Der Eigentümer eines im städtebaulichen Entwicklungsbereich gelegenen Grundstücks kann von der Gemeinde die Übernahme des Grundstücks verlangen, wenn es ihm mit Rücksicht auf die Erklärung zum städtebaulichen Entwicklungsbereich oder den Stand der Entwicklungsmaßnahme wirtschaftlich nicht mehr zuzumuten ist, das Grundstück zu behalten oder in der bisherigen oder einer anderen zulässigen Art zu nutzen. Die Vorschrift des § 145 Absatz 5 Satz 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
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168/29. In der B ruchw iese. Bruchwiese. 601. 3400. 600. A m. K önigsfeld. 3401. Fahrenfelder. 2. 3429. Wäldchensgärten. Rothenacker. 3428. M 1. M. 1 : 1000. ENTWURF. "BRUCHWIES". BEBAUUNGSPLAN. KREISSTADT MERZIG. STADTTEIL BESSERINGEN. 4. ÄNDERUNG gem.
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12.02.2010 - 165/1. 168/10. 168/12. 24. 168. 7. ___. 168. 8. ___. 168/11. 168/9. 32. 19. 167/1. 167/2. 167/3. 20. 168/1. 168/2. 168. 3. ___. 168. 6. ___. 168. 4. ___ ... Ortsübliche Bekanntmachung/Rechtskraft. Landratsamt Schwäbisch Hall, Fachbereich Kre
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20.10.2015 - Zweites Kapitel: Besonderes Städtebaurecht. Zweiter Teil: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen. § 168 Übernahmeverlangen. 1Der Eigentümer eines im städtebaulichen Entwicklungsbereich gelegenen Grundstücks kann von der Gemeinde die Übernahme
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168 Übernahmeverlangen →. Der Eigentümer eines im städtebaulichen Entwicklungsbereich gelegenen Grundstücks kann von der Gemeinde die Übernahme des Grundstücks verlangen, wenn es ihm mit Rücksicht auf die Erklärung zum städtebaulichen Entwicklungsbereich
https://lxgesetze.de/gesetze/baugb/168
168 BauGB: Der Eigentümer eines im städtebaulichen Entwicklungsbereich gelegenen Grundstücks kann von der Gemeinde die Übernahme des Grundstücks verlangen, wenn es ihm mit Rücksicht auf die Erklärung zum städtebaulichen Entwicklungsbereich oder den Stand
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die Rechte der Freien und Hansestadt Hamburg als Antragstellerin im Enteignungsverfahren nach §§ 85 bis 122,. 6. die Aufgaben der Gemeinde nach § 105. (3) Die Finanzbehörde ist Enteignungsbehörde nach § 104, auch in Verbindung mit § 145 Absatz 5 Satz 4 u
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