(1) Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers beitragspflichtig. Ist das Grundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach Artikel 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche belastet, so ist der Inhaber dieses Rechts anstelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.
(2) Der Beitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück, im Falle des Absatzes 1 Satz 2 auf dem Erbbaurecht, im Falle des Absatzes 1 Satz 3 auf dem dinglichen Nutzungsrecht, im Falle des Absatzes 1 Satz 4 auf dem Wohnungs- oder dem Teileigentum.
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http://www.php-recht.de/media/download_gallery/BauGB_134.pdf
4. § 134 BauGB. § 134 Beitragspflichtiger. (1) Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbe scheids Eigentümer des Grundstücks ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht be lastet, so ist der Erbbauberechtigte an St
http://www.bad-wuennenberg.de/medien/bindata/Bauplan-Hedderhagen.pdf
9(1) Nr. 11 BauGB und ş9 (1) Nr. 4 BauGBÄnderungenDatumſ;. 345!ſae,Auftraggeber-Zeichnungsnummer:Planer-Zeichnungsnummer: --U. ----091-134-00-B3-01-00-00. Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung; hier: öffentlicher Fuß- und Radweg. Verfahrensvermer
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/e1d8f5df-bbee-49a3-be32-75cfbca1a43c/kostener...
letzte Aktualisierung: 17. Mai 2001. BauGB §§ 127, 134, 135a; BGB §§ 436, 446. Kostenerstattungsbeitrag für Maßnahmen für den Naturschutz im Rahmen einer kaufvertraglichen Erschließungsbeitragsregelung. I. Sachverhalt. In einem im Jahre 1998 abgeschlosse
http://www.magdeburg.de/media/custom/698_2068_1.PDF
Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 40 vom 29. November 2006. Seite - 705 -. Bekanntmachung der Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 134-3.1. "Lübecker Straße 8" der Landeshauptstadt Magdeburg gemäß § 10 Abs. 3. Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.moers.de/c125722e0057acf2/files/bebauungsplan_nummer_37_begruendung...
Flächennutzungsplan. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Moers sind die Flächen des Teilbereiches. Hainbuchenstraße/Obere Birk überwiegend als Wohnbaufläche dargestellt. Die vorgesehene. Änderung des Bebauungsplanes ist als gem. § 8 (2) BauGB aus
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_134/
20.10.2015 - 134 Beitragspflichtiger. (1) 1Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. 2Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte anstelle d
http://www.erwin-ruff.de/beitragspflicht_eigentumswechsel.html
Dieser Bescheid ist wegen Verstoßes gegen § 134 Abs. 1 BauGB nichtig.6 Beim Erbbaurecht ist nicht der Grundstückseigentümer, sondern nach § 134 Abs. 1 Satz 2 BauGB der Erbbauberechtigte heranzuziehen. Die abschließende gesetzliche Regelung in § 134 Abs.
https://www.nienburg.de/regional/bauleitplanung/bebauungsplan-nr-134-celler-str...
27.10.07, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB. 05.11.07 bis 19.11.07, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 13(2) Nr. 2 BauGB. 08.05.08, Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes gem. § 10 Abs. 3 BauGB ...
http://www.nikis-niedersachsen.de/index.php?id=134
Städtebauliche Verträge nach § 11 BauGB stellen für diese notwendigen Absprache eine Sonderform der öffentlich-rechtlichen Verträge dar. Sie dienen explizit der Umsetzung städtebaulicher Aufgaben, d.h. auch für sie ist ein besonderer städtebaulicher Zusa
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2013-N-18603?hl=...
11 Abs. 2 S. 2 BauGB. § 134 BGB. Leitsatz: 1. Die Rückforderung von Planungskosten, die ein Grundstückseigentümer aufgrund eines städtebaulichen Vertrages erbracht hat, ist nach Treu und Glauben ausgeschlossen, wenn die Übernahme der Planungskosten (letz