(1) Die Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Absatz 2 setzt einen Bebauungsplan voraus.
(2) Liegt ein Bebauungsplan nicht vor, so dürfen diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Absatz 4 bis 7 bezeichneten Anforderungen entsprechen.
(3) Die Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen wird durch Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht berührt, wenn die Abweichungen mit den Grundzügen der Planung vereinbar sind und
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https://www.gpabw.de/fileadmin/user_upload/pdf/GPA_Mitteilungen/2005/MIT052005....
01.07.2005. Nochmals: Rechtmäßige Herstellung von Erschließungsanlagen im unbeplanten Bereich1. Zur Entstehung der Beitragspflicht gehört u.a., dass die Erschließungsanlage rechtmäßig hergestellt worden ist, d.h. sie muss in einem Bebauungsplan ausgewies
http://www.gevelsberg.de/media/custom/394_4445_1.PDF?1291024808
[j Rat der Stadt. EI öffentliche Sitzung. [l nichtöffentl. Sitzung. Betreff: Abrechnung der Bredderbruchstraße zu Erschließungsbeiträgen. Hier: Abwägung gemäß 5 125 Abs. 2 BauGB. Beschlussvorschlag: Es wird festgestellt, dass die Bredderbruchstraße den i
http://www.grossenkneten.de/downloads/datei/OTAwMDAwODkzOy07L3Vzci9sb2NhbC9odHR...
Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 58 Abs. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der. Verwaltungsausschuss der Gemeinde Großenkneten in seiner Sitzung am ………….. die Aufstellung des Bebauungspl
http://phoenixdortmund.de/downloads/broschueren/20070321_PHOENIX_See_07896_07_m...
21.03.2007 - Tagesordnungspunkt. Planung von öffentlichen Verkehrsflächen hier: Herstellung einer Erschließungsanlage im Bereich des in Aufstellung befindlichen. Bebauungsplanes Hö 252 - Teil C - "Südufer" - nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in. Do
https://opus.bibliothek.uni-wuerzburg.de/files/585/ortmueller.pdf
BauGB) geregelt hat. Ungeachtet der neuen. Gesetzgebungszuständigkeit gelten die erschließungsbeitragsrechtli- chen Vorschriften (§§ 127 ff. BauGB) aufgrund des Art.125a GG als. Bundesrecht fort, können jedoch durch Landesrecht ersetzt werden. 12. 9. BVe
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/erschliessung-und-er...
Übereinstimmung von Bebauungsplan und Erschließung § 125 Abs. 1 BauGB bestimmt, dass die Herstellung der Erschließungsanlagen einen Bebauungsplan voraussetzt. Diese Vorschrift legt also die Übereinstimmung von Bebauungsplan und Erschließung fest. Weicht
https://www.erschliessungsbeitragsrecht.de/archiv/abweichung-vom-bebauungsplan-...
Der Grundsatz: Nach § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung der Erschließungsanlagen einen Bebauungsplan voraus. Weicht die Gemeinde von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab, so bleibt die Rechtmäßigkeit der Herstellung unter bestimmten Voraussetzung
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_125/
20.10.2015 - Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften. § 125 Bindung an den Bebauungsplan. (1) Die Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 setzt einen Bebauungsplan voraus. (2) Liegt ein Bebauungsplan nicht vor, so dürfen diese An
https://www.erschliessungsbeitragsrecht.de/archiv/nachtraeglicher-bebauungsplan...
Der Grundsatz des § 125 BauGB: Die Herstellung der Erschließungsanlagen setzt einen Bebauungsplan voraus (sog. Planerfordernis). Liegt ein solcher nicht vor, so dürfen die Erschließungsanlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Abs. 4 – 7 BauGB
http://ingolstadt.de/sessionnet/vo0050.php?__kvonr=8629
Name: V0840/15. Aktenzeichen: 6310. Art: Beschlussvorlage öffentlich. Datum: 30.10.2015. Betreff: Planersetzender Beschluss gem. § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die rechtmäßige Herstellung der Ostenbrunnenstraße und der Herenäusstraße (Referent: H