(1) Die Umlegungsstelle hat den Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans (§ 66 Absatz 1) in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass der Umlegungsplan an einer zu benennenden Stelle nach Absatz 2 eingesehen werden kann und auszugsweise nach § 70 Absatz 1 Satz 1 zugestellt wird.
(2) Den Umlegungsplan kann jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
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http://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/6200-8.pdf
09.05.2007 - Abweichungsantrag. Nach § 69 Absatz 2 Hamburgische Bauordnung (HBauO) : □ Abweichung von bauordnungsrechtlichen. Anforderungen (§ 69 Absatz 1 HBauO). □ Ausnahme von den Festsetzungen des. Bebauungsplans. (§ 31 Absatz 1 Baugesetzbuch - BauGB)
https://www.regensburg.de/sixcms/media.php/98/6_2018_amtsblatt.pdf
05.02.2018 - Bauleitplanverfahren – Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2. Baugesetzbuch (BauGB). 69. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen dem Weg. „Am Pflanzgarten“ und dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 56,. An den Klo
https://www.bergischgladbach.de/auszug-baugb.pdfx
BauGB § 69 Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme. (1) Die Umlegungsstelle hat den Beschluß über die Aufstellung des Umlegungsplans (§. 66 Abs. 1) in der Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, daß der
http://www.auloh.de/baugebiete/Amtsblatt_60_26.pdf
20.11.2017 - INHALTSVERZEICHNIS: Bekanntmachung des Umlegungsausschusses der Stadt Landshut nach § 69 BauGB über die Auf- stellung des Umlegungsplans für das Umlegungsgebiet Landshut XV "An der Fuggerstraße"; Vollzug des BauGB; Bebauungsplan. Nr. 07-83/1
https://secure.service.brandenburg.de/intelliform/forms/mil/stellungnahme/2016/...
nach § 69 Abs. 3 BbgBO. 1. Bauherrin / Bauherr / Bauherrengemeinschaft. Name / Firma. Vorname / Ansprechpartner/in. Straße. Hausnummer. Land PLZ. Ort. Telefon. Fax. E-Mail. 1.1 Baugrundstück. Gemarkung. Flur. Flurstück(e). Straße. Hausnummer. PLZ. Ort. 2
https://openjur.de/g/baugb/69.html
69 Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme →. (1) Die Umlegungsstelle hat den Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans (§ 66 Absatz 1) in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass der
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_69/
20.10.2015 - 69 Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme. (1) 1Die Umlegungsstelle hat den Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans (§ 66 Abs. 1) in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. 2In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen
https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=sakd_01_01_004_012&formt...
Anlage 11. An die Gemeinde. Aktenzeichen der Gemeinde. Eingangsstempel der Gemeinde. Freistaat Sachsen - bekannt gemachter Vordruck nach § 8 Abs. 3 DVOSächsBO. Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 des Baugesetzbuches (BauGB), § 69 Absatz 1 und § 77 Absat
https://www.grassau.de/vollzug-des-baugb-69-aenderung-des-flaechennutzungsplane...
Amtliche Bekanntmachung Nr. 75/2017. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes im Nordbereich der Marktgemeinde Grassau im Zuge der Bebauungsplanaufstellung „Golfakademie“ auf dem Grundstück Flnr. 1042/1. - Öffentliche
http://www2.bretten.de/cms/node/4564
04.12.2006 - Die Internetseiten der Melanchthonstadt Bretten bieten umfassende Informationen aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens für Bürger, Gäste, Handel und Wirtschaft.