(1) Bei den Landgerichten werden eine oder mehrere Kammern für Baulandsachen gebildet. Die Kammer für Baulandsachen entscheidet in der Besetzung mit zwei Richtern des Landgerichts einschließlich des Vorsitzenden sowie einem hauptamtlichen Richter eines Verwaltungsgerichts. Die Vorschriften über den Einzelrichter sind nicht anzuwenden.
(2) Die Richter der Verwaltungsgerichte und die für den Fall ihrer Verhinderung erforderlichen Vertreter werden von der für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständigen Obersten Landesbehörde auf die Dauer von drei Jahren bestellt.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.memmelsdorf.de/_obj/E7E34A46-2B3B-4672-920F-52BB8BBE5F20/outline/Ge...
9 Abs. 1 Nrn. 4 und 22 BauGB). Carports. Carports müssen innerhalb der mit Baugrenzen umfassten Flächen (Punkt 3.2 der Festsetzungen) errichtet werden, es sei denn, sie sind durch Planeintrag explizit außerhalb der Baugrenzen festgesetzt. Eine Verschiebu
https://www.boennigheim.de/resources/ecics_1152.pdf
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches. § 9 (7) BauGB. Art der baulichen Nutzung. § 9 (1) 1 BauGB, §§ 1 - 15 BauNVO. Gewerbegebiet gem. Textteil. GE ... 220,81. 220,29. 220,68. 221,04. 220,39. 220,84. 220,31. 221,20. 221,57. 221,23. 220,66. 219,91. 220,
https://www.schwerin.de/.galleries/Dokumente/Planen-Bauen/Bodenordnung/20170327...
27.03.2017 - bis zur Revision beim Bundesgerichtshof (sie- he hierzu §§ 217, 220, 229 und 230 BauGB). WER FÜHRT DIE UMLEGUNG DURCH? Die Bodenordnung ist - wie die Bauleitplanung. - eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemein- de (§ 46 BauGB). Durch Beschlus
http://www.wuerselen.de/wuerselen/cms/downloads/bauen-wohnen-umwelt/bauleitplan...
Bebauungsplan Nr. 220 „Tittelsstraße“. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. Stand: 31.08.2017. Grundlagen sind das Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) sowie die. Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 133), jeweils in den derzei
https://www.o-sp.de/download/herzebrock/49309
Gegenstand der V. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 220 „Kreuzstraße“: Die V. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 220 „Kreuzstraße“ umfasst ausschließlich die Ände- rung der Festsetzung zur Zulässigkeit von Nebenanlagen. Alle zeichnerischen und sonstigen tex
https://www.buzer.de/gesetz/114/a1412.htm
(1) Bei den Landgerichten werden eine oder mehrere Kammern für Baulandsachen gebildet. Die Kammer für Baulandsachen entscheidet in der Besetzung mit zwei Richtern des Landgerichts einschließlich des Vorsitzenden sowie einem hauptamtlichen.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_220/
20.10.2015 - 220 Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen. (1) 1Bei den Landgerichten werden eine oder mehrere Kammern für Baulandsachen gebildet. 2Die Kammer für Baulandsachen entscheidet in der Besetzung mit zwei Richtern des Landgerichts einschli
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/baulandsachen.html
Streitigkeiten aus Landbeschaffung aufgrund des Baugesetzbuchs, über die die ordentlichen Gerichte, Kammern für Baulandsachen, entscheiden (§§ 217 ff. BauGB). Zusammensetzung der Kammer für Baulandsachen am Landgericht und des Senats für Baulandsachen am
http://www.boennigheim.de/resources/ecics_1152.pdf
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches. § 9 (7) BauGB. Art der baulichen Nutzung. § 9 (1) 1 BauGB, §§ 1 - 15 BauNVO. Gewerbegebiet gem. Textteil. GE ... 220,81. 220,29. 220,68. 221,04. 220,39. 220,84. 220,31. 221,20. 221,57. 221,23. 220,66. 219,91. 220,
https://www.essen.de/leben/planen__bauen_und_wohnen/planen/aktuelle_stadtplanun...
Allgemeiner Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. 06.07.2017. Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. 18.08.2017. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt Nr. 33 der Stadt Essen. 30.08. - 02.10.2017. Durch