(1) Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.
(2) Die Erschließungsanlagen sollen entsprechend den Erfordernissen der Bebauung und des Verkehrs kostengünstig hergestellt werden und spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden baulichen Anlagen benutzbar sein.
(3) Ein Rechtsanspruch auf Erschließung besteht nicht.
(4) Die Unterhaltung der Erschließungsanlagen richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.
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https://opus.bibliothek.uni-wuerzburg.de/files/585/ortmueller.pdf
123 I BauGB bestimmt, dass die Erschließung Aufgabe der Gemeinde ist. Gemäß. § 123 II BauGB sollen die Erschließungsanlagen „entsprechend den Er- fordernissen der Bebauung und des Verkehrs kostengünstig hergestellt werden“. Die Verwendung des Begriffes „
https://www.noerdlingen.de/fileadmin/noerdlingen/Noerdlingen_Stadt/Dokumente/30...
Amtsblatt Nr. 30 – 28. Juli 2017. Bebauungsplan Nr. 123 „Kai- serwiesen“ 3. Änderung der Stadt. Nördlingen. Änderungs-, Billigungs- und. Auslegungsbeschluss gemäß § 3. Abs. 2 BauGB (öffentliche Ausle- gung) und § 4 Abs. 2 BauGB (Be- teiligung der Behörde
https://eberswalde.de/fileadmin/bereich-eberswalde/user/ewschwarz/Bebauungsplae...
13.10.2017 - Seite 1. Stadt Eberswalde. Bebauungsplan Nr. 123 „Schwärzeblick“. Informationsblatt zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Planungsanlass. Anlass für die Aufstellung des Bebauun
https://www.lkr-lif.de/m_196_dl
Für den Fall der Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung/Baugenehmigung erkenne ich für mich und meine Rechtsnachfolger die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes unter Verzicht auf den. Rechtsweg an und übernehme zur Sicherung der Erschließung den E
http://www.stadt-landsberg.de/dateien/pdf/begrundung-2-entwurf
23.03.2017 - Vorhaben: Ergänzung und Änderung des. Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg und Zusammenführung mit den einzelnen Ortschafts-FNP. • Ergänzung des FNP Landsberg um die Ortschaft Sietzsch durch. Neuaufstellung des FNP Sietzsch und. Ergänzun
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_123/
20.10.2015 - 123 Erschließungslast · § 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot · § 125 Bindung an den Bebauungsplan · 126 Pflichten des Eigentümers · § 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags · § 128 Umfang des Erschließungsaufwands · §
http://www.rechtslexikon.net/d/erschliessung/erschliessung.htm
Nach § 30 BauGB ist die Sicherung der E. Voraussetzung für die Bebauung. Die E. ist nach den §§ 123ff. BauGB Aufgabe der Gemeinde, doch können zur Deckung des damit verbundenen Aufwandes Beiträge von den betroffenen Eigentümern verlangt werden. Lit.: Dri
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/erschliessungs-und-anl...
Erschließungs- und Anliegerbeiträge / 2.1 Erschließung durch die Gemeinde nach § 123 BauGB. Erschließungs- und Anlieger... / 2.1 Erschließung durch die Gemeinde nach § 123. Führt eine Gemeinde die Erschließungsmaßnahmen selbst im eigenen Namen und für ei
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-45170?hl=...
Erfolglose Klage gegen Erschließungsbeitrag. Normenketten: BauGB § 123 Abs. 2, § 127 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 128 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 129 Abs. 1 S. 1, § 131 Abs. 1 S. 1, § 133 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1. BayStrWG Art. 6 Abs. 1. BayVWVfG Art. 37 Abs. 1. KAG
https://www.juracademy.de/baurecht-baden-wuerttemberg/vorhaben-einfacher-bebauu...
b) Vorhaben im Bereich eines einfachen Bebauungsplans im Innenbereich, §§ 30 Abs. 3, 34 BauGB; aa) Einfügen des Vorhabens in die Eigenart der näheren Umgebung; (1) Nähere Umgebung; (2) Eigenart; (3) Einfügen; bb) Sicherung der Erschließung, §§ 123 ff. Ba