§ 171 BauGB, Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme
Paragraph 171 Baugesetzbuch

(1) Einnahmen, die bei der Vorbereitung und Durchführung der Entwicklungsmaßnahme entstehen, sind zur Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme zu verwenden. Ergibt sich nach der Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und der Übertragung eines Treuhandvermögens des Entwicklungsträgers auf die Gemeinde bei ihr ein Überschuss der bei der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erzielten Einnahmen über die hierfür getätigten Ausgaben, so ist dieser Überschuss in entsprechender Anwendung des § 156a zu verteilen.


(2) Die Gemeinde hat entsprechend § 149 nach dem Stand der Planung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht aufzustellen. Zu berücksichtigen sind die Kosten, die nach den Zielen und Zwecken der Entwicklung erforderlich sind.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

171 a bis d BauGB - Innovationsagentur Stadtumbau NRW

http://www.stadtumbaunrw.de/pdf/dokumente/paragraph_171_171e.pdf
Stadtumbaumaßnahmen (§ 171 d) auch das gesetzliche Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 S. 1. Nr. 4 und der Enteignungstatbestand in § 85 Abs. 1 Nr. 7 eingeführt. 4. Die Regelungen über den Stadtumbau stehen u.a. in sachlichen Zusammenhang mit den im BauGB (se

Quartiersmanagementgebiete - Gebiete der Sozialen Stadt gemäß ...

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/quartiersmanagement/download/qm_ge...
Page 1. Q1001. Q1002. Q1003. Q1004. Q0902. Q0103. Q0106. Q0107. Q0105. Q0108. Q0204. Q0502. Q0501. Q0503. Q0101. Q0504. Q1201. Q1202. Q0109. Q0803. Q0207. Q0202. Q0205. Q0701. Q0802. Q0808. Q0801. Q0809. Q0805. Q0806. Q0807. Q0810. Q0811. Q0206.

Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) gemäß § 171e Abs. 4 BauGB ...

https://bad-freienwalde.de/wp-content/uploads/2017/07/Integriertes-Stadtentwick...
IEK - Soziale Stad - Bad Freienwalde. 1. Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) gemäß § 171e Abs. 4 BauGB. Städtebauliche Maßnahmen der Sozialen Stadt in Bad Freienwalde (Oder). „Kernstadt“. Auftraggeber: Stadt Bad Freienwalde. Karl – Marx – Straße 1. 16

Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des ...

http://www.stadtumbaunrw.de/pdf/goldschmidt_56.pdf
Einleitung. Das Recht der Stadtumbaumaßnahmen nach §§ 171 a-d BauGB wurde mit dem EAG Bau. [1] in Kraft gesetzt. Damit steht den Gemeinden ein weiteres rechtliches. Instrumentarium zur Behebung von städtebaulichen Problemen zur Verfügung. Obwohl sich die

Gebietsabgrenzung Fördergebiet nach § 171 e BauGB "Soziale Stadt ...

http://www.hamm.de/fileadmin/user_upload/Medienarchiv/Planen_Bauen_Verkehr/Doku...
Page 1. 1:15.000. Maßstab = Gebietsabgrenzung. Fördergebiet nach § 171 e BauGB. "Soziale Stadt". Hamm Weststadt. Anlage Gebietsabgrenzung.


Webseiten zum Paragraphen

BauGB § 171 Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_171/
20.10.2015 - Zweiter Teil: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen. § 171 Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme. (1) 1Einnahmen, die bei der Vorbereitung und Durchführung der Entwicklungsmaßnahme entstehen, sind zur Finanzierung der Entwicklungsm

§§ 165 bis 171 BauGB Baugesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/s1.htm?a=165-171&ag=114
(2) Mit städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen nach Absatz 1 sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde oder entsprechend der angestrebten Entwi

Anlage 1 Abgrenzung Stadtumbaugebiet gem. § 171 b BauGB

https://www.wesel.de/C125747F00315E55/files/abgrenzung_stadtumbaugebiet.pdf/$fi...
Page 1. Anlage 1. Abgrenzung Stadtumbaugebiet gem. § 171 b BauGB.

Stadtumbau

http://rechtsinstrumente.de/rechtsinstrumente/stadtum.html
Stadtumbaumaßnahmen sind nach § 171a Abs. 2 BauGB Maßnahmen, durch die in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden. Erhebliche städtebau

Einführungserlass zu den städtebaulichen ... - Landesrecht NRW

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2311&bes_id=2...
April 1993 (BGB1.1 S. 466) in das Dauerrecht des Baugesetzbuchs (BauGB) übernommen worden. Die entsprechenden Regelungen der §§ 165 bis 171 BauGB sind an die Stelle der §§ 6 und 7 des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch (BauGB-MaßnahmenG) vom 17. Mai 199


  • Verortung im BauGB

    BauGBZweites Kapitel: Besonderes Städtebaurecht › Zweiter Teil: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen › § 171

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 171 BauGB
    § 171 Abs. 1 BauGB oder § 171 Abs. I BauGB
    § 171 Abs. 2 BauGB oder § 171 Abs. II BauGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Baugesetzbuch.net