§ 219 BauGB, Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte
Paragraph 219 Baugesetzbuch

(1) Örtlich zuständig ist das Landgericht, in dessen Bezirk die Stelle, die den Verwaltungsakt erlassen hat, ihren Sitz hat.


(2) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung die Verhandlung und Entscheidung über Anträge auf gerichtliche Entscheidung einem Landgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte zuweisen, wenn die Zusammenfassung für eine Förderung oder schnellere Erledigung der Verfahren sachdienlich ist. Die Landesregierungen können diese Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

2. vereinfachte Aenderung des Bebauungsplanes Nr. 219 in ...

https://www.meerbusch.de/C125740A002A1DBF/0/76DF4392D73E0871C1257D46004D178A/$f...
Meerbusch, den 30.04. 1996 bindung mit Sg.7 und 41 GO NW durch den Rat der. Anzeigeverfahrens beim Regierungspräsidenten Óüsseldorf. Der Stadtdirektor. Stadt am 27.6.1996.. als Satzung beschlossen. ist am . .24,07.199.6.: ... .. .gemäß S 12 BauGB ortsübl

Bebauungsplan 219

https://www.o-sp.de/download/duelmen/49663
Die Behördenbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB hat in der Zeit vom14.10.2010 bis einschließlich 15.11.2010 stattgefunden. Dülmen, 09.12.2010 gez. Leushacke. Stadtbaurat. Dieser Bebauungsplan ist von der Stadtverordnetenversammlung am 22.12.2011 gem. § 10 Ba

Jens Bebensee Änderungen BBauG / BauGB Stand - Kreis Stormarn

http://kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/BauGB_Aenderungen_Stand_20151024.pdf
24.10.2015 - Änderungen BBauG / BauGB. Stand: 24.10. ... S. 219. Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes- baugesetzes über Richtwerte von Grundstücken. (Richtwert VO). 08.11.1964. 24.01.1968 .... 9 Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch (BauGB-Maßnahmen

Seite - 219 - Erhaltungssatzung nach § 172 (1) BauGB für den Bereich ...

http://www.magdeburg-tourist.de/media/custom/37_2280_1.PDF
Erhaltungssatzung nach § 172 (1) BauGB für den Bereich Cracau. Auf Grund § 6 Abs.1, § 44 Abs.3 Ziff.1 der Gemeindeverordnung für das Land Sachsen-Anhalt. -GO LSA- (GVBI:LSA, Seite 568 vom 05.Oktober 1993), zuletzt geändert durch das 4. Rechts- bereinigun

Bebauungsplan Lauffener Feld III - Bönnigheim

https://www.boennigheim.de/resources/ecics_1152.pdf
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches. § 9 (7) BauGB. Art der baulichen Nutzung. § 9 (1) 1 BauGB, §§ 1 - 15 BauNVO. Gewerbegebiet gem. Textteil. GE ... 219,97. 219,77. 223,55. 223,57. 223,33. 223,76. 223,56. 223,21. 222,58. 221,97. 221,59. 221,37. 222,


Webseiten zum Paragraphen

§ 219 BauGB Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte Baugesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/114/a1411.htm
(1) Örtlich zuständig ist das Landgericht, in dessen Bezirk die Stelle, die den Verwaltungsakt erlassen hat, ihren Sitz hat. (2) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung die Verhandlung und Entscheidung über Anträge auf.

BauGB § 219 Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_219/
20.10.2015 - Dritter Teil: Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen. § 219 Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte. (1) Örtlich zuständig ist das Landgericht, in dessen Bezirk die Stelle, die den Verwaltungsakt erlassen hat, ihren Sitz hat.

§ 219 BauGB: Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte - LX Gesetze.

https://lxgesetze.de/gesetze/baugb/219
219 BauGB: Örtlich zuständig ist das Landgericht, in dessen Bezirk die Stelle, die den Verwaltungsakt erlassen hat, ihren Sitz hat.

Königslutter - Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB - Berichtigung

http://www.koenigslutter.de/magazin/artikel.php?menuid=282&topmenu=2&artikel=11...
... 219/17; 219/8; 219/18; 219/9; 219/11; 219/19; 219/12; 520/1; teilweise 625/1 und 515/5. Geltungsbereich - Im Dieckeln -. Ohne Maßstab, genordet. Satzungsbeschluss am 16.07.2015. Auslage im Zimmer 14, Tel. 05353 - 912-146. Der vorstehende Bebauungspla

Bekanntmachung Nr. 219/2012 - Stadt Gunzenhausen

http://www.gunzenhausen.de/db/upload/2012_219.pdf
02.10.2012 - Bekanntmachung Nr. 219/2012. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);. Änderung des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplanes mit. Durchführungsvertrag für das Sondergebiet „Kino“ an der Ludwig-Erhard-Straße zur Erweiterung des Geltu


  • Verortung im BauGB

    BauGBDrittes Kapitel: Sonstige Vorschriften › Dritter Teil: Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen › § 219

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 219 BauGB
    § 219 Abs. 1 BauGB oder § 219 Abs. I BauGB
    § 219 Abs. 2 BauGB oder § 219 Abs. II BauGB

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