(1) Die Gemeinde kann den Eigentümer verpflichten zu dulden, dass eine bauliche Anlage ganz oder teilweise beseitigt wird, wenn sie
(2) Der Bescheid darf bei Wohnraum nur vollzogen werden, wenn im Zeitpunkt der Beseitigung angemessener Ersatzwohnraum für die Bewohner unter zumutbaren Bedingungen zur Verfügung steht. Strebt der Inhaber von Raum, der überwiegend gewerblichen oder beruflichen Zwecken dient (Geschäftsraum), eine anderweitige Unterbringung an, soll der Bescheid nur vollzogen werden, wenn im Zeitpunkt der Beseitigung anderer geeigneter Geschäftsraum unter zumutbaren Bedingungen zur Verfügung steht.
(3) Entstehen dem Eigentümer, Mieter, Pächter oder sonstigen Nutzungsberechtigten durch die Beseitigung Vermögensnachteile, hat die Gemeinde angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Der Eigentümer kann anstelle der Entschädigung nach Satz 1 von der Gemeinde die Übernahme des Grundstücks verlangen, wenn es ihm mit Rücksicht auf das Rückbau- oder Entsiegelungsgebot wirtschaftlich nicht mehr zuzumuten ist, das Grundstück zu behalten. § 43 Absatz 1, 2, 4 und 5 sowie § 44 Absatz 3 und 4 sind entsprechend anzuwenden.
(4) Im Falle des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 sind die Beseitigungskosten vom Eigentümer bis zur Höhe der ihm durch die Beseitigung entstehenden Vermögensvorteile zu tragen. Der Kostenerstattungsbetrag kann durch Bescheid geltend gemacht werden, sobald die bauliche Anlage ganz oder teilweise beseitigt ist. Der Betrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück.
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http://wissenschaftlicherbeirat.de/wp-content/uploads/sites/63/2016/01/Schrotti...
B. Öffentliches Baurecht. ZƒBR. 6/2013. 529. Das Rückbau- und Entsiegelungsgebot in § 179 BauGB ist durch die Novelle 2013 behutsam erweitert worden. Es setzt einen Be- bauungsplan nicht mehr voraus. Bei städtebaulichen Missständen sind die Beseitigungsk
http://www.w2k.de/fileadmin/medien/pdf/Veranstaltungen/Forum/1_Praesentation_H....
22.10.2013 - Gemeinde im unbeplanten Innenbereich, § 179 Abs. 1 BauGB. ▫ Eigentümer hat Rückbau zu dulden, wenn die bauliche Anlage Missstände oder Mängel i.S.d. § 177 BauGB aufweist, die auch durch eine Modernisierung oder Instandsetzung nicht behoben w
http://www.lkv.nomos.de/fileadmin/lkv/doc/Aufsatz_LKV_14_11.pdf
Die bisherigen. Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden waren unzureichend, um dem Problem Herr zu werden, da sich der Anwendungsbe- reich des Rückbaugebotes in § 179 BauGB a.F. auf Bebauungs- plangebiete beschränkte. Die sog. „Schrottimmobilien“3 befin- de
http://www.gauting.de/fileadmin/gauting-online/dateien/1_bekanntmachungen/bauam...
17.03.2017 - Anregungen aus der erneuten öffentlichen Auslegung (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2 Nr. 1. iVm. § 4 a Abs. 3 BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 179/GAUTING. Mehrgenerationen-Campus an der Starnberger Straße im Wege der Abwägung bes
http://www.stueer.business.t-online.de/aufsatzc/sug1112.pdf
nanzielle Vorteile ziehen. Gesetzgebungsvorschlag. Das Rückbau- und Entsiegelungsgebot in. § 179 BauGB könnte etwa wie folgt gefasst werden: § 179 BauGB (Rückbau- und Ent- siegelungsgebot). (1) 1Die Gemeinde kann den Eigentümer verp ichten zu dulden, das
https://www.buzer.de/gesetz/114/a1368.htm
(1) Die Gemeinde kann den Eigentümer verpflichten zu dulden, dass eine bauliche Anlage ganz oder teilweise beseitigt wird, wenn sie 1. den Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht entspricht und ihnen nicht angepasst werden kann oder 2.
https://difu.de/node/6981
Neue Difu-Arbeitshilfe Die in den §§ 175 bis 179 Baugesetzbuch (BauGB) geregelten städtebaulichen Gebote haben den Ruf, bislang ein noch wenig eingesetztes Instrument des BauGB zu sein. Die praktische Relevanz der städtebaulichen Gebote ergibt sich in de
https://www.barsinghausen.de/regional/bauleitplanung/bebauungsplan-nr-179-teil-...
Der Rat der Stadt Barsinghausen hat in seiner Sitzung am 25.09.2014 den Bebauungsplan Nr. 179 – 2. Teil, "Wassermühlenfeld", 1. Änderung, OT Wichtringhausen als Satzung beschlossen. Der Plan wurde im Verfahren gemäß § 13a BauGB (Innenentwicklung) aufgest
http://www.buzer.de/s1.htm?a=176-179&ag=114
(2) Das Baugebot kann außerhalb der in Absatz 1 bezeichneten Gebiete, aber innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile angeordnet werden, um unbebaute oder geringfügig bebaute Grundstücke entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen oder einer
http://m.beck-shop.de/item/3231333637363831
Baugesetzbuch: BauGB. Zum Werk Der Kommentar erläutert das BauGB auf hohem Niveau und bietet gleichzeitig die Handlichkeit des einbändigen Werkes. Mit Hilfe namhafter Autoren haben die Herausgeber ein Werk geschaffen, das höchste inhaltliche Qualität gar