§ 141 BauGB, Vorbereitende Untersuchungen
Paragraph 141 Baugesetzbuch

(1) Die Gemeinde hat vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen, die erforderlich sind, um Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Die vorbereitenden Untersuchungen sollen sich auch auf nachteilige Auswirkungen erstrecken, die sich für die von der beabsichtigten Sanierung unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich voraussichtlich ergeben werden.


(2) Von vorbereitenden Untersuchungen kann abgesehen werden, wenn hinreichende Beurteilungsunterlagen bereits vorliegen.


(3) Die Gemeinde leitet die Vorbereitung der Sanierung durch den Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen ein. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 hinzuweisen.


(4) Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen finden die §§ 137, 138 und 139 über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist § 15 auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des § 29 Absatz 1 und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets wird ein Bescheid über die Zurückstellung des Baugesuchs sowie ein Bescheid über die Zurückstellung der Beseitigung einer baulichen Anlage nach Satz 1 zweiter Halbsatz unwirksam.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für ... - Berlin.de

https://www.berlin.de/rathausblock-fk/_assets/schlussbericht_der_vorbereitenden...
Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für das Untersuchungsgebiet Rathausblock/Ruhlsdorfer Straße in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg. Schlussbericht. Auftraggeberin. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Referat IV C Städtebauförderu

Bekanntmachung der Stadt Konstanz gemäß § 165 Abs. 4 Satz 2 iVm ...

http://www.konstanz.de/umwelt/01029/07657/07659/index.html?lang=de&download=NHz...
Bekanntmachung der Stadt Konstanz gemäß § 165 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 141 Absatz 3 Satz 1 Baugesetzbuch (vorbereitende ... Entwicklungsbereich gemäß § 165 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der dem Beschluss ... städtebauliche Entwicklungsmaßnahm

Arbeitshilfe des Bundes für städtebauliche ... - Hessen Agentur

https://www.hessen-agentur.de/img/downloads/Arbeitshilfe_Sanierungsmassnahmen.p...
schluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141. Abs. 3 Satz 1. Sie endet mit der Abwicklung der Sanierung. 1.6.2. Zeitrahmen. Das BauGB trifft keine Bestimmung darüber, wie lange eine städtebauli- che Sanierungsmaßnahme dauern darf.

Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB für den Bereich ...

https://www.wallenhorst.de/fileadmin/dokumente/wirtschaft-bauen/gemeindeentwick...
03.06.2008 - Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB für den Bereich „Ortskern Wallenhorst“ hier: Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen gem. § 137 BauGB. Anmerkung: Diese Abwägungsvorlage wird der Anlage der Vorbereitenden Untersuchungen (VU)

Amtliche Bekanntmachung vom 4. November 2017 - Universitätsstadt ...

https://www.tuebingen.de/amtliche_bekanntmachungen/2017-11-04_beginn_vorbereite...
04.11.2017 - 72070 Tübingen kommunales@tuebingen.de. Amtliche Bekanntmachung vom 4. November 2017. Beginn vorbereitender Untersuchungen für das Gebiet Waldhäuser-Ost nach § 141 Abs. 3 BauGB und Hinweis zur Auskunftspflicht nach § 138 BauGB. Der Gemeinder


Webseiten zum Paragraphen

141 BauGB - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/staedtebauliche-sani...
Der Inhalt der vorbereitenden Untersuchung ist in § 141 Abs. 1 BauGB geregelt, wann man auf die Vorbereitenden Untersuchungen verzichten kann in § 141 Abs. 2 BauGB. Beschluss und Bekanntmachung der Vorbereitenden Untersuchungen stehen in § 141 Abs. 3 Bau

Vorbereitende Untersuchungen nach Paragraph 141 Abs. 1 BauGB ...

https://www.peiting.de/rathaus/bekanntmachungen/vorbereitende-untersuchungen-na...
Bekanntmachungen. Startseite · Bekanntmachungen; Vorbereitende Untersuchungen nach Paragraph 141 Abs. 1 BauGB. Der Marktgemeinderat des Marktes Peiting hat in seiner Sitzung am 05.11.2013 gemäß § 141 Abs. 3 BauGB beschlossen , Vorbereitende Untersuchunge

Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB ...

https://www.stolberg.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=868139&wai...
BEKANNTMACHUNG. Bekanntmachung vom 04.09.2015 über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB zwecks Festlegung eines Sanierungsgebietes. Der Rat der Kupferstadt Stolberg hat in seiner Sitzung am 25.08.2015 für das im Übersichtsplan da

6.2 Abschluss der vorbereitende Untersuchungen (VU) "Panke-Park ...

https://www.bernau-bei-berlin.de/de/buergerportal/rathaus/politische-gremien/um...
Zur Prüfung und Vorbereitung eines möglichen Sanierungsgebietes im Bereich Landschaftsraum Teufelspfuhl und der ehemaligen WGT-Liegenschaft Schönfelder Weg hat die Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014 die Durchführung vorbereitender Untersuchungen (

Amtliche Bekanntmachung Vorbereitende ... - Gemeinde Weyhe

https://www.weyhe.de/downloads/datei/OTAwMDAwODM2Oy07L3d3dy92aHRkb2NzL2Ntcy93ZX...
Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB im Ortskern Leeste. - Bekanntmachung des Beschlusses über die erneute Durchführung der „Vorbereitenden. Untersuchungen“. - Informationsveranstaltung. Der Rat der Gemeinde Weyhe hat in seiner Sitzung am 21.07


  • Verortung im BauGB

    BauGBZweites Kapitel: Besonderes Städtebaurecht › Erster Teil: Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen › Zweiter Abschnitt: Vorbereitung und Durchführung › § 141

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 141 BauGB
    § 141 Abs. 1 BauGB oder § 141 Abs. I BauGB
    § 141 Abs. 2 BauGB oder § 141 Abs. II BauGB
    § 141 Abs. 3 BauGB oder § 141 Abs. III BauGB
    § 141 Abs. 4 BauGB oder § 141 Abs. IV BauGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Baugesetzbuch.net