§ 132 BauGB, Regelung durch Satzung
Paragraph 132 Baugesetzbuch

Die Gemeinden regeln durch Satzung

1.
die Art und den Umfang der Erschließungsanlagen im Sinne des § 129,
2.
die Art der Ermittlung und der Verteilung des Aufwands sowie die Höhe des Einheitssatzes,
3.
die Kostenspaltung (§ 127 Absatz 3) und
4.
die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage.


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http://www.ruesselsheim.de/fileadmin/user_upload/Ruesselsheim/Stadt_Menu/Rathau...
Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage. „Lärmschutzwall Eulhecke Ost“. Aufgrund des § 132 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom. 27.08.1997 (BGBl. I S. 2121) i. v. m. § 5 der Hessischen Ge

Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches \(BauGB\) in der Fassung ...

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Zur Deckung des Aufwands für Erschließungsanlagen erhebt die Stadt Beiträge nach. Maßgabe der §§ 127 ff. BauGB in Verbindung mit den Bestimmungen dieser Satzung. § 2. Umfang des Aufwands. Beitragsfähig ist der Aufwand für die in der Baulast der Stadt ste

Auf Grund der §§ 132 und 133 Abs - Bad Kötzting

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Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches -BauGB- in der Fassung ...

https://www.freising.de/fileadmin/user_upload/05_Recht/0510_pdf-Files/Teil_2_-_...
22.11.2010 - Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches -BauGB- in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. I. S. 2414) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern -GO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08

Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB ... - Stadt Bad Vilbel

http://www.bad-vilbel.de/upload/0/175/Erschlie%C3%9Fungsbeitragssatzung%20neu.p...
Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom. 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.12.2008 (BGBl. I. S. 2986), in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO


Webseiten zum Paragraphen

§ 132 BauGB Regelung durch Satzung Baugesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/114/a1310.htm
Die Gemeinden regeln durch Satzung 1. die Art und den Umfang der Erschließungsanlagen im Sinne des § 129, 2. die Art der Ermittlung und der Verteilung des Aufwands sowie die Höhe des Einheitssatzes, 3. die Kostenspaltung (§ 127 Abs.

BauGB § 132 Regelung durch Satzung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_132/
20.10.2015 - Sechster Teil: Erschließung. Zweiter Abschnitt: Erschließungsbeitrag. § 132 Regelung durch Satzung. Die Gemeinden regeln durch Satzung. die Art und den Umfang der Erschließungsanlagen im Sinne des § 129,. die Art der Ermittlung und der Verte

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09.09.1993 - Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 08.12.1986 (BGB1. I S. 2253) in Verbindung mit § 5 der Hessischen. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1981 (GVB1. I S. 66), zuletzt geändert d


  • Verortung im BauGB

    BauGBErstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht › Sechster Teil: Erschließung › Zweiter Abschnitt: Erschließungsbeitrag › § 132

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 132 BauGB
    § 132 Abs. 1 BauGB oder § 132 Abs. I BauGB

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