(1) Von den Festsetzungen des Bebauungsplans können solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind.
(2) Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/media.php/13/Antrag%20auf%20Abweichung%2...
Ausnahme / Befreiung nach § 31 BauGB von bauplanungsrechtlichen Vorschriften des BauGB / BauNVO. genaue Bezeichnung der Vorschrift und Umfang der Abweichung, Ausnahme / Befreiung: Begründung: Die Abweichung, Ausnahme / Befreiung berührt nachbarliche Bela
https://www.bundestag.de/blob/405566/bc9858a785f17f6530638107b4bbbd8c/wd-7-043-...
werden können, wenn die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebietes gewahrt bleibt. Abweichungen vom Bebauungsplan sind gemäß §§ 30, 31 BauGB nur als Aus- nahme und Befreiung zulässig. Das hat zur Konsequenz: Sofern ein Bebauungsplan besteht, der das Anbr
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Ausnahmen_und_Befreiungen.pdf
27.05.2003 - Ausnahmen und Befreiungen. § 31 Abs. 1 BauGB. Von den Festsetzungen eines. Bebauungsplanes können solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem. Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Ausnahmen -. Gesetzestext ...
http://www.handbuch-oeffentliches-baurecht.de/fileadmin/Leseproben/A_VII_EL_46_...
Der Bundesgesetzgeber hat sich 1960 in § 31 BBauG 1960 fÏr das (bundesrechtliche). Bauplanungsrecht entschieden, Ausnahme und Befreiung voneinander zu trennen. Der. Bundesgesetzgeber hat diese Unterscheidung spÌter nicht aufgegeben. Ausnahme im Bauplanun
https://www.rudolstadt.de/html/img/pool/Ausn_Befr_Abw66.pdf
An die untere Bauaufsichtsbehörde/Gemeinde. Eingangsstempel der unteren. Bauaufsichtsbehörde/Gemeinde. Antrag auf Zulassung einer. Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB). Abweichung (§ 66 ThürBO). 1. Bauherr. Ort. Name/Firma. E-Mail-Adresse. Vorname. Straße, Haus
http://www.wiehl.de/formulare/Befreiung.pdf
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (§ 31 Abs. 2 BauGB). Bei vorgenannten Bauvorhaben wird die Befreiung von folgender/n Festsetzung(en) des Bebauungsplans beantragt: Begründung: Das Wohl der Allgemeinheit erfordert diese Befreiung. Die Ab
http://www.stadtgrenze.de/s/ath/fumag/befreiung.htm
Durch die Gesetzesänderung wird § 31 (Ausnahmen und Befreiungen) Absatz 2 Nummer 1 BauGB wie folgt gefasst: § 31 Abs. 2 Nummer 1: Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, die
https://www.buzer.de/gesetz/114/a1208.htm
(1) Von den Festsetzungen des Bebauungsplans können solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. (2) Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die.
https://www.juracademy.de/baurecht-baden-wuerttemberg/vorhaben-qualifizierter-b...
Weiter zu ) Befreiung, § 31 Abs. 2 BauGB - 31 Abs. 2 BauGB ermöglicht beim kumulativen Vorliegen von drei eng auszulegenden Voraussetzungen die Erteilung einer Befreiung (auch als Dispens bezeichnet). Bei § 31 Abs. 2 BauGB handelt es sich nicht um eine d
http://dabonline.de/2013/05/01/ausnahmen-befreiungen-und-abweichungen-im-planun...
01.05.2013 - Nach § 31 Abs. 1 BauGB können von den Festsetzungen des Bebauungsplans solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Die Regelung zeigt deutlich, dass die Genehmigungsbehörde n
https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Das-Recht-der-Baugenehmigung-Teil-11-Au...
1.1.3. Ausnahmen und Befreiungen ( 31 Abs.1, Abs. 2 BauGB) Nach 31 BauGB können unter bestimmten Voraussetzungen von den Festsetzungen des Bebauungs.