§ 77 BauGB, Vorzeitige Besitzeinweisung
Paragraph 77 Baugesetzbuch

(1) Sofern die Umlegung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans durchgeführt wird, kann die Umlegungsstelle nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplans, wenn das Wohl der Allgemeinheit es erfordert,

1.
vor Aufstellung des Umlegungsplans die Gemeinde oder den sonstigen Bedarfs- oder Erschließungsträger in den Besitz der Grundstücke, die in dem Bebauungsplan als Flächen im Sinne des § 9 Absatz 1 Nummer 21 oder des § 55 Absatz 2 und 5 festgesetzt sind, einweisen;
2.
nach Aufstellung des Umlegungsplans und Übertragung der Grenzen der neuen Grundstücke in die Örtlichkeit auch sonstige am Umlegungsverfahren Beteiligte in den Besitz der nach dem Umlegungsplan für sie vorgesehenen Grundstücke oder Nutzungsrechte einweisen.


(2) Das Wohl der Allgemeinheit kann die vorzeitige Einweisung in den Besitz insbesondere erfordern

1.
in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 zugunsten der Gemeinde oder eines sonstigen Bedarfs- oder Erschließungsträgers, wenn Maßnahmen zur Verwirklichung des Bebauungsplans bevorstehen und die Flächen für die vorgesehenen Anlagen und Einrichtungen der Erschließung oder Versorgung des Gebiets benötigt werden,
2.
in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 zugunsten sonstiger Umlegungsbeteiligter, wenn dringende städtebauliche Gründe für die Verschaffung des Besitzes bestehen und wenn diese Gründe die Interessen der Betroffenen an der weiteren Ausübung des Besitzes wesentlich überwiegen.


(3) Die §§ 116 und 122 gelten entsprechend.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Das Umlegungsverfahren

http://www.vermessung-devries.de/download/Umlegung_5.pps
Hohes Durchsetzungspotential aufgrund gesetzlicher Regelung des Verfahrens. § 46 BauGB Vorkaufsrecht der Gemeinde; § 51 BauGB Verfügungs- und Veränderungssperre; § 59 BauGB Zuteilung und Abfindung; § 77 BauGB Vorzeitige Besitzeinweisung. Beteiligte könne


PDF Dokumente zum Paragraphen

Auszug BauGB - Stadt Bergisch Gladbach

https://www.bergischgladbach.de/auszug-baugb.pdfx
geregelt werden, bevor der Umlegungsplan aufgestellt ist. Die §§ 70 bis 75 gelten entsprechend. BauGB § 77 Vorzeitige Besitzeinweisung. (1) Sofern die Umlegung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans durchgeführt wird, kann die Umlegungsstelle nach dem I

Bodenordnung durch Umlegung nach §§ 45 - 79 Baugesetzbuch ...

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27.03.2017 - Das Baugesetzbuch (§ 45 - 84 BauGB) hält die folgenden gesetzlichen Verfahren ... gemäß. § 58 BauGB) kommt hauptsächlich in einem Gebiet zur An- wendung, in dem die einbezogenen Grundstü- cke etwa gleiche Bodenwerte haben. .... nach § 77 Bau

BauGB - Stadt Hamm

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Zweck und Anwendungsbereich der Umlegung (§ 45 BauGB). 2. Umlegungsstelle (§ 46 BauGB). 3. Umlegungsbeteiligte (§ 48 BauGB). 4. Ablauf des Umlegungsverfahrens (§ 50 ff BauGB). 5. Sicherung des Umlegungsverfahrens (§ 51 BauGB). 6. Beschleunigung des Umleg

AufderRhöte Bebauungsplan Nr. 77 A "Auf der Rhöte"

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Grenze des räumlichen Geltungsbereiches gem. § 9 (7) BauGB. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes der Stadt Attendorn Nr. 77 A "Auf der Rhöte" gem. § 9 (7) BauGB. 6. Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Be

Die Bauleitplanung

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Öffentliches Baurecht, TU Dresden. 3/77. Pflicht zum Erlass erforderlicher. Bauleitpläne. Die Gemeinde hat Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). • erzwingbar nu


Webseiten zum Paragraphen

BauGB § 77 Vorzeitige Besitzeinweisung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_77/
20.10.2015 - 77 Vorzeitige Besitzeinweisung. (1) Sofern die Umlegung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans durchgeführt wird, kann die Umlegungsstelle nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplans, wenn das Wohl der Allgemeinheit es erfordert,. vor Aufstel

Ablauf eines Umlegungsverfahrens - Rechtsanwalt & Notar Darmstadt

https://www.anwaltskanzlei-lankau.de/informationen/ablauf-eines-umlegungsverfah...
Vorzeitige Besitzeinweisung für öffentliche Baumaßnahmen (§ 77 BauGB). Die Umlegungsstelle kann – wenn der entsprechende Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden ist, sowie das Wohl der Allgemeinheit die vorzeitige Besitzeinweisung erfordert. innerhalb d

Bebauungsplan Nr. 77 "Ortszentrum", Inkrafttreten gemäß § 10 Abs. 3 ...

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2017-12-11 14:16. Aufgrund eines Ausfertigungsfehlers wird der Bebauungsplan Nr. 77„Ortszentrum“ erneut bekannt gemacht und tritt gemäß dieser Bekanntmachung gemäß §§ 10 Abs. 3, 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 02.04.1979 in Kraft.

BauGB - Amt24

https://amt24.sachsen.de/ZFinder/zbsapproval.do;jsessionid=JG8nRlBOiW9JRgF-Z4Y7...
Anlage 11. An die Gemeinde. Aktenzeichen der Gemeinde. Eingangsstempel der Gemeinde. Freistaat Sachsen - bekannt gemachter Vordruck nach § 8 Abs. 3 DVOSächsBO. Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 des Baugesetzbuches (BauGB), § 69 Absatz 1 und § 77 Absat

Bebauungsplan Nr. 77 „Ortszentrum, 1. Änderung“, Inkrafttreten ...

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10.10.2017 - Aufgrund eines Ausfertigungsfehlers wird der Bebauungsplan Nr. 77„Ortszentrum, 1. Änderung“ erneut bekannt gemacht und tritt gemäß dieser Bekanntmachung gemäß §§ 10 Abs. 3, 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 26.01.1984 in Kraft.


  • Verortung im BauGB

    BauGBErstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht › Vierter Teil: Bodenordnung › Erster Abschnitt: Umlegung › § 77

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 77 BauGB
    § 77 Abs. 1 BauGB oder § 77 Abs. I BauGB
    § 77 Abs. 2 BauGB oder § 77 Abs. II BauGB
    § 77 Abs. 3 BauGB oder § 77 Abs. III BauGB

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