§ 131 BauGB, Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands
Paragraph 131 Baugesetzbuch

(1) Der ermittelte beitragsfähige Erschließungsaufwand für eine Erschließungsanlage ist auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Mehrfach erschlossene Grundstücke sind bei gemeinsamer Aufwandsermittlung in einer Erschließungseinheit (§ 130 Absatz 2 Satz 3) bei der Verteilung des Erschließungsaufwands nur einmal zu berücksichtigen.


(2) Verteilungsmaßstäbe sind

1.
die Art und das Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung;
2.
die Grundstücksflächen;
3.
die Grundstücksbreite an der Erschließungsanlage.
Die Verteilungsmaßstäbe können miteinander verbunden werden.


(3) In Gebieten, die nach dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erschlossen werden, sind, wenn eine unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzung zulässig ist, die Maßstäbe nach Absatz 2 in der Weise anzuwenden, dass der Verschiedenheit dieser Nutzung nach Art und Maß entsprochen wird.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Einfacher Bebauungsplan Nr. 131 - Gemeinde Emstek

https://www.emstek.de/files/docs/B_Plan_131_Satzung.pdf
Gebäude mit nicht mehr als acht Wohnungen zulässig (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB). 2) Innerhalb des Geltungsbereiches des einfachen Bebauungsplanes Nr. 131 ist in- nerhalb der zulässigen Wohngebäude gem. § 9 (1) Nr. 6 BauGB auf den einzelnen. Grundstücken je ange

2016-06-28 Entwurf Kommentierung zur Erschließungsbeitragssatzung

http://www.winsen-aller.de/portal/home/im-rathaus/ortsrecht/?no_cache=1&downloa...
zu berücksichtigen sind, ergibt sich allein aus dem Gesetz (§ 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Der zentrale Begriff des Erschlossenseins darf daher durch die Satzung nur klargestellt, nicht aber verändert werden. Die durch die jeweilige Erschließungsanlage (Abs

B-Plan 131 - Stadt Schortens

http://www.schortens.de/files/plan_07_04_2017.pdf
07.04.2017 - Aufgrund des § 1 (3) und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) , des § 58 des Niedersächsischen. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sowie der §§ 56, 91, 97 und 98 der Niedersächsischen Bauordnung. (NBauO) in den jeweils aktuellen Fassungen,

11329 letzte Aktualisierung: 30.05.2003 BauGB §§ 131, 133; VwVfG ...

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/30c8f07f-4bab-4ff9-bae3-9a4c19f20b8e/11329.pdf
30.05.2003 - BauGB §§ 131, 133; VwVfG §§ 54, 59; AO § 42. "Erschlossene Grundstücke" i. S. d. § 131 BauGB: Begriffe; Mehrfacherschließung;. Selbstständigkeit von Erschließungsanlagen (Privatweg); Hinterliegergrundstück; gesetz- liche und vertragliche Beg

131_Begründung gem. § 2a BauGB

https://www.o-sp.de/download/velbert/122781
Umfang dem Entwicklungsgebot gem. § 8 (2) BauGB. Deshalb erfolgt parallel zum Be- bauungsplanverfahren ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren gem. § 8 (3) BauGB, welches die Darstellung des Bereiches mit den nicht umsetzbaren Gewerbeflächen im. Nordos


Webseiten zum Paragraphen

BauGB § 131 Maßstäbe für die Verteilung des ... - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_131/
20.10.2015 - 131 Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands. (1) 1Der ermittelte beitragsfähige Erschließungsaufwand für eine Erschließungsanlage ist auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. 2Mehrfach erschlossene Grund

Druckvorschau - Bürgerservice - Bayern.Recht

http://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(natodivrzdilhlqcgpjv42pn))/Content/Document...
BauGB § 131 I 1. § 75 VwGO. § 68 VwGO. § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB. BauGB § 131 I 1. § 75 VwGO. § 68 VwGO. Orientierungsatz: Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein; endgültige Herstellung; Beleuchtung. Schlagworte: Erschließungsbeitrag, Erschlossensei

Bundesverwaltungsgericht zum Erschließungsbeitrag (BauGB § 131)

https://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/mitteilungen/detailansicht/dok...
05.08.2000 - Bundesverwaltungsgericht zum Erschließungsbeitrag (BauGB § 131). a) Es ist den Gemeinden bundesrechtlich nicht verwehrt, bei der Verteilung des Erschließungsaufwands in unbeplanten bebauten Gebieten einen Artzuschlag für gewerblich genutzte

BPL Nr 131 A 3 Bekanntmachung am 10 6 16 - Stadt Goslar

https://www.goslar.de/images/pdf/bekanntmachungen/2016/20160610_bpl_nr_131_a_3....
10.06.2016 - Bauleitplanung der Stadt Goslar. Bebauungsplan Nr. 131.A.3 "Jürgenohl Nord" mit örtlicher Bauvorschrift zur Gestal- tung, 3. teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 131.A "Jürgenohl Nord" im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB. Bekan

VGH München, Urteil v. 23.04.2015 – 6 BV 14.1621 - Bürgerservice

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-45810?hl=...
BauGB, § 131 BauGB, § 125 Abs. 2 Satz 1 BBauG i. d. F. vom 6.7.1979, § 125 Abs. 3 Nr. 2 BauGB, § 125 Abs. 2 BauGB. Leitsatz: 1. Planersetzende Abwägungsentscheidungen zur Herstellung von Erschließungsanlagen (§ 125 Abs. 2 BauGB) fallen in die Zuständigke


  • Verortung im BauGB

    BauGBErstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht › Sechster Teil: Erschließung › Zweiter Abschnitt: Erschließungsbeitrag › § 131

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 131 BauGB
    § 131 Abs. 1 BauGB oder § 131 Abs. I BauGB
    § 131 Abs. 2 BauGB oder § 131 Abs. II BauGB
    § 131 Abs. 3 BauGB oder § 131 Abs. III BauGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Baugesetzbuch.net