(1) Der Eigentümer hat das Anbringen von
(2) Der Erschließungsträger hat Schäden, die dem Eigentümer durch das Anbringen oder das Entfernen der in Absatz 1 bezeichneten Gegenstände entstehen, zu beseitigen; er kann stattdessen eine angemessene Entschädigung in Geld leisten. Kommt eine Einigung über die Entschädigung nicht zustande, so entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde; vor der Entscheidung sind die Beteiligten zu hören.
(3) Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Vorschriften.
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http://www.handbuch-oeffentliches-baurecht.de/fileadmin/Leseproben/LeseFf.pdf
pflichtigen vgl. Grziwotz in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger §124 Rdn.125). III. Die Pflichten des Grundstœckseigentœmers nach § 126 BauGB. Zu einer ordnungsgemÃfien Erschliefiung gehŒren die Beleuchtung und Bezeichnung der Strafien sowie Hinweise auf
http://www.flamro.de/ops/documents/Baugesetzbuch.pdf
125 Bindung an den Bebauungsplan. § 126 Pflichten des Eigentümers. Zweiter Abschnitt. Erschließungsbeitrag. § 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags. § 128 Umfang des Erschließungsaufwands. § 129 Beitragsfähiger Erschließungsaufwand. § 130 Art der Ermitt
http://www.grossenkneten.de/downloads/datei/OTAwMDAwOTAxOy07L3Vzci9sb2NhbC9odHR...
PLANAUFSTELLUNG. Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 58 Abs. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der. Verwaltungsausschuss der Gemeinde Großenkneten in seiner Sitzung am ………….. die Aufstellun
https://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/media.php/13/S_TOP_05a_19_265_S_VE%20126...
30.05.2017 - fasst den Beschluss, dass der Vorhabenbezogene Bebauungsplan 126 (zugleich Vorha- ben- und Erschließungsplan) zur Errichtung von Zwei Wohngebäuden für Studierende in der Ottostraße in Bremen-Neustadt nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der In
https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/verwaltung/produkte/bauamt_hausnumme...
Antrag auf Erteilung einer Hausnummer gemäß § 126 Abs. 3 BauGB. 1. Grundstück. Gemarkung. Flur. Flurstück bisherige postalische. Anschrift (wenn bereits vorhanden): vorhandene Bebauung: geplante Bebauung: 2. Antragsteller. Name: Vorname: Straße, Hausnumm
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_126/
20.10.2015 - 123 Erschließungslast · § 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot · § 125 Bindung an den Bebauungsplan · 126 Pflichten des Eigentümers · § 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags · § 128 Umfang des Erschließungsaufwands · §
https://openjur.de/u/355373.html
14.02.2007 - Weigert sich ein Verpflichteter, das Anbringen einer Haltevorrichtung für Beleuchtungskörper der Straßenbeleuchtung auf seinem Grundstück dem Grunde oder dem Umfang nach anzuerkennen, ist die Gemeinde befugt, zur Durchsetzung der Duldungspfl
https://www.frag-einen-anwalt.de/Hausnummer-anbringen--f42899.html
11.07.2008 - Aus § 126 Abs. 3 BauGB ergibt sich zum einen eine Duldungspflicht des Eigentümers hinsichtlich der Festsetzung der Hausnummer. Ein durchsetzbarer Anspruch stellt § 126 Abs. 3 BauGB jedoch nicht dar. Aus der systematischen Stellung der Vorsch
http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/service/dienstleistungen/service....
Baugesetzbuch (BauGB) § 200 Abs. 1 und 2 https://www.dejure.org/gesetze/BauGB/200.html. Baugesetzbuch (BauGB) § 126 Abs. 3 https://www.dejure.org/gesetze/BauGB/126.html. Gebührenrecht und Preisrecht in aktueller Fassung ist zu beachten. http://gesetze.be
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Rund 14.000 Seiten BauGB-Kompetenz Dieser Kommentar berücksichtigt alle Aspekte, die für eine sichere Planung und Bauausführung nötig sind. Er ist der Standardkommentar auf seinem Gebiet. Erfahrene Experten aus Verwaltung, Justiz und Beratung stellen die