§ 233 BauGB, Allgemeine Überleitungsvorschriften
Paragraph 233 Baugesetzbuch

(1) Verfahren nach diesem Gesetz, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung förmlich eingeleitet worden sind, werden nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Ist mit gesetzlich vorgeschriebenen einzelnen Schritten des Verfahrens noch nicht begonnen worden, können diese auch nach den Vorschriften dieses Gesetzes durchgeführt werden.


(2) Die Vorschriften des Dritten Kapitels Zweiter Teil Vierter Abschnitt zur Planerhaltung sind auch auf Flächennutzungspläne und Satzungen entsprechend anzuwenden, die auf der Grundlage bisheriger Fassungen dieses Gesetzes in Kraft getreten sind. Unbeschadet des Satzes 1 sind auf der Grundlage bisheriger Fassungen dieses Gesetzes unbeachtliche oder durch Fristablauf unbeachtliche Fehler bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Satzungen auch weiterhin für die Rechtswirksamkeit dieser Flächennutzungspläne und Satzungen unbeachtlich. Abweichend von Satz 1 sind für vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung in Kraft getretene Flächennutzungspläne und Satzungen die vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung geltenden Vorschriften über die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, von Mängeln der Abwägung und von sonstigen Vorschriften einschließlich ihrer Fristen weiterhin anzuwenden.


(3) Auf der Grundlage bisheriger Fassungen dieses Gesetzes wirksame oder übergeleitete Pläne, Satzungen und Entscheidungen gelten fort.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Bebauungsplan 2088: ehemaliges Osramgelände ... - muenchen.de

https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:4a25a5ce-5f2d-4c0f-b99b-c2dc73c026ae/BP...
19.01.2018 - des Baugesetzbuches (BauGB). B) Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB. 5. C) Beteiligung des Bezirksausschusses 18. 9. II. Antrag der Referentin. 10. Satzungstext. 11. Begründung des Bebauungsplans. 24. III. Beschluss. 67. Telefon: 0 2

B-Plan Layout2 (1)

https://www.mainz.de/microsite/lufo/medien/bindata/LuFo_bebauungsplan_a233_1ae....
11.02.2003 - CAD SG1 D:\projekte\A 233\Kartengrundlage. 04.07.02. Herfurth. Ims. Ingenthron. 19.10.00. 17.04.02. 17.06.02. 17.06.02. 25.06.02. 28.08.02. 07.09.02. 15.10.02. 10.9.02. 21.11.02 gez. Wagner. Eine Genehmigung gem. § 10 Abs.2 BauGB durch die h

233 BP-4AL - Gemeinde Kissing

http://www.kissing.de/dokumente/4.Auslegung_BPlanPlanzeichnung.pdf
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4. Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des vorhabenbezo

B-Plan Nr. 233 Erweiterung Tischlerei Bramloge BG ... - Stadt Varel

https://vrr-varel.nolis-manager.de/downloads/datei/OTAwMDAwMTE1Oy07L3Vzci9sb2Nh...
05.09.2017 - Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 233 erfolgen die Prü- fung der ökologischen Belange und der Beeinträchtigung von Schutzgütern im anliegen- den Umweltbericht gem. § 2a BauGB. Im Rahmen dieses Umweltberichtes werden auf. Grundlage

Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nummer 233 - Stadt Moers

http://www.moers.de/c125722e0057acf2/files/flp4-07-233begr.pdf/$file/flp4-07-23...
zum Teil bereits vor fast 100 Jahren beschlossenen Entwicklung der Fluchtlinienplan Nr. 233. Georgstraße/Gerhardstraße/Kronprinzenstraße/Moerser Straße/Schulstraße (Bonifatiusstra- ße/Gerhardstraße/Konstantinstraße/Germanenstraße/Kronprinzenstraße) gemäß


Webseiten zum Paragraphen

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. April 2013 - Az. 8 S 1974/10

https://openjur.de/u/625305.html
03.04.2013 - Doch konnte die Antragsgegnerin das Bebauungsplanverfahren nach dem 01.01.2007 auf der Grundlage von § 13a BauGB fortführen. Da das Baugesetzbuch für das beschleunigte Verfahren keine besondere Verfahrensvorschrift enthält, kommt die allgeme

Öffentliches Baurecht - 00 BauGB (IV) Viertes Kapitel §§ 233-247

http://www.oeffentliches-baurecht-direkt-im-netz.de/index.php?id=519
Keine Bücher! Keine CD`s! Direkter freier Zugriff auf die Regelwerke und deren Einzelnormen. Ein Thema: Alle Regelungen aus Gesetz, Verordnung, Erlass- u.a. Informationen. Regelmäßige Pflege! Für Bauherrn, Architekten, Verwaltung , Lernende u.a. am Bauge

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Walddorfer Wasen III ...

https://www.gemeinde-pliezhausen.de/1775
I S. 1057) verkündet und trat am 13. Mai 2017 in Kraft. § 245c Absatz 1 BauGB bestimmt als Überleitungsvorschrift für bereits begonnene Verfahren Folgendes: Abweichend von § 233 Absatz 1 Satz 1 können Verfahren nach diesem Gesetz, die förmlich vor dem 13

Arbeitshilfe: Die Satzungen nach dem Baugesetzbuch | DIFU

https://difu.de/publikationen/difu-berichte-1-22005/arbeitshilfe-die-satzungen-...
Neben den umfangeichen Änderungen durch das EAG Bau kommt auch den neuen Überleitungsvorschriften (§ 233 ff BauGB) eine große Bedeutung für einen rechtmäßigen Satzungserlass zu. In der städtebaulichen Praxis war festzustellen, dass die Gemeinden von den

Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 233 ... - Stadt Viernheim

http://www.viernheim.de/nc/stadtverwaltung/bekanntmachungen/bekanntmachung/arch...
24.06.2016 - Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 233-7 "Großer Stellweg, Nord". hier: Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.06.2016 den Bebauungsplan Nr. 233-7 "Großer Stellweg, Nord" gem. §


  • Verortung im BauGB

    BauGBViertes Kapitel: Überleitungs- und Schlussvorschriften › Erster Teil: Überleitungsvorschriften › § 233

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 233 BauGB
    § 233 Abs. 1 BauGB oder § 233 Abs. I BauGB
    § 233 Abs. 2 BauGB oder § 233 Abs. II BauGB
    § 233 Abs. 3 BauGB oder § 233 Abs. III BauGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Baugesetzbuch.net