(1) Unbeachtlich werden
(2) Bei Inkraftsetzung des Flächennutzungsplans oder der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen.
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http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/steiner/Downloads/AufbauKlausur.d...
Der Bebauungsplan ist (ganz oder teilweise) für unwirksam zu erklären, wenn er an einem formellen und/oder materiellen und nach §§ 214, 215 BauGB beachtlichen Fehler leidet und eine Behebung nach § 214 IV BauGB durch ein ergänzendes Verfahren nicht in Be
https://www.uni-bremen.de/fileadmin/user_upload/sites/zpa/pdf/Pruefungsordnunge...
Hinweis: Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) –. Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vor- schriften – werden. 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten. Verfahrens- und Formvorsch
http://www.raunheim.de/datei/de/stadtverwaltung/-/4595/extLink
Liegenschaften der Stadtverwaltung Raunheim, Am Stadtzentrum 1, in den Zimmern 221 und 222 in. 65479 Raunheim während der üblichen Dienststunden und nach Vereinbarung einsehen und über den. Inhalt Auskunft verlangen. Hinweis nach § 215 Abs.2 Baugesetzbuc
http://www.aca-europe.eu/WWJURIFAST_WEB/DOCS/DE01/DE01001180.pdf
Art. 11 UVP-RL der Anwendung des § 215 Abs. 1 BauGB entgegensteht, wenn der. Antragsteller eines Normenkontrollverfahrens sich gegen einen Bebauungsplan wendet, durch den die Zulässigkeit eines Vorhabens begründet werden soll, das je- denfalls UVP-vorprü
https://www.itk-rheinland.de/ratsinfo/moenchengladbach/10684/QWJ3YWVndW5nIEZOUC...
Abwägungsvorschlag zur 215.Änderung des FNP. - zu den Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB. - zu den Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB. - Stadt Mönch
http://www.lachendorf.de/fileadmin/lachendorf/oeffentliche_Bekanntachungen/Beba...
23.02.2015 - Der Rat der Gemeinde Lachendorf hat in seiner Sitzung am 02.02.2015 den Bebauungsplan Nr. 33. „Gewerbegebiet Sallohweg“ nach Prüfung der Stellungnahmen gemäß §§3 (2) und 4 (2) des Baugesetzbuches. (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in
http://www.jurop.org/oeffbaurecht/update-eugh-entscheidet-ueber-vereinbarkeit-v...
21.04.2017 - Vor ziemlich genau einem Jahr berichteten wir auf jurOP.org über ein Revisionsverfahren vor dem BVerwG, in dem es um die Vereinbarkeit des § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB mit den unionsrechtlichen Vorgaben aus Art. 11 der Richtlinie 2011/92/EU
http://www.jurop.org/oeffbaurecht/verstoesst-%C2%A7-215-abs-1-s-1-nr-1-baugb-ge...
20.04.2016 - Mit Beschluss vom 03.03.2016 (4 BN 40.15) hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision gegen eine Entscheidung des OVG Lüneburg (Urteil vom 30.07.2015 – 12 KN 265/13) zugelassen und stellt damit die Präklusionsvorschrift des § 215 Abs.1 S.1
https://www.buzer.de/gesetz/114/a1406.htm
(1) Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften.
https://www.juracademy.de/baurecht-baden-wuerttemberg/bebauungsplan-aufstellung...
Weiter zu Unbeachtlichkeit durch Zeitablauf gem. § 215 Abs. 1, 2 BauGB - 215 Abs. 1 , 2 BauGB regelt, welche nach § 214 BauGB grundsätzlich beachtlichen Fehler durch Zeitablauf unbeachtlich werden. Eine grundsätzlich beachtliche Verletzung von Verfahrens
http://www.saarheim.de/Anmerkungen/bebauungsplan.htm
17.02.2017 - Auch nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB beachtliche Fehler können nach § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB unbeachtlich werden. Achtung: Nach § 214 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB können Mängel, die von § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB erfasst w