§ 76 BauGB, Vorwegnahme der Entscheidung
Paragraph 76 Baugesetzbuch

Mit Einverständnis der betroffenen Rechtsinhaber können die Eigentums- und Besitzverhältnisse für einzelne Grundstücke sowie andere Rechte nach den §§ 55 bis 62 geregelt werden, bevor der Umlegungsplan aufgestellt ist. Die §§ 70 bis 75 gelten entsprechend.


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Präsentationen zum Paragraphen

Das Umlegungsverfahren

http://www.vermessung-devries.de/download/Umlegung_5.pps
Planreife nach § 33 BauGB. Inkrafttreten des B-Plan nach § 10 BauGB. Vorwegnahme der Entscheidung (§76 BauGB). Vorzeitige Besitzeinweisung (§ 76 BauGB). Nachweis des neuen Bestandes im Umlegungsplan oder Teilumlegungsplan. Vorzeitige Besitzeinweisung (§


PDF Dokumente zum Paragraphen

Auszug BauGB - Stadt Bergisch Gladbach

https://www.bergischgladbach.de/auszug-baugb.pdfx
gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. BauGB § 76 Vorwegnahme der Entscheidung. Mit Einverständnis der betroffenen Rechtsinhaber können die Eigentums- und. Besitzverhältnisse für einzelne Grundstücke sowie andere Rechte nach den §§ 55 bis 62

BauGB - Stadt Hamm

https://www.hamm.de/fileadmin/user_upload/Medienarchiv/Planen_Bauen_Verkehr/Dok...
Zweck und Anwendungsbereich der Umlegung (§ 45 BauGB). 2. Umlegungsstelle (§ 46 BauGB). 3. Umlegungsbeteiligte (§ 48 BauGB). 4. Ablauf des Umlegungsverfahrens (§ 50 ff BauGB). 5. Sicherung des Umlegungsverfahrens (§ 51 BauGB). 6. Beschleunigung des Umleg

Bodenordnung durch Umlegung nach §§ 45 - 79 Baugesetzbuch ...

https://www.schwerin.de/.galleries/Dokumente/Planen-Bauen/Bodenordnung/20170327...
27.03.2017 - 66 BauGB). Neben dem Umlegungsplan bietet das Baugesetzbuch durch die Bestim- mung im § 76 BauGB auch die Möglichkeit, die erforderlichen Regelungen, nicht in einem Plan zu einem bestimmten Zeitpunkt in ihrer Ge- samtheit durchzuführen, sond

Aufhebung B-Plan 76 - Stadt Heiligenhafen

http://www.heiligenhafen.de/fileadmin/download/Bekanntmachungen/Aufhebung_B-Pla...
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 21.03.2013 die Aufhebung des. Bebauungsplanes Nr. 76, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text. (Teil B) als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntgemacht. Die Aufhe

BauGB - Bayern.Recht

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/BayVwV96886?all=True
(WertV und WertR 76) zu bestimmen.3Bei der Ermittlung des Einwurfswertes bleiben nach § 60. BauGB bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen unberücksichtigt; dafür ist gegebenenfalls eine Geldabfindung zu gewähren.4Eingeworfene örtliche


Webseiten zum Paragraphen

§ 76 BauGB Vorwegnahme der Entscheidung Baugesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/114/a1253.htm
Mit Einverständnis der betroffenen Rechtsinhaber können die Eigentums- und Besitzverhältnisse für einzelne Grundstücke sowie andere Rechte nach den §§ 55 bis 62 geregelt werden, bevor der Umlegungsplan aufgestellt ist.

Ablauf eines Umlegungsverfahrens - Rechtsanwalt & Notar Darmstadt

https://www.anwaltskanzlei-lankau.de/informationen/ablauf-eines-umlegungsverfah...
VI. Vorwegnahme der Entscheidung über die Eigentumsverhältnisse einzelner Grundstücke (§ 76 BauGB). Gemäß § 76 BauGB besteht die Möglichkeit, mit Einverständnis der betroffenen Rechtsinhaber über die Eigentums- und Besitzverhältnisse für deren Grundstück

Die Umlegung

http://rechtsinstrumente.de/rechtsinstrumente/uml09.html
76 BauGB. Die Formulierungen in § 80 Abs. 1 BauGB sind so elastisch, dass es möglich ist, auch größere Flächen durch eine vereinfachte Umlegung neu zu ordnen. Es lässt sich daher vereinbaren, dass eine große Zahl von Grundstücken in die vereinfachte Umle

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10.06.2016 - Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung - WSB 3 -, hat am 18. Mai 2016 in dem Umlegungsverfahren U 335 durch Beschluss nach § 76 Baugesetzbuch die Eigentums-, Besitz- und sonstigen Rechts

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12.04.2016 - Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung - WSB 3 -, hat am 18.02.2016 in dem Umlegungsverfahren U 352 durch Beschluss nach § 76 Baugesetzbuch die Eigentums-, Besitz- und sonstigen Rechtsve


  • Verortung im BauGB

    BauGBErstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht › Vierter Teil: Bodenordnung › Erster Abschnitt: Umlegung › § 76

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 76 BauGB
    § 76 Abs. 1 BauGB oder § 76 Abs. I BauGB

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