§ 234 BauGB, Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht
Paragraph 234 Baugesetzbuch

(1) Für das Vorkaufsrecht sind die jeweils zur Zeit des Verkaufsfalls geltenden städtebaurechtlichen Vorschriften anzuwenden.


(2) Satzungen, die auf Grund von § 25 des Bundesbaugesetzes erlassen worden sind, gelten als Satzungen nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 weiter.


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234 20.Ä. v.V. Begründung § 9 Abs. 8 BauGB

https://ssl.o-sp.de/download/recklinghausen/85384
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Bebauungsplan Nr. 234 in Meerbusch-Struemp - Stadt Meerbusch

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zeichnerische festsetzungen hinweise 10-45° 0.4 0.8 ... - Stadt Oberkirch

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30.09.2016 - 79100 FREIBURG, GÜNTERSTALSTR. 32, TEL. 0761/70342-0, FAX. 70342-24 email info@planungsbuerofischer.de, www.planungsbuerofischer.de. AUSFERTIGUNG. BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES DER STADT OBERKIRCH. VORSTEHENDEN VERFAHRENS MIT DEN HIERZU ...

234 Kissing Flnp Änderung 9 - Gemeinde Kissing

http://www.kissing.de/dokumente/FNPnderung9Zeichnung_20110323.pdf
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17.06.2010 die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungs- planes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 08.12.2010 ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.

2016-10-18 Planurkunde FNP 234-15.psd - Stadt Neuwied

https://www.neuwied.de/fileadmin/inhalte/bauen/FNP_plus_%C3%84nderungen/FNP-%C3...
18.10.2016 - Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art.6 des. Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), in der bei der Bekanntmachung geltenden Fassung. | Wohnbauflächen gewerbli


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§ 234 BauGB Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht ...

https://www.buzer.de/gesetz/114/a1426.htm
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https://www.kleve.de/C1257CF60039C976/html/046FBFDC777B4B98C1257E3B0038DE05/$FI...
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Fb61-file-srv\bplan-server_61-5\Bebauungsplaene\Verfahren ...

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  • Verortung im BauGB

    BauGBViertes Kapitel: Überleitungs- und Schlussvorschriften › Erster Teil: Überleitungsvorschriften › § 234

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 234 BauGB
    § 234 Abs. 1 BauGB oder § 234 Abs. I BauGB
    § 234 Abs. 2 BauGB oder § 234 Abs. II BauGB

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