(1) Die Umlegungsstelle hat ortsüblich bekannt zu machen, in welchem Zeitpunkt der Umlegungsplan unanfechtbar geworden ist. Dem Eintritt der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans steht es gleich, wenn der Umlegungsplan lediglich wegen der Höhe einer Geldabfindung anfechtbar ist.
(2) Vor Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans kann die Umlegungsstelle räumliche und sachliche Teile des Umlegungsplans durch Bekanntmachung in Kraft setzen, wenn sich die Entscheidung über eingelegte Rechtsbehelfe auf diese Teile des Umlegungsplans nicht auswirken kann. Personen, die Rechtsbehelfe eingelegt haben, sind von der Inkraftsetzung zu unterrichten.
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http://www.vermessung-devries.de/download/Umlegung_5.pps
Planreife nach § 33 BauGB. Inkrafttreten des B-Plan nach § 10 BauGB. Vorwegnahme der Entscheidung (§76 BauGB). Vorzeitige Besitzeinweisung (§ 76 BauGB). Nachweis des neuen Bestandes im Umlegungsplan oder Teilumlegungsplan. Vorzeitige Besitzeinweisung (§
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14.04.2016 - Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplan nach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) der. „1. Vorwegnahme zum Umlegungsverfahren Birkengewann, aufgestellt nach § 76 BauGB“. Der Umlegungsplan „1. Vorwegnahme zum Umlegungsverfahren Birke
https://www.neuss.de/rathaus/oeffentliche-bekanntmachungen/2011/05/bekanntmachu...
25.05.2011 - gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB). Der Umlegungsausschuss der Stadt Neuss hat im Rahmen des Umlegungsverfahrens. Nr. 183 "Hüsenstraße II" (Bebauungsplan Nr. 169/12) in seiner Sitzung am 03.07.2010, mit Einverständnis der Beteiligten, den Besc
https://www.versmold.de/de-wAssets/docs/unsere-stadt/bauen-und-wohnen/Bauleitpl...
28.02.2017 - STADT VERSMOLD: BEBAUUNGSPLAN NR. 71. „Östlich Hohlweg“. Gemarkung Versmold, Flur 10. Übersichtskarte: 1:10.000. Maßstab: 1:1.000 ... 3(1),4(1) BauGB. Öffentliche Auslegung gemäß. § 3(2) BauGB. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist gemäß §
https://www.freising.de/fileadmin/user_upload/61_Stadtplanung_Umwelt/BPl71aIIOs...
05.04.2016 - Bebauungsplan Nr. 71 a „Clemensänger II Ost“, 1. Änderung (Transgourmet). -. Änderungsbeschluss. -. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB. Der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt hat am 02.09.2015 die Änderung des. B
http://www.amt-pinnau.de/media/custom/93_85_1.PDF
15.01.2002 - Aufgrund des § 25 des Baugesetzbuches (BauGB) in de Fassung vom 27. August 1997 ... Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich östlich der BAB A23, nördlich der Quick- borner Straße (L 76), ... Flurstücke: 62/2, 63/1, 63/2, 64/9, 64/1
https://www.buzer.de/gesetz/114/a1248.htm
(1) Die Umlegungsstelle hat ortsüblich bekannt zu machen, in welchem Zeitpunkt der Umlegungsplan unanfechtbar geworden ist. Dem Eintritt der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans steht es gleich, wenn der Umlegungsplan lediglich wegen der Höhe.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_71/
20.10.2015 - 71 Inkrafttreten des Umlegungsplans. (1) 1Die Umlegungsstelle hat ortsüblich bekannt zu machen, in welchem Zeitpunkt der Umlegungsplan unanfechtbar geworden ist. 2Dem Eintritt der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans steht es gleich, wenn der
https://www.kronberg.de/kronberg/de/Politik%20&%20Verwaltung/Aktuelles/amtliche...
Baulandumlegung „Am Henker II“,. Gemarkung: Oberhöchstadt Flur 16 und 17. Im Baulandumlegungsverfahren „Am Henker II“ ist der Umlegungsplan mit Ablauf des 28. August 2012 unanfechtbar geworden. Der Umlegungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
https://www.stadt-ennigerloh.de/index.php?id=232&tx_hwnews_hwnews%5Bnewsartikel...
28.05.2013 - Gemäß § 18 der Hauptsatzung der Stadt Ennigerloh wird auf die öffentliche Bekanntmachung des Umlegungsausschusses der Stadt Ennigerloh hingewiesen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt in der Zeit von Freitag, 31.05.2013 bis einschließlich
https://www.neuss.de/rathaus/oeffentliche-bekanntmachungen/2013/12/neuss-bekann...
04.12.2013 - gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB). Der Umlegungsausschuss der Stadt Neuss hat im Rahmen des Umlegungsverfahrens. Nr. 176 "Blausteinsweg" (Bebauungsplan Nr. 449) in seiner Sitzung am 16.11.2013, mit Einverständnis der Beteiligten, den Beschlus