§ 231 BauGB, Einigung
Paragraph 231 Baugesetzbuch

Einigen sich die Beteiligten während eines gerichtlichen Verfahrens, das eine Enteignung betrifft, so gelten die §§ 110 und 111 entsprechend. Das Gericht tritt an die Stelle der Enteignungsbehörde.


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231 Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07 ...

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_historie?p_id=3099
07.07.1987 - Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253) wird verordnet: Erster Abschnitt. Zuständigkeitsregelung, Zustimmungserfordernis. § 1. Höhere Verwaltungsbehörde. Höhere Verwaltungsbehörde im S

2. vereinfachte Aenderung des Bebauungsplanes Nr. 231 in ...

http://www.meerbusch.de/C125740A002A1DBF/0/FFB88C97628A0DB0C1257D46004D1954/$fi...
dem Baugrundstück nicht zulässig mit Ausnahme eines Stabgitterzaunes bis max. 1,5 m Höhe hinter einer Grundstückseinfriedung aus Hecken. ERGÄNZUNG der textlichen Festsetzungen auf Grund des Beschlusses über Stellungnahmen gemäß. S 3 (2) BauGB: ART DER BA

Seite - 231 - Erhaltungssatzung nach § 172 (1) BauGB für den Bereich ...

http://www.magdeburg.de/media/custom/37_2283_1.PDF
Erhaltungssatzung nach § 172 (1) BauGB für den Bereich Sudenburg. Auf Grund § 6 Abs.1, § 44 Abs.3 Ziff.1 der Gemeindeverordnung für das Land Sachsen-Anhalt. -GO LSA- (GVBI:LSA, Seite 568 vom 05.Oktober 1993), zuletzt geändert durch das 4. Rechts- bereini

Hangweg Hangweg 384 557 556 39/2 231 414 228 230 535 39/1 130 ...

http://www.sankt-augustin.de/imperia/md/content/cms123/bauen_stadtentwicklung_u...
Dieser Plan ist der Urkunds- plan. Dieser Plan stimmt mit dem. Urkundsplan und den darauf verzeichneten Vermerken überein. Zu diesem Plan gehört ein gesonderter Teil mit Fest-. Dieser Plan wurde der. Bezirksregierung Köln zur. Genehmigung gemäß § 10. Abs

Stadt Friesoythe Bebauungsplan Nr. 231 "Mückenkamp" Stadt ...

https://www.friesoythe.de/downloads/datei/OTA3MDAxOTUyOy07L3Vzci9sb2NhbC9odHRwZ...
Öffentliche Auslegung. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Friesoythe hat in seiner Sitzung am dem Entwurf des. Bebauungsplanes und der Begründung zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentliche


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§ 231 BauGB Einigung Baugesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/114/a1423.htm
Einigen sich die Beteiligten während eines gerichtlichen Verfahrens, das eine Enteignung betrifft, so gelten die §§ 110 und 111 entsprechend. Das Gericht tritt an die Stelle der Enteignungsbehörde.

BauGB § 231 Einigung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_231/
... Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen. § 231 Einigung. 1Einigen sich die Beteiligten während eines gerichtlichen Verfahrens, das eine Enteignung betrifft, so gelten die §§ 110 und 111 entsprechend. 2Das Gericht tritt an die Stelle der

§ 231 Einigung / DRITTER TEIL Verfahren vor den Kammern (Senaten ...

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Baurecht/Oeffentlich...
1Einigen sich die Beteiligten während eines gerichtlichen Verfahrens, das eine Enteignung betrifft, so gelten die §§ 110 und 111 entsprechend. 2Das Gericht tritt an die Stelle der Enteignungsbehörde. Stand: 01.09.2017. (c) copyright 2017 - Deubner Verlag

§ 231 BauGB: Einigung - LX Gesetze.

https://lxgesetze.de/gesetze/baugb/231
231 BauGB: Einigen sich die Beteiligten während eines gerichtlichen Verfahrens, das eine Enteignung betrifft, so gelten die §§ 110 und 111 entsprechend.

Öffentliches Baurecht - 00 BauGB(III) § 231

http://www.oeffentliches-baurecht-direkt-im-netz.de/index.php?id=5747
Keine Bücher! Keine CD`s! Direkter freier Zugriff auf die Regelwerke und deren Einzelnormen. Ein Thema: Alle Regelungen aus Gesetz, Verordnung, Erlass- u.a. Informationen. Regelmäßige Pflege! Für Bauherrn, Architekten, Verwaltung , Lernende u.a. am Bauge


  • Verortung im BauGB

    BauGBDrittes Kapitel: Sonstige Vorschriften › Dritter Teil: Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen › § 231

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 231 BauGB
    § 231 Abs. 1 BauGB oder § 231 Abs. I BauGB

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