. Vorzeitige Besitzeinweisung (§
https://www.bergischgladbach.de/auszug-baugb.pdfx
gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. BauGB § 76 Vorwegnahme der Entscheidung. Mit Einverständnis der betroffenen Rechtsinhaber können die Eigentums- und. Besitzverhältnisse für einzelne Grundstücke sowie andere Rechte nach den §§ 55 bis 62
https://www.hamm.de/fileadmin/user_upload/Medienarchiv/Planen_Bauen_Verkehr/Dok...
Zweck und Anwendungsbereich der Umlegung (§ 45 BauGB). 2. Umlegungsstelle (§ 46 BauGB). 3. Umlegungsbeteiligte (§ 48 BauGB). 4. Ablauf des Umlegungsverfahrens (§ 50 ff BauGB). 5. Sicherung des Umlegungsverfahrens (§ 51 BauGB). 6. Beschleunigung des Umleg
https://www.schwerin.de/.galleries/Dokumente/Planen-Bauen/Bodenordnung/20170327...
27.03.2017 - 66 BauGB). Neben dem Umlegungsplan bietet das Baugesetzbuch durch die Bestim- mung im § 76 BauGB auch die Möglichkeit, die erforderlichen Regelungen, nicht in einem Plan zu einem bestimmten Zeitpunkt in ihrer Ge- samtheit durchzuführen, sond
http://www.heiligenhafen.de/fileadmin/download/Bekanntmachungen/Aufhebung_B-Pla...
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 21.03.2013 die Aufhebung des. Bebauungsplanes Nr. 76, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text. (Teil B) als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntgemacht. Die Aufhe
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/BayVwV96886?all=True
(WertV und WertR 76) zu bestimmen.3Bei der Ermittlung des Einwurfswertes bleiben nach § 60. BauGB bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen unberücksichtigt; dafür ist gegebenenfalls eine Geldabfindung zu gewähren.4Eingeworfene örtliche
https://www.buzer.de/gesetz/114/a1253.htm
Mit Einverständnis der betroffenen Rechtsinhaber können die Eigentums- und Besitzverhältnisse für einzelne Grundstücke sowie andere Rechte nach den §§ 55 bis 62 geregelt werden, bevor der Umlegungsplan aufgestellt ist.
https://www.anwaltskanzlei-lankau.de/informationen/ablauf-eines-umlegungsverfah...
VI. Vorwegnahme der Entscheidung über die Eigentumsverhältnisse einzelner Grundstücke (§ 76 BauGB). Gemäß § 76 BauGB besteht die Möglichkeit, mit Einverständnis der betroffenen Rechtsinhaber über die Eigentums- und Besitzverhältnisse für deren Grundstück
http://rechtsinstrumente.de/rechtsinstrumente/uml09.html
76 BauGB. Die Formulierungen in § 80 Abs. 1 BauGB sind so elastisch, dass es möglich ist, auch größere Flächen durch eine vereinfachte Umlegung neu zu ordnen. Es lässt sich daher vereinbaren, dass eine große Zahl von Grundstücken in die vereinfachte Umle
http://www.hamburg.de/bsw/bsw-bekanntmachungen/6339470/b-u335/
10.06.2016 - Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung - WSB 3 -, hat am 18. Mai 2016 in dem Umlegungsverfahren U 335 durch Beschluss nach § 76 Baugesetzbuch die Eigentums-, Besitz- und sonstigen Rechts
http://www.hamburg.de/bsw/bsw-bekanntmachungen/5837100/b-u352/
12.04.2016 - Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung - WSB 3 -, hat am 18.02.2016 in dem Umlegungsverfahren U 352 durch Beschluss nach § 76 Baugesetzbuch die Eigentums-, Besitz- und sonstigen Rechtsve