(1) Nach Eintritt des neuen Rechtszustands kann jeder Beteiligte sein Recht an der hinterlegten Summe gegen einen Mitbeteiligten, der dieses Recht bestreitet, vor den ordentlichen Gerichten geltend machen oder die Einleitung eines gerichtlichen Verteilungsverfahrens beantragen.
(2) Für das Verteilungsverfahren ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk das von der Enteignung betroffene Grundstück liegt; in Zweifelsfällen gilt § 2 des Zwangsversteigerungsgesetzes entsprechend.
(3) Auf das Verteilungsverfahren sind die Vorschriften über die Verteilung des Erlöses im Falle der Zwangsversteigerung mit folgenden Abweichungen entsprechend anzuwenden:
(4) Soweit auf Grund landesrechtlicher Vorschriften die Verteilung des Erlöses im Falle einer Zwangsversteigerung nicht von dem Vollstreckungsgericht, sondern von einer anderen Stelle wahrzunehmen ist, kann durch Landesrecht bestimmt werden, dass diese andere Stelle auch für das Verteilungsverfahren nach den Absätzen 1 bis 3 zuständig ist. Wird die Änderung einer Entscheidung dieser anderen Stelle verlangt, so ist die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts nachzusuchen. Die Beschwerde findet gegen die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts statt.
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https://www.o-sp.de/download/erftstadt/126515
N. Bearbeitung: Stadt Erftstadt. Umwelt- und Planungsamt. Maßstab 1 : 1.000. 10 20 30 40 50. 0. 100. 150. BP 119B. §13. BauGB. 2. *. * V g e n r u e r in e f d a n c. Ä hte. §13. BauGB. 1. *. * V g e n r u e r in e f d a n c. Ä hte. Erftstadt-Gymnich. §1
https://www.zetel.de/downloads/datei/OTA5MDAwNDYwOy07L3Vzci9sb2NhbC9odHRwZC92aH...
28.06.2017 - 1. AUFSTELLUNGSBESCHLUSS. DER VERWALTUNGSAUSSCHUSS DER GEMEINDE ZETEL HAT IN SEINER SITZUNG AM ______ DIE. AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 119 "BLEY'S PATT" BESCHLOSSEN. DER. AUFSTELLUNGSBESCHLUSS IST GEMÄSS § 2 ABS. 1 BAUGB AM ...
https://www.soltau.de/Portaldata/3/Resources/stso_dateien/buerger/05_stadtportr...
(BauGB) in den zurzeit geltenden Fassungen. 1. Geltungsbereich. Die örtliche Bauvorschrift gilt für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungspla- nes Nr. 119 "Westlich Lorenz-Wiegels-Straße". 2. Dächer. 2.1 Zulässig sind Flachdächer und geneigte Däche
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1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB). 1.1 Sondergebiet großflächiger Einzelhandel - Lebensmittel-Vollsortimenter, VK max. 1.800 qm. Im Sondergebiet ist ein Einzelhandelsbetrieb für die Nahversorgung (Lebensmittel) mit einer. Gesamtverkaufsf
https://www.vg-kandel.de/vg_kandel/Rat%20&%20Verwaltung/Bauleitplanung/Bauleitp...
13.11.2017 - 119,99. 119,88. 118,98. 118,96. 119,18. 119,96. 119,71. 119,95. 120,02. 119,93. 119,71. 119,39. 119,70. 119,76. 119,98. 119,92. 119,66. 2,3. 1,1 ... 9 (1) 20 BauGB). Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen: Artengruppe Vögel: VM-1: Baufeldräu
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_119/
(1) Nach Eintritt des neuen Rechtszustands kann jeder Beteiligte sein Recht an der hinterlegten Summe gegen einen Mitbeteiligten, der dieses Recht bestreitet, vor den ordentlichen Gerichten geltend machen oder die Einleitung eines gerichtlichen Verteilun
http://www.landkreis-miltenberg.de/Landratsamt/Merkblaetter.aspx?view=~/kxp/org...
Geschäftsstellenleiter, 09371 501-173, 09371 50179-119, 265, E-Mail-Adresse des Ansprechpartners. Sven Emig ... Antragsberechtigte sind nach § 193 Abs. 1 Satz 1 BauGB u. a. kreisangehörige Kommunen, Privatpersonen als Eigentümer einer Immobilie oder von
http://www.lemfoerde.de/allris/vo020.asp?VOLFDNR=675
3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB in der Zeit vom 15.02.2016 bis einschließlich 15.03.2016 im Rathaus in Lemförde öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-50603?hl=...
Denn anders als etwa im Falle von § 246 Abs. 10 Satz 1 BauGB ist es für die Befreiungstatbestände des § 246 Abs. 12 Satz 1 BauGB nicht Voraussetzung, dass die jeweilige Nutzung zumindest ausnahmsweise zulässig ist (so auch Blechschmidt in: Ernst/Zinkahn/
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Rund 14.000 Seiten BauGB-Kompetenz Dieser Kommentar berücksichtigt alle Aspekte, die für eine sichere Planung und Bauausführung nötig sind. Er ist der Standardkommentar auf seinem Gebiet. Erfahrene Experten aus Verwaltung, Justiz und Beratung stellen die