Die Vorschriften dieses Abschnitts sind im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet anzuwenden, sofern die Sanierung nicht im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt wird.
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http://www.ostfildern.de/multimedia/Vorlage+152-p-3473-no_mobile-1.pdf
Nr. 152. ATU. 23.11.2005. § nö Beratung. GR. 14.12.2005. § ö. Beschluss. Thema. Beschluss einer Veränderungssperre nach den §§ 14 ff BauGB für den Bebauungsplanbe- reich "Ob dem Plieninger Weg, 1. Änderung“, Planbereich S 35 in Ostfildern-Scharnhausen. B
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/stadterneueru...
setzung von Ausgleichsbeträgen nach §§ 152 bis 155 des Bau- gesetzbuchs (BauGB) erlassen. A – Anwendungsbereich, Stichtag und Ausgleichsbetragspflichtige. 1 – Anwendungsbereich. Diese Ausführungsvorschriften regeln die Ermittlung der sanie- rungsbedingte
http://www.langenburg.de/fileadmin/Dateien/Dateien/GR-Sitzung_20.02.2018/2018-0...
20.02.2018 - Bestimmungen Anwendung, wobei der Kommune nach Maßgabe des 142 Abs. 4 BauGB zur Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen das Sanierungsverfahren unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen. Vorschriften der SS 152 bis 156a B
https://www.dentlein.de/download.php?file=BPlanFichtberg.pdf
(Siegel). 7. Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan wurde am . .. gemäß S 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten. 1/1. 5446800. 51/8. 5446300 518 51 na Rathausplatz. 5446800. 116/16. G. -.
https://www.itk-rheinland.de/ratsinfo/grevenbroich/12104/Vm9ybGFnZW5kb2t1bWVudC...
19.09.2017 - Aufstellung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. G 158 „Lindenstraße/ Montanusstraße/. Nordstraße“ - Ortsteil Stadtmitte hier: a) Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung gemäß. §§ 3 (1) und 4 (1) Ba
https://www.buzer.de/gesetz/114/a1333.htm
03.11.2017 - Die Vorschriften dieses Abschnitts sind im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet anzuwenden, sofern die Sanierung nicht im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt wird.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_152/
Erster Teil: Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen. Dritter Abschnitt: Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften. § 152 Anwendungsbereich. Die Vorschriften dieses Abschnitts sind im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet anzuwenden, sofern die Sanierung n
https://www.kleve.de/C1257CF60039C976/html/2B948238E238A18DC1257D31004D0851/$FI...
Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3-152-3 für den Bereich Hermannstraße / Sperlingsweg im Ortsteil Rindern einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit g
https://www.dr-koch-immo.de/leistungen/staedtebauliche-fachgutachten/vereinfach...
Im Regelverfahren kommen heute die besonderen sanierungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 152 -156a Baugesetzbuch (BauGB) und die sanierungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalte nach § 144 BauGB zur Anwendung. Das vereinfachte Sanierungsverfahren nach § 142 A
https://www.reichenbach-vogtland.de/stadt-buerger/stadtverwaltung/buergerservic...
Allgemeine Informationen. Da die Sanierungsmaßnahme im Sanierungsgebiet Mylau "Stadtkern" im umfassenden Sanierungsverfahren nach §§ 152 ff. BauGB durchführt, werden Ausgleichsbeiträge erhoben. Kontakt: Beate Meyer, Abt. Hochbau, Tiefbau, ÖE. und. Kersti