(1) Für Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, und für Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie für Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten gelten die §§ 30 bis 37.
(2) Die Vorschriften des Bauordnungsrechts und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
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https://www.arl-net.de/system/files/02_grotefels_aussenbereich.pdf
Dr. Susan Grotefels, Zentralinstitut für Raumplanung, Münster. Systematik der §§ 29 ff. BauGB. Vorhaben. (§ 29 Abs. 1) beplanter Bereich unbeplanter Bereich qualifizierter vorhabenbezog. einfacher. Innenbereich Außenbereich. B`Plan. B`Plan. B`Plan. (§ 30
http://www.krautzberger.info/assets/grundkurs/Zulaessigkeit_29_31_33_248.pdf
29 BauGB. Begriff des Vorhabens; Geltung von. Rechtsvorschriften. (1) Für Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder. Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum. Inhalt haben, und für Aufschüttungen und. Abgrabungen größeren Umfangs sowie für. Ausschach
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Bauliche Vorhaben. Für Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen. Anlagen zum Inhalt haben, und für Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Um- fangs sowie für Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten gel
http://pruefstein-lichterfelde-sued.de/Recht/BPUR_Zulaessigkeit_Bebauung.pdf
I. Gesamtsystematik der §§ 29 ff. BauGB. • Die §§ 29 ff. BauGB regeln die bauplanungsrechtliche. Zulässigkeit von einzelnen Vorhaben im Sinne des § 29. • Die Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit bildet einen Ausschnitt aus der Gesamtprüfung, die
http://www.iuspublicum-thomas-schmitz.uni-goettingen.de/Downloads/Schmitz_VwR-I...
A. Den Beschränkungen des Bauplanungsrechts unterliegendes Vorhaben, § 29 I BauGB. I. Vorhaben zur Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage. • beachte: Begriff der "baulichen Anlage" nicht vollständig identisch mit dem in § 1 V N
https://www.buzer.de/gesetz/114/a1206.htm
(1) Für Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, und für Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie für Ausschachtungen, Ablagerungen.
https://www.juracademy.de/baurecht-bayern/bauplanung-zulaessigkeit-vorschriften...
Die Anforderungen an die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von baulichen Vorhaben sind in den §§ 29 bis 38 BauGB normiert. Dabei gilt es zu beachten, dass die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit im Sinne der §§ 29 ff. BauGB von Seiten der Bauaufsichtsbeh
http://www.klartext-jura.de/2015/06/05/%C2%A7-29-i-baugb-bauliche-anlage/
05.06.2015 - Heute soll es mal wieder um einen Aspekt gehen, der in sehr vielen baurechtlichen Klausuren angesprochen werden muss. Ideal ist dann, wenn man sich das Prüfprogramm bereits gedanklich im Kopf bereit gelegt hat und es dann im Ernstfall abspul
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_29/
20.10.2015 - 29 Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften · § 30 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans · § 31 Ausnahmen und Befreiungen · § 32 Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorg
http://www.beck-shop.de/battis-krautzberger-loehr-baugesetzbuch-baugb/productvi...
Battis, Krautzberger, Löhr, Baugesetzbuch: BauGB, Kommentar, 2016, Buch, Kommentar, 978-3-406-68750-1, portofrei.