(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzbuchs ist für die Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplans und der Satzungen nach diesem Gesetzbuch nur beachtlich, wenn
(2) Für die Rechtswirksamkeit der Bauleitpläne ist auch unbeachtlich, wenn
(2a) Für Bebauungspläne, die im beschleunigten Verfahren nach § 13a, auch in Verbindung mit § 13b, aufgestellt worden sind, gilt ergänzend zu den Absätzen 1 und 2 Folgendes:
(3) Für die Abwägung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan oder die Satzung maßgebend. Mängel, die Gegenstand der Regelung in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 sind, können nicht als Mängel der Abwägung geltend gemacht werden; im Übrigen sind Mängel im Abwägungsvorgang nur erheblich, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind.
(4) Der Flächennutzungsplan oder die Satzung können durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
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http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/steiner/Downloads/AufbauKlausur.d...
Der Bebauungsplan ist (ganz oder teilweise) für unwirksam zu erklären, wenn er an einem formellen und/oder materiellen und nach §§ 214, 215 BauGB beachtlichen Fehler leidet und eine Behebung nach § 214 IV BauGB durch ein ergänzendes Verfahren nicht in Be
https://www.tuebingen.de/Dateien/Bekanntmachung(1).doc
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und F
http://www.landkreis-uelzen.de/Portaldata/2/Resources/landkreis_uelzen/verwaltu...
30.09.2015 - nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung dieser 1. Änderung des. Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift schriftlich gegen
http://www.leverkusen.de/leben-in-lev/downloads/bauen/bebauungsplaene/97_II_Bek...
Der Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Leverkusen über den Bebauungsplan. Nr. 97/II „Stauffenbergstraße“ vom 22.03.1999 wurde am 07.05.1999 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht. Hierbei wurden folgende Verfahrens- und Formvorschriften nach. § 214 BauG
https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/5__11689_B-Plan.pdf
j) Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung von Stellungnahmen, § 3 II 4, 5 BauGB k) Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials, §§ 2 III, 4 a BauGB. alle sonstigen Belange (außer § 1 VI Nr. 7 und § 1 a BauGB (s.o.)). => ggf. Ermittlungs- oder Bewertu
http://www.jura.fu-berlin.de/studium/lehrplan/projekte/hauptstadtfaelle/faelle/...
leidet, der nicht nach §§ 214, 215 BauGB unbeachtlich ist; Unbeachtlichkeit nach §. 215 Abs. 1 BauGB ausgeschlossen, da einjährige Rügefrist noch nicht abgelaufen. - Normenkontrollverfahren ist objektives Beanstandungsverfahren; angegriffenen. Vorschrift
http://www.neckargemuend.de/site/Neckargemuend/get/params_E-525791313/2049208/B...
06.07.2017 - Neckargemünd. Bebauungsplan „Kleingemünd“. Ergänzendes Verfahren im Sinne des §214 BauGB. Abs. 4 BauGB. SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN ZUM ERGÄNZENDEN VERFAHREN. Projekt 632 / Stand: 06. Juli 2017 ...
https://www.juracademy.de/baurecht-baden-wuerttemberg/bebauungsplan-aufstellung...
Weiter zu (Un-)Beachtlichkeit nach. § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB - 147. Nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB liegt ein grundsätzlich beachtlicher Fehler vor, wenn entgegen § 2 Abs. 3 BauGB ...
http://www.saarheim.de/Anmerkungen/bebauungsplan.htm
17.02.2017 - Achtung: Nach § 214 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB können Mängel, die von § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB erfasst werden - also Verstöße gegen § 2 Abs. 3 BauGB - nicht gleichzeitig als (materiellrechtliche) Mängel der Abwägung geltend gemach
http://www.uvp.de/de/uvp-recht/77-rechtsprechnung/641-urteil-heilung-baugb
Urteil zu Heilungsvorschriften des § 214 BauGB. Wie schon kürzlich unter "Mitteilungen" bekannt gegegeben, wurde mit Urteil vom 18.04.2013 (Az. C-463/11, NVwZ-RR 2013, 503-505, DVBl 2013, 777-778) hat der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des VGH Mannh
http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/rechtswidrigkeit-von-bebauungpl...
21.06.2016 - Ist die Vorschrift des § 3 II BauGB verletzt worden, so ist der Bebauungsplan schwebend unwirksam. Er kann aber nach § 214 IV BauGB rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Unbeachtlich nach § 214 I Nr. 2 BauGB ist es indes, wenn einzelne Person
http://www.kalchreuth.de/bekanntmachung-des-satzungsbeschlusses-fuer-den-bebauu...
Bekanntmachung. des. Satzungsbeschlusses. für den Bebauungsplan. Kalchreuth Nr. 25 – „Heckacker-Süd“. (Ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB). Der Gemeinderat der Gemeinde Kalchreuth hat in seiner Sitzung am 28.09.2017 beschlossen, für den Bebauu