(1) Der Beschluss der Enteignungsbehörde ist den Beteiligten zuzustellen. Der Beschluss ist mit einer Belehrung über Zulässigkeit, Form und Frist des Antrags auf gerichtliche Entscheidung (§ 217) zu versehen.
(2) Gibt die Enteignungsbehörde dem Enteignungsantrag statt, so muss der Beschluss (Enteignungsbeschluss) bezeichnen
(3) In den Fällen der §§ 111 und 112 Absatz 2 ist der Enteignungsbeschluss entsprechend zu beschränken.
(4) Kann ein Grundstücksteil noch nicht entsprechend Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a bezeichnet werden, so kann der Enteignungsbeschluss ihn auf Grund fester Merkmale in der Natur oder durch Bezugnahme auf die Eintragung in einen Lageplan bezeichnen. Wenn das Ergebnis der Vermessung vorliegt, ist der Enteignungsbeschluss durch einen Nachtragsbeschluss anzupassen.
(5) Ist im Grundbuch die Anordnung der Zwangsversteigerung oder der Zwangsverwaltung eingetragen, gibt die Enteignungsbehörde dem Vollstreckungsgericht von dem Enteignungsbeschluss Kenntnis, wenn dem Enteignungsantrag stattgegeben worden ist.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.gauting.de/fileadmin/gauting-online/dateien/1_bekanntmachungen/bauam...
Bebauungsplanentwurfes gemäß S 13a Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2 Nr. 1 i.v.m. S 3 Abs. 2. Baugesetzbuch (BauGB). Gauting, den 01.02.2018. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 30.01.2018 beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 113/GAUTING für den Bereich nör
http://www.handbuch-oeffentliches-baurecht.de/fileadmin/Leseproben/C_EL31-Lesep...
§122 BauGB (Battis, in: Battis/. Krautzberger/L˛hr, §110 Rdn. 3). Liegt eine rechtsgˇltige Einigung vor, so hat die Enteignungsbeh˛rde darˇber eine. Niederschrift aufzunehmen, §110 II 1 BauGB. Die Niederschrift muss nach §110 II 2. BauGB den Erforderniss
http://offenburg.de/html/media/dl.html?v=21967
ºff- Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 BauNVO) vom 12.08.2016 entspricht den sowie der Textteile erfolgte in WA 3 Il TH max. 120 m WA 4 | GH max. 100 m. N % F i GRZ Grundflächenzahl (GRZ) III Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß Anf
https://www.stadt-neustadt.de/media/custom/2191_866_1.PDF?1391413673
08.02.2014 - Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 113 der Stadt Eutin für ein Gebiet südöstlich der ... Die Stadtvertretung hat in der Sitzung am 17.04.2013 den Bebauungsplan Nr. 113 der Stadt Eutin für ein Gebiet ... Beachtliche Verletzungen der in § 214 A
http://www.werl.de/rathaus/planenundbauen/stadtplanung/Vorl_618_Anl_2.pdf
2 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBI. I S. 1509) in Verbindung mit der Verordnung über die bauliche. Nutzung der Grunds
http://www.buzer.de/gesetz/114/v1290.htm
Zitierungen von § 113 BauGB. Sie sehen die Vorschriften, die auf § 113 BauGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BauGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
http://stutensee.de/fileadmin/user_upload/stutensee/Wohnen_und_Wirtschaft/Stadt...
113,00. 113,10. 113,34. 113,58. 113,87. 113,71. 113,41. 113,28. 113,13. 112,97. 113,03. 112,77. 112,12. 112,23. 113,06. 113,34. 113,21. 112,31. 113,53. 113, ... 3 Abs. 1 BauGB) ortsübliche Bekanntmachung am 03.07.2014 öffentliche Auslegung vom 03.07.2014
https://www.bispingen.de/texte/seite.php?id=139296&browser=1
Geltungsbereich der 113. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 128 „Betriebserweiterung HM Fenster- und Türenfabriken“. „Bekanntmachung. Bauleitplanung der Gemeinde Bispingen. Öffentliche Auslegung. (gem. § 3 Ab
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2013-N-53317?hl=...
113 Abs. 1 Satz 1 VwGO. § 242 Abs. 1 BauGB. § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB. Orientierungsatz: Erschließungsbeitragsrecht; historische Straße. Schlagworte: Erschließungsbeitrag, historische Straße, Straßenausbaubeitrag, Ausbaubeitragssatzung. Rechtsmittelinstan
http://www.bundesbaublatt.de/artikel/bbb_BauGB_15_VwGO_75_113_Abs._1_Satz_4_128...
Das Verpflichtungsbegehren eines Bauantragstellers, der gegen die Zurückstellung seines Bauantrags nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauGB Widerspruch eingelegt und danach Untätigkeitsklage auf Erteilung der Baugenehmigung erhoben hat, erledigt sich nicht dadurch,