(1) Auf den Ausgleichsbetrag sind anzurechnen
(2) Ein Ausgleichsbetrag entfällt, wenn eine Umlegung nach Maßgabe des § 153 Absatz 5 durchgeführt worden ist.
(3) Die Gemeinde kann für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet oder für zu bezeichnende Teile des Sanierungsgebiets von der Festsetzung des Ausgleichsbetrags absehen, wenn
(4) Die Gemeinde kann im Einzelfall von der Erhebung des Ausgleichsbetrags ganz oder teilweise absehen, wenn dies im öffentlichen Interesse oder zur Vermeidung unbilliger Härten geboten ist. Die Freistellung kann auch vor Abschluss der Sanierung erfolgen.
(5) Im Übrigen sind die landesrechtlichen Vorschriften über kommunale Beiträge einschließlich der Bestimmungen über die Stundung und den Erlass entsprechend anzuwenden.
(6) Sind dem Eigentümer Kosten der Ordnungsmaßnahmen oder Kosten für die Errichtung oder Änderung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen im Sinne des § 148 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 entstanden, hat die Gemeinde sie ihm zu erstatten, soweit sie über den nach § 154 und Absatz 1 ermittelten Ausgleichsbetrag hinausgehen und die Erstattung nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.
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https://www.dr-sattler.de/index.php/fachbeitraege?download=6:ausgleichsbetraege...
12 und 15 – 16; §§ 155, 146, 147 BauGB). Die Bebauung auf dem Grundstück bleibt dabei grundsätzlich unberücksich- tigt. Daraus ist ersichtlich, dass lediglich die durch die Sanierung bewirkte Bodenwerter- höhung in Form des Ausgleichsbetrages für die ant
http://www.lbv.brandenburg.de/dateien/staedtebaufoerd/Broschur_Praxishilfe_bode...
Anrechnungstatbestände nach § 155 Abs. 1 BauGB. 52. 5.1. Einführung. 52. 5.2. In anderen Verfahren berücksichtigte Vorteile. 53. 5.3. Durch eigene Aufwendungen bewirkte Bodenwerterhöhungen. 53. 5.4. Kosten von Ordnungsmaßnahmen und Gemeinbedarfseinrichtu
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/information/1004868_1/01_Plan_Er%C...
22.09.2017 - 155/19. 137/19. 140/2. 188/2. 175/3. 137/17. 155/22. 137/20. 138/2. 155/11. 175/5. 155/10. 152/23. 155/9. 155/2. 137/18. 153/f. 175/4. 140/6. 155/7. 153/h. 155/3. 153/d. 153/1. 137/2. 153/4. 153/3. 155/18. 153/5. 152/17. 75/3. 155/17. 153/14
https://www.soldan.de/media/pdf/88/b6/04/9783415051058_inh.pdf
153. 86. 1. Windenergieanlagen im Geltungsbereich von Bebau- ungsplänen und im Innenbereich . . . . . . . . . . . . 153. 87. 2. Die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB . . . 155. 88 a) Grundsatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155
https://www.barsinghausen.de/downloads/datei/OTAzMDAwNzc5Oy07L3Vzci9sb2NhbC9odH...
Bebauungsplan Nr. 155 C " Hans-BöckIer-Straße - Am Kindergarten". Präambel. Auf Grund des 5 1 Abs. 3 und des 5 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBI. l S. 2141,. 1998 l S. 137), geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 27.J
http://www.rechtsinstrumente.de/rechtsinstrumente/san.html
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen dienen der Behebung der in dem Gebiet vorhandenen städtebaulichen Missstände (§ 136 Abs. 2 Nr. 1 BauGB). ...... 1996, - 4 B 69.95 -, insoweit in NVwZ 1997, 155 nicht abgedruckt; zu den verschiedenen Verfahren Kleiber, i
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/staedtebauliche-sani...
Was vom Ausgleichsbetrag abgezogen werden kann, ist in § 155 Abs. 1 BauGB aufgeführt. Bagatelle Nach § 155 Abs. 3 BauGB kann von dem Ausgleichsbetrag abgesehen werden, wenn der gutachterlich ermittelte Wertzuwachs geringfügig und der Verwaltungsaufwand f
https://openjur.de/u/874832.html
08.12.2015 - Voraussetzung für eine Anrechnung nach § 155 Abs. 1 Nr. 2, HS 1 BauGB ist bei bodenwerterhöhenden Eigentümerleistungen, dass die Baumaßnahmen auf der Grundlage einer sanierungsrechtlichen Genehmigung ausgeführt wurden. Soweit die Maßnahmen v
https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklu...
Geltungsbereich: Bebauungsplan XIV-155b für die Grundstücke Johannisthaler Chaussee 393/403, 409/411, 415, Wildmeisterdamm 264/286 und 290 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow; Art der Beteiligung: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3
http://www.guetersloh.de/servlet/it.d4cms.custom.std.download.DownloadServlet/0...
Zeichenerklärung zum Bebauungsplan Nr. 155. A. Festsetzungen und Planzeichen gemäß § 9 BauGB i.V.m. BauNVO. 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9(1) Nr. 1 BauGB). Allgemeine Wohngebiete gemäß § 4 BauNVO, siehe Text B.1.1. (Teilflächen WA1-WA5 nach Nutzungsma