§ 245b BauGB, Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich
Paragraph 245b Baugesetzbuch

(1) (weggefallen)


(2) Die Länder können bestimmen, dass die Frist nach § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c nicht anzuwenden ist.


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Federal Building Code (Baugesetzbuch, BauGB)

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Baugesetzbuch (BauGB)

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Baugesetzbuch: BauGB - Leseprobe - Soldan

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Aktualitätshinweis und Nachtrag - Bundesanzeiger Verlag

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Zulässigkeit von Vorhaben Prof. Dr. Michael Krautzberger

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§ 245b BauGB - Überleitungsvorschriften für Vorhaben im ... - openJur

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245b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich →. (1) (weggefallen) (2) Die Länder können bestimmen, dass die Frist nach § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c nicht anzuwenden ist.

§ 245b BauGB Überleitungsvorschriften für Vorhaben im ... - Buzer.de

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(1) (weggefallen) (2) Die Länder können bestimmen, dass die Frist nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c nicht anzuwenden ist.

BauGB § 245b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im ...

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§ 245b BauGB: Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich

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BauGB. Baugesetzbuch. Vom 23.6.1960. Neugefasst am 3.11.2017. Erstes Kapitel. Allgemeines Städtebaurecht. Erster Teil. Bauleitplanung. Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften. § 1Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung § 1aErgänzende Vorschr

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  • Verortung im BauGB

    BauGBViertes Kapitel: Überleitungs- und Schlussvorschriften › Erster Teil: Überleitungsvorschriften › § 245b

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 245b BauGB
    § 245b Abs. 1 BauGB oder § 245b Abs. I BauGB
    § 245b Abs. 2 BauGB oder § 245b Abs. II BauGB

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