(1) Die Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Vollstreckung von Urteilen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet statt
(2) Die vollstreckbare Ausfertigung wird von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Amtsgerichts erteilt, in dessen Bezirk die Enteignungsbehörde ihren Sitz hat und, wenn das Verfahren bei einem Gericht anhängig ist, von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts. In den Fällen der §§ 731, 767 bis 770, 785 und 786 der Zivilprozessordnung tritt das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Enteignungsbehörde ihren Sitz hat, an die Stelle des Prozessgerichts.
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http://www.pfaffenhofen.de/media/2._%C3%84nderung_BP_122_-_Satzung.pdf
setzbuches (BauGB), der Verordnung über clle baulkche Nutzung der Grundsticke (BauNVO), der. Planzeichenverordnung (PlanZV), des Art. 23 der Gemeindeordnung für denFreistaat Bayem (GO) und des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBC) die 2. Änderung de
http://www.heilsbronn.de/fileadmin/Dateien/Bilder/Stadt/Bauleitplanung/Unt_1_20...
08.02.2018 - 1) Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 25.07.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 32 beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.07.2012 ortsüblich bekannt gemacht. Bahnanlage ( eigenes Verfahren). K122. 2) Die frühzeitige Ö
http://www.ehrenkirchen.de/content/download/3362/14985/file/Bodenrichtwerte2016...
31.12.2016 - €/qm. €/qm. Ehrenkirchen-Ehrenstetten. Ortsetter. Mischgebiet. (nicht überplanter Innenbereich nach. § 34 BauGB). 1. angrenzend an L 122. 2. übriger Ortsbereich. 190,00. 200,00. Neubaugebiete. 1. Am Rosenberg, Kapfengasse (östl. Teil). 2. Üb
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06.03.2017 - handelt, wird von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der Gemeinderat der Gemeinde Neufahrn hat in seiner Sitzung am 24.10.2016 die. Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 122 „NOVA Neufahrn auf dem
http://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/SharedDocs/Publikationen/StBauF/Mus...
12.1.4 die Enteignung nach §§ 85 bis 122 BauGB,. 12.1.5 die Überführung von Grundstücken des Sanierungsträgers in das Treuhandvermögen nach § 160 Abs. 5 BauGB,. 12.1.6 den Erwerb nach anderen gesetzlichen Vorschriften, z. B. nach dem Gesetz über die. Zwa
https://www.buzer.de/gesetz/114/a1299.htm
(1) Die Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Vollstreckung von Urteilen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet statt 1. aus der Niederschrift über eine Einigung wegen der in ihr bezeichneten.
https://www.nordhorn.de/staticsite/staticsite.php?menuid=2365&topmenu=6
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Der Verwaltungsausschuss der Stadt Nordhorn hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 122 „Alemanniaplatz“ und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 des
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Rund 14.000 Seiten BauGB-Kompetenz Dieser Kommentar berücksichtigt alle Aspekte, die für eine sichere Planung und Bauausführung nötig sind. Er ist der Standardkommentar auf seinem Gebiet. Erfahrene Experten aus Verwaltung, Justiz und Beratung stellen die
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-127055
Die Grenzen der näheren Umgebung lassen sich dabei nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn
https://www.neustadt-a-rbge.de/internet/Leben%20in%20Neustadt/Umwelt%20&%20Stad...
2 Abs. 1 BauGB. 14.05.80 bis 18.06.80, 1. vereinfachte Änderung, Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 13 Abs. 2 BauGB. 02.10.80, 1. vereinfachte Änderung, Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauG. 11.12.80, 1. vereinfachte Änderung, Rechtskraft d