§ 129 BauGB, Beitragsfähiger Erschließungsaufwand
Paragraph 129 Baugesetzbuch

(1) Zur Deckung des anderweitig nicht gedeckten Erschließungsaufwands können Beiträge nur insoweit erhoben werden, als die Erschließungsanlagen erforderlich sind, um die Bauflächen und die gewerblich zu nutzenden Flächen entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen (beitragsfähiger Erschließungsaufwand). Soweit Anlagen nach § 127 Absatz 2 von dem Eigentümer hergestellt sind oder von ihm auf Grund baurechtlicher Vorschriften verlangt werden, dürfen Beiträge nicht erhoben werden. Die Gemeinden tragen mindestens 10 vom Hundert des beitragsfähigen Erschließungsaufwands.


(2) Kosten, die ein Eigentümer oder sein Rechtsvorgänger bereits für Erschließungsmaßnahmen aufgewandt hat, dürfen bei der Übernahme als gemeindliche Erschließungsanlagen nicht erneut erhoben werden.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Änderung eines Erschließungsvertrags - Gemeindeprüfungsanstalt ...

https://www.gpabw.de/fileadmin/user_upload/pdf/GPA_Mitteilungen/2004/MIT042004....
01.07.2004 - demnach immer dann eine „anderweitige Deckung" im Sinne des § 129 Abs. 1 BauGB, wenn seiner Durchsetzbarkeit keine durchgreifenden rechtlichen und/oder tatsächlichen. Hindernisse entgegenstehen. Dabei sind nach Auffassung des Bundesverwaltun

Bebauungsplan Nr. 129 " Falkenberger Vieth" - Gemeinde Lilienthal

http://www.lilienthal.de/fileadmin/Downloads/Fachbereich_III/Bauen/Bauleitplanv...
03.06.2014 - Verfahrensvermerke Zeichnerische Festsetzungen - Bebauungsplan Nr. 129 " Falkenberger Vieth" Maßstab 1 : 1.000 Planzeichenerklärung. ' ' \ Art der baulichen Nutzung. PRÄAMBEL 191 (5 9Abs 1 Nr1 des Baugesetzbuches .BauGB., 55- bis 11 der Baun

e) Der Inhalt des Erschliefiungsanspruchs. Der ...

http://www.handbuch-oeffentliches-baurecht.de/fileadmin/Leseproben/LeseFf.pdf
AbwÃlzbar sind dem Grundsatz nach sÃmtliche ,,Er-. schliefiungskosten`` (vgl. zur Unterscheidung dieses Begriffs von dem des Erschliefiungs- aufwands i. S. des §128 I 1 BauGB ^ dazu Rdn. 281ff. ^ Weyreuther UPR 1994, 129; vgl. ferner zum Begriff der Erschl

3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129 ... - Stadt Moers

https://www.moers.de/c125722e0057acf2/files/129-3vae-begruendung.pdf/$file/129-...
02.07.2007 - Alle übrigen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 129 und seiner Änderungen bleiben von dieser Änderung unberührt. 4. Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB. Durch die beabsichtigte Änderung

im beschleunigten Verfahren gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB)

http://www.saterland.de/downloads/datei/OTAwMDAwNzI4Oy07L3Vzci9sb2NhbC9ldGMvaHR...
22.11.2017 - Bebauungsplan Nr. 129 in Sedelsberg (Nördlich des Wieselweges) im be- schleunigten Verfahren gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB). 1. Aufstellung des Bebauungsplanes. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Saterland hat die Aufstellung des o. g.


Webseiten zum Paragraphen

BauGB § 129 Beitragsfähiger Erschließungsaufwand - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_129/
20.10.2015 - 129 Beitragsfähiger Erschließungsaufwand. (1) 1Zur Deckung des anderweitig nicht gedeckten Erschließungsaufwands können Beiträge nur insoweit erhoben werden, als die Erschließungsanlagen erforderlich sind, um die Bauflächen und die gewerblic

D. Erschließungsbeiträge - Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung

http://library.fes.de/fulltext/kommunalpolitik/00213004.htm
Beitragsfähig sind dabei nur die in § 127 Abs. 2 BauGB genannten Erschließungsanlagen und zwar nur dann, wenn es um die Kosten einer in §§ 128, 129 BauGB aufgeführten und erforderlichen Maßnahme geht. In der Verteilungsphase, welche auch parallel zur Auf

beitragsfaehiger erschliessungsaufwand - Erwin Ruff

http://www.erwin-ruff.de/beitragsfaehiger%20aufwand.html
Der entstandene Erschließungsaufwand ist nach § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB nur insoweit auch beitragsfähiger Erschließungsaufwand, als die Erschließungsanlagen erforderlich sind, um die Grundstücke entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen. Dar

Zitierungen von § 129 BauGB Baugesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/114/v1307.htm
Zitierungen von § 129 BauGB. Sie sehen die Vorschriften, die auf § 129 BauGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BauGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.

Erschließungsbeitrag : Stadt Willich

https://www.stadt-willich.de/de/dienstleistungen/erschliessungsbeitrag/
die Art und den Umfang der Erschließungsanlagen im Sinne des § 129 BauGB; die Art der Ermittlung und der Verteilung des Aufwandes sowie die Höhe des Einheitssatzes; die Kostenspaltung (§ 127 Abs. 3 BauGB ) und; die Merkmale der endgültigen Herstellung ei


  • Verortung im BauGB

    BauGBErstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht › Sechster Teil: Erschließung › Zweiter Abschnitt: Erschließungsbeitrag › § 129

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 129 BauGB
    § 129 Abs. 1 BauGB oder § 129 Abs. I BauGB
    § 129 Abs. 2 BauGB oder § 129 Abs. II BauGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Baugesetzbuch.net