§ 79 BauGB, Abgaben- und Auslagenbefreiung
Paragraph 79 Baugesetzbuch

(1) Geschäfte und Verhandlungen, die der Durchführung oder Vermeidung der Umlegung dienen, einschließlich der Berichtigung der öffentlichen Bücher, sind frei von Gebühren und ähnlichen nichtsteuerlichen Abgaben sowie von Auslagen; dies gilt nicht für die Kosten eines Rechtsstreits. Unberührt bleiben Regelungen nach landesrechtlichen Vorschriften.


(2) Die Abgabenfreiheit ist von der zuständigen Behörde ohne Nachprüfung anzuerkennen, wenn die Umlegungsstelle versichert, dass ein Geschäft oder eine Verhandlung der Durchführung oder Vermeidung der Umlegung dient.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Das Umlegungsverfahren

http://www.vermessung-devries.de/download/Umlegung_5.pps
Die gesetzliche Grundlage für ein Umlegungsverfahren ist im. Baugesetzbuch (BauGB) in den Paragraphen §§ 45 bis 79 und in der; 4. Verordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes und des Vorverfahrens in Umlegungs- und Grenzregelungsangelegenheiten für


PDF Dokumente zum Paragraphen

Durchführung eines Umlegungsverfahrens nach §§ 45-79 BauGB

http://www.saarland.de/dokumente/thema_LKVK/umlegung_ablauf.pdf
Wirkung des rechtskräftigen Umlegungsplanes § 72. Die neuen Grundstücke u. Rechte treten außerhalb des Grundbuchs an Stelle der alten Grundstücke und Rechte;. Einweisung in den Besitz ( § 72 Abs 1); Verfügungs- und Veränderungssperre sowie Vorkaufsrecht

Bodenordnung durch Umlegung nach §§ 45 - 79 Baugesetzbuch ...

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27.03.2017 - Das Baugesetzbuch (§ 45 - 84 BauGB) hält die folgenden gesetzlichen Verfahren (amtliche. Bodenordnung) bereit: •. Die Umlegung ist ein gesetzlich gere- geltes Grundstückszwangstauschver- fahren, um unbebaute oder bebaute. Grundstücke so umzu

Anordnung der Umlegung - Landeshauptstadt Wiesbaden

https://www.wiesbaden.de/medien-zentral/dok/leben/planen-bauen-wohnen/3-2_Ablau...
Ablauf eines Umlegungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch (§§ 45 - 79 BauGB). Anordnung der Umlegung (§ 46). Anhörung der Eigentümer (§ 47). Umlegungsbeschluss (§ 47) und öffentliche Bekanntmachung. Eintragung Umlegungsvermerk ins Grundbuch (§ 54). Verfügu

Beitrag Prof. Krautzberger - Prof. Stüer - Aufsatz Öffentliches Baurecht ...

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179 BauGB 20. 79 BauGB 20. 79 BauGB 2013. Professor Dr. Michael Krautzberger, Bonn/Berlin. Rechtsanwalt und Notar Professor Dr. Bernhard Stüer,. Richter am BGH-Senat für Anwaltssachen, Münster/Osnabrück*. * Im Anschluss an Krautzberger/Stüer, BauR 2012,

Maßstab 1:1.000 - Stadt Wittlich

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Aufstellung des Bebauungsplanes W-79-00 Sternbergstraße gem. † 2 (1) BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird gem. † 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. In seiner Sitzung vom 30.01.2014 hat der Stadtrat die. Durchführung der Be


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§ 79 BauGB Abgaben- und Auslagenbefreiung Baugesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/114/a1256.htm
(1) Geschäfte und Verhandlungen, die der Durchführung oder Vermeidung der Umlegung dienen, einschließlich der Berichtigung der öffentlichen Bücher, sind frei von Gebühren und ähnlichen nichtsteuerlichen Abgaben sowie.

BauGB § 79 Abgaben- und Auslagenbefreiung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_79/
20.10.2015 - 79 Abgaben- und Auslagenbefreiung. (1) 1Geschäfte und Verhandlungen, die der Durchführung oder Vermeidung der Umlegung dienen, einschließlich der Berichtigung der öffentlichen Bücher, sind frei von Gebühren und ähnlichen nichtsteuerlichen Ab

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 für das Gebiet nordöstlich ...

https://stockelsdorf.de/index.php?ModID=7&FID=2684.161.1&object=tx%7C2684.161.1
a) Bekanntmachung von Aufstellungsbeschlüssen gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). 1. zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 79 für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6, 12 und 12 a) und südwestlich der rückwärtig

Gemeinde Halstenbek: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 der ...

http://www.halstenbek.de/verwaltung-politik/archiv/bekanntmachungen/2015/5/13/a...
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 der Gemeinde Halstenbek Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). 13.05.2015 Bekanntmachungen ...

(1) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 79 "Rote Pforte" - / Stadt Husum

http://www.husum.de/Amtliche-Bekanntmachung-des-Aufstellungsbeschlusses-gem-2-1...
Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 79 "Rote Pforte". Hier gelangen Sie zum vollständigen Text der Bekanntmachung.


  • Verortung im BauGB

    BauGBErstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht › Vierter Teil: Bodenordnung › Erster Abschnitt: Umlegung › § 79

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 79 BauGB
    § 79 Abs. 1 BauGB oder § 79 Abs. I BauGB
    § 79 Abs. 2 BauGB oder § 79 Abs. II BauGB

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