§ 69 BauGB, Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme
Paragraph 69 Baugesetzbuch

(1) Die Umlegungsstelle hat den Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans (§ 66 Absatz 1) in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass der Umlegungsplan an einer zu benennenden Stelle nach Absatz 2 eingesehen werden kann und auszugsweise nach § 70 Absatz 1 Satz 1 zugestellt wird.


(2) Den Umlegungsplan kann jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

An die Bauaufsichtsbehörde Abweichungsantrag - Hamburg.de

http://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/6200-8.pdf
09.05.2007 - Abweichungsantrag. Nach § 69 Absatz 2 Hamburgische Bauordnung (HBauO) : □ Abweichung von bauordnungsrechtlichen. Anforderungen (§ 69 Absatz 1 HBauO). □ Ausnahme von den Festsetzungen des. Bebauungsplans. (§ 31 Absatz 1 Baugesetzbuch - BauGB)

Bekanntmachung Bauleitplanverfahren - Stadt Regensburg

https://www.regensburg.de/sixcms/media.php/98/6_2018_amtsblatt.pdf
05.02.2018 - Bauleitplanverfahren – Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2. Baugesetzbuch (BauGB). 69. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen dem Weg. „Am Pflanzgarten“ und dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 56,. An den Klo

Auszug BauGB - Stadt Bergisch Gladbach

https://www.bergischgladbach.de/auszug-baugb.pdfx
BauGB § 69 Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme. (1) Die Umlegungsstelle hat den Beschluß über die Aufstellung des Umlegungsplans (§. 66 Abs. 1) in der Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, daß der

Bekanntmachung des Umlegungsausschusses der Stadt ... - Auloh

http://www.auloh.de/baugebiete/Amtsblatt_60_26.pdf
20.11.2017 - INHALTSVERZEICHNIS: Bekanntmachung des Umlegungsausschusses der Stadt Landshut nach § 69 BauGB über die Auf- stellung des Umlegungsplans für das Umlegungsgebiet Landshut XV "An der Fuggerstraße"; Vollzug des BauGB; Bebauungsplan. Nr. 07-83/1

Vordruck gem. § 1 Abs. 3 BbgBauVorlV Anlage: 6 Stellungnahme der ...

https://secure.service.brandenburg.de/intelliform/forms/mil/stellungnahme/2016/...
nach § 69 Abs. 3 BbgBO. 1. Bauherrin / Bauherr / Bauherrengemeinschaft. Name / Firma. Vorname / Ansprechpartner/in. Straße. Hausnummer. Land PLZ. Ort. Telefon. Fax. E-Mail. 1.1 Baugrundstück. Gemarkung. Flur. Flurstück(e). Straße. Hausnummer. PLZ. Ort. 2


Webseiten zum Paragraphen

§ 69 BauGB - Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme ...

https://openjur.de/g/baugb/69.html
69 Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme →. (1) Die Umlegungsstelle hat den Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans (§ 66 Absatz 1) in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass der

BauGB § 69 Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_69/
20.10.2015 - 69 Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme. (1) 1Die Umlegungsstelle hat den Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans (§ 66 Abs. 1) in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. 2In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen

BauGB - Sachsen.de

https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=sakd_01_01_004_012&formt...
Anlage 11. An die Gemeinde. Aktenzeichen der Gemeinde. Eingangsstempel der Gemeinde. Freistaat Sachsen - bekannt gemachter Vordruck nach § 8 Abs. 3 DVOSächsBO. Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 des Baugesetzbuches (BauGB), § 69 Absatz 1 und § 77 Absat

Vollzug des BauGB 69. Änderung des Flächennutzungsplanes im ...

https://www.grassau.de/vollzug-des-baugb-69-aenderung-des-flaechennutzungsplane...
Amtliche Bekanntmachung Nr. 75/2017. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes im Nordbereich der Marktgemeinde Grassau im Zuge der Bebauungsplanaufstellung „Golfakademie“ auf dem Grundstück Flnr. 1042/1. - Öffentliche

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 69 Baugesetzbuch – BauGB ...

http://www2.bretten.de/cms/node/4564
04.12.2006 - Die Internetseiten der Melanchthonstadt Bretten bieten umfassende Informationen aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens für Bürger, Gäste, Handel und Wirtschaft.


  • Verortung im BauGB

    BauGBErstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht › Vierter Teil: Bodenordnung › Erster Abschnitt: Umlegung › § 69

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 69 BauGB
    § 69 Abs. 1 BauGB oder § 69 Abs. I BauGB
    § 69 Abs. 2 BauGB oder § 69 Abs. II BauGB

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