(1) Ordnungswidrig handelt, wer
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 einen dort genannten Raum als Nebenwohnung nutzt.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 4 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.
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https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2017/ausgabe-...
16.06.2017 - den sind. § 5. Ordnungswidrigkeiten. Wer eine bauliche Anlage im Geltungsbereich dieser Verordnung ohne die dafür nach § 2 erforderliche Genehmigung rückbaut oder ändert, handelt gemäß § 213 Absatz 1 Nummer 4 BauGB ordnungs- widrig und kann
https://www.friedrichshafen.de/uploads/media/Bekanntmachung_VEP_213_H%C3%A4glew...
21.10.2017 - Öffentliche Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 213 „Hägleweg“. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 213 „Hägleweg“ wurde vom Gemeinderat der. Stadt Friedrichshafen mit Sitzung vom 09.10.2017 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetz
https://www.vg-annweiler.de/vg_annweiler/Verwaltung/Aus%20dem%20Rathaus/Satzung...
Ortsübliche Bekanntmachung gern. 5 3 Abs. 2 BauGB -. Anregungen während der Offenlage. Beteiligung Träger öffentlicher Belange gern. 5 4 BeuGB. Billigung des Planentwurfes. Beschluss über die Offenlage. Beteiligung der beirefienen Bürger. Satzungsbeschlus
https://gemeinde.spiekeroog.de/fileadmin/user_upload/PDF_Dateien/04_Kirche__Gem...
4. Ordnungswidrigkeiten. Wer eine bauliche Anlage in den durch diese Satzung bezeichneten Gebieten ohne die nach ihr er- forderliche Genehmigung rückbaut, ändert oder errichtet, handelt nach § 213 Abs. 1 Nr. 4 BauGB ordnungswidrig. Er kann nach § 213 Abs
http://www.magdeburg.de/media/custom/37_2283_1.PDF
4. Ordnungswidrigkeiten. Wer eine bauliche Anlage in dem durch die Satzung bezeichneten Gebiet ohne die nach dieser. Satzung erforderlichen Genehmigung rückbaut oder ändert, handelt gem. § 213 Abs.1 Nr. 4. BauGB ordnungswidrig und kann gem. § 213 Abs. 2
https://www.buzer.de/gesetz/114/a1404.htm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. wider besseres Wissen unrichtige Angaben macht oder unrichtige Pläne oder Unterlagen vorlegt, um einen begünstigenden Verwaltungsakt zu erwirken oder einen belastenden Verwaltungsakt zu verhindern; 2.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_213/
20.10.2015 - 213 Ordnungswidrigkeiten. (1) Ordnungswidrig handelt, wer. wider besseres Wissen unrichtige Angaben macht oder unrichtige Pläne oder Unterlagen vorlegt, um einen begünstigenden Verwaltungsakt zu erwirken oder einen belastenden Verwaltungsakt
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bid=160
01.02.2018 - 213 BauGB; § 1 der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung –OWiZustVO- in Verbindung mit Gliederungsnummer 2.2.1.1 der Anlage zur OWiZustVO http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/2hmo/page/bsshoprod.psml?pid=Dok
http://www.meinrechtsportal.de/gesetze/gesetze-des-oeffentlichen-rechts/baugb/3...
213 BauGB Ordnungswidrigkeiten. MeinRechtsportal.de - Rechtsberatung, Diskussionsforum, Ratgeber und News.
https://www.barsinghausen.de/regional/bauleitplanung/stadtteilpark-ot-barsingha...
Nummer: 213. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Barsinghausen hat in seiner Sitzung am 29.08.2017 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 213 "Stadtteilpark", OT Barsinghausen, zugestimmt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen. Der