(1) In dem Enteignungsverfahren sind Beteiligte
(2) Die in Absatz 1 Nummer 3 bezeichneten Personen werden in dem Zeitpunkt Beteiligte, in dem die Anmeldung ihres Rechts der Enteignungsbehörde zugeht. Die Anmeldung kann spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten erfolgen.
(3) Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so hat die Enteignungsbehörde dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur Glaubhaftmachung seines Rechts zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechts nicht mehr zu beteiligen.
(4) Der im Grundbuch eingetragene Gläubiger einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld, für die ein Brief erteilt ist, sowie jeder seiner Rechtsnachfolger hat auf Verlangen der Enteignungsbehörde eine Erklärung darüber abzugeben, ob ein anderer die Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld oder ein Recht daran erworben hat; die Person eines Erwerbers hat er dabei zu bezeichnen. § 208 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
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https://www.energiecontracting.de/2-politik-recht/gesetze-richtlinien/dokumente...
103. Dritter Abschnitt. Enteignungsverfahren. Enteignungsbehörde. § 104. Enteignungsantrag. § 105. Beteiligte. § 106. Vorbereitung der mündlichen Verhandlung. § 107. Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandl
https://www.o-sp.de/download/velbert/127830
Stadt Velbert – 3.1. Planungsamt. Seite 1. Begründung gem. § 9 (8) BauGB. Bebauungsplanentwurf. Nr. 106. - Auf dem Einert – 1. Änderung. Velbert, im April 2016 ...
http://www.visbek.de/dokumente/B106_Begr%C3%BCndung.pdf
e-mail: info@diekmann-mosebach.de. GEMEINDE VISBEK. Landkreis Vechta. Vorhabenbezogener. Bebauungsplans Nr. 106. „Gewerbliche Tierhaltung Hermes, Varnhorn“. BEGRÜNDUNG. Vorentwurf. 17.11.2017. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB. Beteiligun
http://www.langenhagen.de/PDF/B_Plan_106.PDF?ObjSvrID=1620&ObjID=5082&ObjLa=1&E...
Bebauungsplanes Nr. 106 beschlossen. Der Aufstellungsbeschluß ist gemäß § 2 (1). BauGB am 29.11.2000 ortsüblich bekanntgemacht worden. Langenhagen, den 30.12.2002. Bürgermeisterin gez. Dr. Schott - Lemmer. Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB. Der VA
http://www.immendingen.de/site/Immendingen/get/documents_E-1139768202/immending...
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 (1) 20 BauGB). Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Lands
http://www.buzer.de/s1.htm?a=106-122&ag=114
1. der Antragsteller,; 2. der Eigentümer und diejenigen, für die ein Recht an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht im Grundbuch eingetragen oder durch Eintragung gesichert ist,; 3. Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen R
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_106/
20.10.2015 - Dritter Abschnitt: Enteignungsverfahren. § 106 Beteiligte. (1) In dem Enteignungsverfahren sind Beteiligte. der Antragsteller,. der Eigentümer und diejenigen, für die ein Recht an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht
http://www.guetersloh.de/Z3VldGVyc2xvaGQ0Y21zOjY5NTIx.x4s?ecid=2133&backCid=2211
106/2015. Inkrafttreten des Änderungs-Bebauungsplanes Nr. 117 (neu)/3 „Johannisstraße“. Der Rat der Stadt Gütersloh hat in seiner Sitzung am 18.12.2015 den Änderungs-Bebauungsplan Nr. 117 (neu)/3 „Johannisstraße“ mit Begründung gemäß §§ 10 Abs. 1 des Bau
https://www.sg-mittelweser.de/regional/bauleitplanung/teilplan-e-husum-07-aende...
Durch die Aufstellung der 7. Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplanes der Gemeinde Husum – Teilplan E sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine auf die Gemeinde Husum bezogene weitere Entwicklung als Wohnstandort geschaffen werden.
http://www.magdeburg.de/media/custom/698_5370_1.PDF
06.11.2008 - 4a Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die. Beteiligung der Öffentlichkeit soll gem. § 13 (2) Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 durch öffentliche Auslegung des Entwurfs erfolgen. Von der frühzeitigen. Öffentlichkeitsbeteiligung wird gem. § 13 (2) Nr. 1 BauGB