(1) Die Gemeinde kann
(2) Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt der Kaufvertrag zwischen dem Begünstigten und dem Verkäufer zustande. Die Gemeinde haftet für die Verpflichtung aus dem Kaufvertrag neben dem Begünstigten als Gesamtschuldnerin.
(3) Für den von dem Begünstigten zu zahlenden Betrag und das Verfahren gilt § 28 Absatz 2 bis 4 entsprechend. Kommt der Begünstigte seiner Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 nicht nach, soll die Gemeinde in entsprechender Anwendung des § 102 die Übertragung des Grundstücks zu ihren Gunsten oder zugunsten eines Übernahmewilligen verlangen, der zur Verwirklichung des Verwendungszwecks innerhalb angemessener Frist in der Lage ist und sich hierzu verpflichtet. Für die Entschädigung und das Verfahren gelten die Vorschriften des Fünften Teils über die Rückenteignung entsprechend. Die Haftung der Gemeinde nach § 28 Absatz 3 Satz 7 bleibt unberührt.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraum/soziale_erhaltungsgebiete...
3. Entscheidungsphase. 3.1. Ablauf für den Erlass des Vorkaufsbescheids. 3.2. Vertiefte städtebauliche Begründung. 3.3. Anhörung. 3.4. Grundbucheintragung. 3.5. Abwendungserklärung / Abwendungsvereinbarung. 4. Ausübungsbescheid und Ausübung des Vorkaufsr
http://www.meidert-kollegen.de/wp-content/uploads/Die-Renaissance-des-Satzungsv...
städtebaulichen Maßnahmen bereits in einem Umfang erkennbar sein, dass die zweckent- sprechende Verwendung des Grundstücks feststeht. Der Verwendungszweck ist bei Ausübung des Vorkaufsrechtes anzugeben, soweit dies be- reits möglich ist (§ 25 Abs. 2 Satz
https://www.energiecontracting.de/2-politik-recht/gesetze-richtlinien/dokumente...
Seite 1 von 118 -. Baugesetzbuch (BauGB). BauGB. Ausfertigungsdatum: 23.06.1960. Vollzitat: "Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. ... Vorkaufsrecht. § 25. Ausschluss des Vorkaufsrechts. § 26. Abwendung des Vorkaufsrechts. § 27. Ausübun
http://www.krautzberger.info/assets/2012/03/dvbl1313.pdf
facht worden (§ 27a BauGB). Die Abweichungsmög- lichkeiten vom Einfügensgebot sind zugunsten der. Wohnnutzung erweitert worden (§ 34 Abs. 3a BauGB). Auch ggf. aufgrund einer Vorprüfung UVP-pflichtige. Tierhaltungsanlagen sind nicht mehr privilegiert (§ 3
http://www.w2k.de/fileadmin/medien/pdf/Veranstaltungen/Forum/1_Praesentation_H....
22.10.2013 - NEU: § 27a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB: ▫ Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts zugunsten Dritter. ▫ Keine Beschränkung mehr auf Zwecke der sozialen Wohnraumförderung. Verfahrensvereinfachung, insbesondere zur Entlastung von. Gemeinden
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_27a/
20.10.2015 - Erstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht. Zweiter Teil: Sicherung der Bauleitplanung. Dritter Abschnitt: Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde. § 27a Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter [1]. (1) 1Die Gemeinde kann. ihr Vorkaufs
http://www.kanzlei-kmb.de/d/monatsinfo/detail.php?script=/d/monatsinfo/wScripts...
Das Vorkaufsrecht kann auch zugunsten Dritter ausgeübt werden, § 27a BauGB. 4. Kaufpreis. Mit der Ausübung des Vorkaufsrechtes schuldet nunmehr die Gemeinde den zwischen den Kaufvertragsparteien vereinbarten Kaufpreis. In den Fällen, in denen durch Bebau
https://www.umweltdigital.de/nd/1108495/detail.html
27a Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter. (1) Die Gemeinde kann. 1. ihr Vorkaufsrecht zugunsten eines Dritten ausüben, wenn der Dritte zu der mit der Ausübung des Vorkaufsrechts bezweckten Verwendung des Grundstücks innerhalb angemessener Frist
https://www.ibr-online.de/IBRKommentare/index.php?zg=0&Textnr=60
1 BauGB (Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung) Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung (Ferner) ... 27a BauGB (Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter) Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter (Michler/Kröninger) ...
https://www.baugenehmigung-muenchen.info/publikationen/vorkaufsrecht-der-gemein...
Es besteht gemäß § 27a BauGB auch die Möglichkeit, daß die Gemeinde das ihr zustehende Vorkaufsrecht zugunsten Dritter ausübt. Voraussetzung ist allerdings, daß dieser die Wohnbaugrundstücke dem sozialen Wohnungsbau oder dem Wohnbedarf eines besonderen P