§ 114 BauGB, Lauf der Verwendungsfrist
Paragraph 114 Baugesetzbuch

(1) Die Frist, innerhalb der der Enteignungszweck nach § 113 Absatz 2 Nummer 3 zu verwirklichen ist, beginnt mit dem Eintritt der Rechtsänderung.


(2) Die Enteignungsbehörde kann diese Frist vor ihrem Ablauf auf Antrag verlängern, wenn

1.
der Enteignungsbegünstigte nachweist, dass er den Enteignungszweck ohne Verschulden innerhalb der festgesetzten Frist nicht erfüllen kann, oder
2.
vor Ablauf der Frist eine Gesamtrechtsnachfolge eintritt und der Rechtsnachfolger nachweist, dass er den Enteignungszweck innerhalb der festgesetzten Frist nicht erfüllen kann.
Der enteignete frühere Eigentümer ist vor der Entscheidung über die Verlängerung zu hören.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Baugesetzbuch (BauGB) - MIL Brandenburg

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29.05.2017 - Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk. § 109. Genehmigungspflicht. § 110. Einigung. § 111. Teileinigung. § 112. Entscheidung der Enteignungsbehörde. § 113. Enteignungs

Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Anlage 2 BauGB ... - Stadt Münster

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21.11.2017 - in Anwendung des § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung. Bestehende Bebauungspläne. Der Bebauungsplan Nr. 586 überplant den Geltungsbereich der 1. Ände- rung des Bebauungsplans Nr. 114 – Teilbereich IV „Zentrum Nord – mittle- rer

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Änderung des Bebauungsplans Nr. 114 „Högertwie- te/Heussweg“ der Stadt Elmshorn wurde am 1. Dezember 2011 vom Ausschuss für. Stadtentwicklung und Umwelt beschlossen. Im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 und. 3 Satz 1 Bau

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06.11.2009 - Bekanntmachung der Aufstellung und Auslegung des Entwurfes des einfachen. Bebauungsplanes Nr. 114-1 "Hanns-Eisler-Platz". Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 08. Oktober. 2009 beschlossen: 1. Gemäß § 1 Abs. 3

Öffentliches Baurecht - Alpmann Schmidt

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Rn. 114).175. □ 2. Stufe: Geht das Vorhaben über den Rahmen hinaus, fügt es sich trotzdem ein, wenn es keine bodenrechtlichen Spannungen verursacht, die nur durch einen BPlan bewältigt werden können.176 Insofern kommt es vor allem auf die in § 1 Abs. 6 B


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§ 114 BauGB Lauf der Verwendungsfrist Baugesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/114/a1291.htm
(1) Die Frist, innerhalb der der Enteignungszweck nach § 113 Abs. 2 Nr. 3 zu verwirklichen ist, beginnt mit dem Eintritt der Rechtsänderung. (2) Die Enteignungsbehörde kann diese Frist vor ihrem Ablauf auf Antrag verlängern, wenn 1.

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14.01.2013 - Bebauungsplan Nr. 114 der Stadt Werl „Justizvollzugsanstalt“ gem. § 13 a BauGB. Anregungen gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB. Seite 1 von 12. Anregungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB. Anregungen der Öffentlichkeit. Abwägungsvorschlag der

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10 Abs. 1 BauGB. 17.11.83, 3. vereinfachte Änderung, Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB. 01.10.91 bis 16.10.91, 4. vereinfachte Änderung, Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 13 Abs. 2 BauGB. 06.02.92, 4. v

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Betreff: Bebauungsplan Nr. 114 "Lünepark mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung"; Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Status: öffentlich, Vorlage-Art: Beschlussvorlage. Verfasser: Herr Bente, Aktenzeichen: 60 50 20 be-br. Federführend: B

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  • Verortung im BauGB

    BauGBErstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht › Fünfter Teil: Enteignung › Dritter Abschnitt: Enteignungsverfahren › § 114

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 114 BauGB
    § 114 Abs. 1 BauGB oder § 114 Abs. I BauGB
    § 114 Abs. 2 BauGB oder § 114 Abs. II BauGB

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