(1) Sofern die Umlegung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans durchgeführt wird, kann die Umlegungsstelle nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplans, wenn das Wohl der Allgemeinheit es erfordert,
(2) Das Wohl der Allgemeinheit kann die vorzeitige Einweisung in den Besitz insbesondere erfordern
(3) Die §§ 116 und 122 gelten entsprechend.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.vermessung-devries.de/download/Umlegung_5.pps
Hohes Durchsetzungspotential aufgrund gesetzlicher Regelung des Verfahrens. § 46 BauGB Vorkaufsrecht der Gemeinde; § 51 BauGB Verfügungs- und Veränderungssperre; § 59 BauGB Zuteilung und Abfindung; § 77 BauGB Vorzeitige Besitzeinweisung. Beteiligte könne
https://www.bergischgladbach.de/auszug-baugb.pdfx
geregelt werden, bevor der Umlegungsplan aufgestellt ist. Die §§ 70 bis 75 gelten entsprechend. BauGB § 77 Vorzeitige Besitzeinweisung. (1) Sofern die Umlegung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans durchgeführt wird, kann die Umlegungsstelle nach dem I
https://www.schwerin.de/.galleries/Dokumente/Planen-Bauen/Bodenordnung/20170327...
27.03.2017 - Das Baugesetzbuch (§ 45 - 84 BauGB) hält die folgenden gesetzlichen Verfahren ... gemäß. § 58 BauGB) kommt hauptsächlich in einem Gebiet zur An- wendung, in dem die einbezogenen Grundstü- cke etwa gleiche Bodenwerte haben. .... nach § 77 Bau
https://www.hamm.de/fileadmin/user_upload/Medienarchiv/Planen_Bauen_Verkehr/Dok...
Zweck und Anwendungsbereich der Umlegung (§ 45 BauGB). 2. Umlegungsstelle (§ 46 BauGB). 3. Umlegungsbeteiligte (§ 48 BauGB). 4. Ablauf des Umlegungsverfahrens (§ 50 ff BauGB). 5. Sicherung des Umlegungsverfahrens (§ 51 BauGB). 6. Beschleunigung des Umleg
https://www.o-sp.de/download/attendorn/116013
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches gem. § 9 (7) BauGB. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes der Stadt Attendorn Nr. 77 A "Auf der Rhöte" gem. § 9 (7) BauGB. 6. Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Be
http://prof-rauch-tu-dresden.de/wp-content/uploads/2015/07/Die-Bauleitplanung-S...
Öffentliches Baurecht, TU Dresden. 3/77. Pflicht zum Erlass erforderlicher. Bauleitpläne. Die Gemeinde hat Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). • erzwingbar nu
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_77/
20.10.2015 - 77 Vorzeitige Besitzeinweisung. (1) Sofern die Umlegung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans durchgeführt wird, kann die Umlegungsstelle nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplans, wenn das Wohl der Allgemeinheit es erfordert,. vor Aufstel
https://www.anwaltskanzlei-lankau.de/informationen/ablauf-eines-umlegungsverfah...
Vorzeitige Besitzeinweisung für öffentliche Baumaßnahmen (§ 77 BauGB). Die Umlegungsstelle kann – wenn der entsprechende Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden ist, sowie das Wohl der Allgemeinheit die vorzeitige Besitzeinweisung erfordert. innerhalb d
https://www.garching.de/Rathaus+_+Service/Informationen/Bebauungsplan+Nr_+77+_O...
2017-12-11 14:16. Aufgrund eines Ausfertigungsfehlers wird der Bebauungsplan Nr. 77„Ortszentrum“ erneut bekannt gemacht und tritt gemäß dieser Bekanntmachung gemäß §§ 10 Abs. 3, 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 02.04.1979 in Kraft.
https://amt24.sachsen.de/ZFinder/zbsapproval.do;jsessionid=JG8nRlBOiW9JRgF-Z4Y7...
Anlage 11. An die Gemeinde. Aktenzeichen der Gemeinde. Eingangsstempel der Gemeinde. Freistaat Sachsen - bekannt gemachter Vordruck nach § 8 Abs. 3 DVOSächsBO. Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 des Baugesetzbuches (BauGB), § 69 Absatz 1 und § 77 Absat
https://www.garching.de/Rathaus+_+Service/Informationen/Bebauungsplan+Nr_+77+%E...
10.10.2017 - Aufgrund eines Ausfertigungsfehlers wird der Bebauungsplan Nr. 77„Ortszentrum, 1. Änderung“ erneut bekannt gemacht und tritt gemäß dieser Bekanntmachung gemäß §§ 10 Abs. 3, 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 26.01.1984 in Kraft.