Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde; sie umfasst
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https://www.geldern.de/C125721A002E05DC/files/140a_-_zusammenfassende_erklaerun...
B E B A U U N G S P L A N N R. 140 A. “Wohngebiet Nierspark 2. Teil”. (Klimaschutzsiedlung). Zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB. Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeines. 2. Planungsanlass. 3. Ziel der Planung. 4. Bebauungsplanverfahren. 5. Berü
https://www.starnberg.de/assets/downloads/Bauamt/Flaechennutzungsplaene_und_AEn...
Der Beschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans wurde vom Stadtrat am 31.01.2011 gefasst und am 16.02.2011 ortsüblich bekannt gemacht. (S 2 Abs. 1 BauGB). für die Fläche östlich der Grundschule Percha betr. FINrn. 140/5 (Teil) und 140/8, Gemarkun
http://www.lohmar.de/fileadmin/redaktion/5_Unternehmerisches-Engagement/4_Stadt...
(Siegel). Der Bürgermeister. Der Rat hat am .................... beschlossen, die Flächennutzungs- planänderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung inkl. Umweltbericht öffentliche auszulegen. Lohmar, den .
http://www.ostfildern.de/multimedia/Vorlage+140-p-10322.pdf
Nr. 140. ATU. 11.09.2013 nö Beratung. GR. 25.09.2013 ö. Beschluss. Thema. Bebauungsplan „Nellinger Linde - L 1192“, Planbereich N 15, Gemarkung Nellingen. - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. - Durchführung des Bebauungsp
http://www.delitzsch.de/red_tools/download_dokument.php?id=1662
Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist gemäß S 202 BauGB in nutzbaren Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen. Die Stadträte haben am .... .... den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und zur. Auslegung und Bet
https://www.buzer.de/gesetz/114/a1321.htm
03.11.2017 - Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde; sie umfasst 1. die vorbereitenden Untersuchungen, 2. die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets, 3. die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung, 4. die städtebauliche Planung
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/staedtebauliche-sani...
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch / 5.5 Vorbereitung (§ 140 BauGB). Städtebauliche Sanierungsma... / 5.5 Vorbereitung (§ 140 BauGB). Die Vorbereitung der Sanierung (im Wesentlichen die Vorbereitenden Untersuchungen des § 141 BauGB
http://www.sanierung-altlandsberg.de/index.php?page=baugesetzbuch
Erste Stufe der Sanierung: einheitliche Vorbereitung. Vorbereitende Untersuchungen, §§ 140 Nr. 1, 141 BauGB; Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes, §§ 140 Nr. 2, 142, 143 BauGB; Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung; Städtebauliche Planung,
https://www.erlangen.de/desktopdefault.aspx/tabid-1430/87_read-9683/
Einleitung der Sanierung nach §§ 140 ff. des Baugesetzbuches (BauGB). Bevor die Gemeinde ein Gebiet als Sanierungsgebiet förmlich festlegt, werden grundsätzlich gemäß § 141 Abs. 1 BauGB vorbereitende Untersuchungen durchgeführt, um Beurteilungsgrundlagen
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/bauen/staedtebaufoerderung/rechtliche-grund...
Die städtebauliche Erneuerung wird im Besonderen Städtebaurecht, den §§ 136 – 191 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Hier werden die zeitlich befristeten und räumlich begrenzten Aufgaben und Befugnisse der Kommune – im Gegensatz zu dem stets geltenden