§ 103 BauGB, Entschädigung für die Rückenteignung
Paragraph 103 Baugesetzbuch

Wird dem Antrag auf Rückenteignung stattgegeben, so hat der Antragsteller dem von der Rückenteignung Betroffenen Entschädigung für den Rechtsverlust zu leisten. § 93 Absatz 2 Nummer 2 ist nicht anzuwenden. Ist dem Antragsteller bei der ersten Enteignung eine Entschädigung für andere Vermögensnachteile gewährt worden, so hat er diese Entschädigung insoweit zurückzugewähren, als die Nachteile auf Grund der Rückenteignung entfallen. Die dem Eigentümer zu gewährende Entschädigung darf den bei der ersten Enteignung zugrunde gelegten Verkehrswert des Grundstücks nicht übersteigen, jedoch sind Aufwendungen zu berücksichtigen, die zu einer Werterhöhung des Grundstücks geführt haben. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Entschädigung im Zweiten Abschnitt entsprechend.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

103 - Reitanlage Flamschen - Stadt Coesfeld

https://www.coesfeld.de/fileadmin/Dateien/60/bauleitplanung/pdf-rechtskraeftig/...
Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 103 "Reitanlage Flamschen". In Ergänzung der Planzeichen wird Folgendes festgesetzt: 1 Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß Baugesetzbuch. (BauGB) und Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der. Fassung vom 23

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 103 (mit Vorhabenplan 103 ...

http://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp19/stadt/drucksache/D19S0530....
20.06.2017 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 103 (mit Vorhabenplan 103) zum Vorha- ben „Verbrauchermarkt Bremerhavener Heerstraße 42-46“ für ein Gebiet in Bremen-Burglesum. - westlich der Bremerhavener Heerstraße. Bearbeitungsstand: 02.05.2017. 1.) Verfa

Bebauungsplan Nr. 103

https://www.o-sp.de/download/erftstadt/126443
Bebauungsplan Nr. 103. Erftstadt-Liblar, Steinacker. Rechtskraft 07.06.1983 ... Geobasisdaten: Land NRW, Bonn, 1688/2008. N. Bearbeitung: Stadt Erftstadt. Umwelt- und Planungsamt. Maßstab 1 : 1.000. 10 20 30 40 50. 0. 100. 150. §13. BauGB. 1. *. * V g e

STADT PULHEIM BEBAUUNGSPLAN NR.103 Geyen

http://www.pulheim.de/file_453-190560-2988/bp-103-geyen.PDF
9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO). Baugrenze. Allgemeine Wohngebiete. WA. WA. 1. 2. (§ 4 BauNVO). 1 - nicht überbaubare Grundstücksfläche. 2 - überbaubare Grundstücksfläche. Offene Bauweise. 7. Sonstige Planzeichen. Grenze des räumlichen Geltung

Amtliche Bekanntmachungen 103 - Stadt Salzgitter

http://www.salzgitter.de/rathaus/downloads/Amtsblatt_22_2007.pdf
13.12.2007 - Bebauungsplans gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) für die im abgedruckten Lageplan gekennzeichnete. Fläche in Salzgitter-Ringelheim beschlossen. Das Bauleitplanverfahren soll im beschleunigten Ver- fahren nach § 13a BauGB als „Bebauungsplan de


Webseiten zum Paragraphen

§ 103 BauGB Entschädigung für die Rückenteignung Baugesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/114/a1280.htm
Wird dem Antrag auf Rückenteignung stattgegeben, so hat der Antragsteller dem von der Rückenteignung Betroffenen Entschädigung für den Rechtsverlust zu leisten. § 93 Abs. 2 Nr. 2 ist nicht anzuwenden. Ist dem Antragsteller bei der.

§§ 93 bis 103 BauGB Baugesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/s1.htm?a=93-103&ag=114
(4) 1Für die Bemessung der Entschädigung ist der Zustand des Grundstücks in dem Zeitpunkt maßgebend, in dem die Enteignungsbehörde über den Enteignungsantrag entscheidet. 2In den Fällen der vorzeitigen Besitzeinweisung ist der Zustand in dem Zeitpunkt ma

BauGB § 103 Entschädigung für die Rückenteignung - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_103/
103 Entschädigung für die Rückenteignung. 1Wird dem Antrag auf Rückenteignung stattgegeben, so hat der Antragsteller dem von der Rückenteignung Betroffenen Entschädigung für den Rechtsverlust zu leisten. 2§ 93 Abs. 2 Nr. 2 ist nicht anzuwenden. 3Ist dem

Stadt Gütersloh - Amtsblatt Gütersloh - Nr. 20/2010 103

http://www.guetersloh.de/Z3VldGVyc2xvaGQ0Y21zOjI5Nzgy.x4s?ecid=1287&backCid=1453
Änderungs-Bebauungsplan Nr. 35/4 „Friedhofstra-ße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Bau-gesetzbuch (BauGB) • Aufstellungsbeschluss • Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Planungsausschuss des Rates der Stadt Gütersloh hat in seiner Sitzung

Bauleitplanung der Gemeinde Hagen aTW: 34. Änderung

http://hagen-atw.de/aktuelle-meldungen/bauleitplanung/2017-04-11/bauleitplanung...
11.04.2017 - Bauleitplanung der Gemeinde Hagen a.T.W.: 34. Änderung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Nr. 103 ,,Industriegebiet Heideweg“. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hagen a.T.W. hat am 04.04.2017 folgende Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2


  • Verortung im BauGB

    BauGBErstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht › Fünfter Teil: Enteignung › Zweiter Abschnitt: Entschädigung › § 103

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 103 BauGB
    § 103 Abs. 1 BauGB oder § 103 Abs. I BauGB

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