§ 29 BauGB, Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften
Paragraph 29 Baugesetzbuch

(1) Für Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, und für Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie für Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten gelten die §§ 30 bis 37.


(2) Die Vorschriften des Bauordnungsrechts und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften bleiben unberührt.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Systematik der §§ 29 ff. BauGB Vorhaben (§ 29 Abs. 1 ... - ARL-net

https://www.arl-net.de/system/files/02_grotefels_aussenbereich.pdf
Dr. Susan Grotefels, Zentralinstitut für Raumplanung, Münster. Systematik der §§ 29 ff. BauGB. Vorhaben. (§ 29 Abs. 1) beplanter Bereich unbeplanter Bereich qualifizierter vorhabenbezog. einfacher. Innenbereich Außenbereich. B`Plan. B`Plan. B`Plan. (§ 30

Grundkurs BauGB Zulässigkeit von Vorhaben - Michael Krautzberger

http://www.krautzberger.info/assets/grundkurs/Zulaessigkeit_29_31_33_248.pdf
29 BauGB. Begriff des Vorhabens; Geltung von. Rechtsvorschriften. (1) Für Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder. Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum. Inhalt haben, und für Aufschüttungen und. Abgrabungen größeren Umfangs sowie für. Ausschach

2 Bauplanungsrecht - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Bauliche Vorhaben. Für Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen. Anlagen zum Inhalt haben, und für Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Um- fangs sowie für Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten gel

Zulässigkeit baulicher Vorhaben - Pruefstein-Lichterfelde-Sued.de

http://pruefstein-lichterfelde-sued.de/Recht/BPUR_Zulaessigkeit_Bebauung.pdf
I. Gesamtsystematik der §§ 29 ff. BauGB. • Die §§ 29 ff. BauGB regeln die bauplanungsrechtliche. Zulässigkeit von einzelnen Vorhaben im Sinne des § 29. • Die Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit bildet einen Ausschnitt aus der Gesamtprüfung, die

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens

http://www.iuspublicum-thomas-schmitz.uni-goettingen.de/Downloads/Schmitz_VwR-I...
A. Den Beschränkungen des Bauplanungsrechts unterliegendes Vorhaben, § 29 I BauGB. I. Vorhaben zur Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage. • beachte: Begriff der "baulichen Anlage" nicht vollständig identisch mit dem in § 1 V N


Webseiten zum Paragraphen

§ 29 BauGB Begriff des Vorhabens; Geltung von ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/114/a1206.htm
(1) Für Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, und für Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie für Ausschachtungen, Ablagerungen.

Bauplanung - Zulässigkeit - Anwendbarkeit Vorschriften - Juracademy

https://www.juracademy.de/baurecht-bayern/bauplanung-zulaessigkeit-vorschriften...
Die Anforderungen an die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von baulichen Vorhaben sind in den §§ 29 bis 38 BauGB normiert. Dabei gilt es zu beachten, dass die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit im Sinne der §§ 29 ff. BauGB von Seiten der Bauaufsichtsbeh

§ 29 I BauGB: Bauliche Anlage | klartext-jura.de

http://www.klartext-jura.de/2015/06/05/%C2%A7-29-i-baugb-bauliche-anlage/
05.06.2015 - Heute soll es mal wieder um einen Aspekt gehen, der in sehr vielen baurechtlichen Klausuren angesprochen werden muss. Ideal ist dann, wenn man sich das Prüfprogramm bereits gedanklich im Kopf bereit gelegt hat und es dann im Ernstfall abspul

BauGB § 29 Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_29/
20.10.2015 - 29 Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften · § 30 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans · § 31 Ausnahmen und Befreiungen · § 32 Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorg

Baugesetzbuch: BauGB | Battis / Krautzberger / Löhr | 13. Auflage ...

http://www.beck-shop.de/battis-krautzberger-loehr-baugesetzbuch-baugb/productvi...
Battis, Krautzberger, Löhr, Baugesetzbuch: BauGB, Kommentar, 2016, Buch, Kommentar, 978-3-406-68750-1, portofrei.


  • Verortung im BauGB

    BauGBErstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht › Dritter Teil: Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung › Erster Abschnitt: Zulässigkeit von Vorhaben › § 29

  • Zitatangaben (BauGB)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1960, 341
    Ausfertigung: 1960-06-23
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BauGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 29 BauGB
    § 29 Abs. 1 BauGB oder § 29 Abs. I BauGB
    § 29 Abs. 2 BauGB oder § 29 Abs. II BauGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Baugesetzbuch.net