Anlässlich der Neubekanntmachung eines Flächennutzungsplans nach § 6 Absatz 6 sollen die in § 5 Absatz 4a bezeichneten Gebiete nach Maßgabe dieser Bestimmung nachrichtlich übernommen und vermerkt werden.
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https://www.frankenberg-sachsen.de/pdfformulare/xvepl_sb-marktlerchenstr.pdf
Satzung der Stadt Frankenberg über den Vorhaben- und. Erschließungsplan für den Neubau des SB- Marktes“ Lerchenstraße“. Aufgrund des § 246a, Abs.1, Satz1, Nr.6 des BauGB in derFassung vom 08. Dezember 1986 ( BGBl. I S. 2253 ), zuletzt geändert durch Anla
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/BIV-Portal/Dokumente/PDF/BauGB_A...
in Kraft getreten am 26.11.2014. Die Änderungen betreffen § 1 Abs. 6, § 31 Abs. 2 Ziff. 1, § 246 und. § 249 BauGB. Damit Sie bis zum Erscheinen der Neuauflage auf aktuellem Stand sind, haben wir die Änderungen ins BauGB eingearbeitet und die geänderten S
http://www.magdeburg.de/media/custom/698_7644_1.PDF
Entwurfsbearbeitung. Verfahren. Die Mitteilung und Anfrage an die für die Raumordnung und Landesplanung zuständige Behörde ist gem. 5 246a Abs. 1 Nr. 1 BauGB erfolgt. (1). Die verwendete Planunterlage enthält den Inhalt des Liegenschaftskatasters und wei
https://www.stendal.de/media/bauen_und_umwelt/planung/bauleitplanung/ot_jarchau...
die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden . 55. Inkrafttreten. Die Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsp lan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach ä 12 BauGB in Kraft (ä 246a. Abs. 1 N
http://www.spd-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/spd-trebbin_de/Service/Satz...
Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung vom 17.Mai 1990 (GBI. I S. 255). Und der §§ 142, 246a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der. Bekanntmachung vom 8. 12. 1986 (BGBI. I S. 2253), zuletzt geändert durch Anlage I. Kapitel XIV Abschnitt
http://www.stadtgrenze.de/s/ath/fumag/befristet.htm
Befristete Sonderregelungen § 246 Abs. 8 bis 17 BauGB. Die mit dem "Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen" vom 20. November 2014 sowie dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 23. Oktober 2015 i
http://www.schornsteinfeger-goeller.de/gesetze/baugb/br0247.htm
§246a. Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands. (1) Bis zum 31. Dezember 1997 gelten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet die folgenden Maßgaben: 1. (Mitteilungspflicht, Teil-Flächennutzungsplan) D
http://arge-baurecht.com/aktuelles/arge-baurecht-intern/artikel/news/fluechtlin...
25.11.2015 - Im weiteren Verlauf seines Beitrags nennt der Autor die drei wesentlichen Neuregelungen der ersten „BauGB- Flüchtlingsnovelle 2014“, die zunächst im Wesentlichen in § 246 Abs. 8 bis 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) geregelt sind. Sie reichen vo
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_246a/
20.10.2015 - 246a Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete [1]. Anlässlich der Neubekanntmachung eines Flächennutzungsplans nach § 6 Abs. 6 sollen die in § 5 Abs. 4a bezeichneten Gebiete nach Maßgabe dieser Bestimmung nachrichtlich übern
https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Schwerpunkte/St%C3%A4dtebau/St%C3%A4dtebaur...
28.05.2015 - Nach § 246 Abs. 10 der wohl wichtigsten und neu in Kraft gesetzten BauGB-Norm „kann bis zum 31. Dezember 2019 in Gewerbegebieten (§ 8 der BauNVO, auch in Verbindung mit § 34 Abs. 2 BauGB) für Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsun-terkünfte