(1) Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
(2) Im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 ist ein Vorhaben zulässig, wenn es dem Bebauungsplan nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
(3) Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt (einfacher Bebauungsplan), richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Übrigen nach § 34 oder § 35.
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http://www.iuspublicum-thomas-schmitz.uni-goettingen.de/Downloads/Schmitz_VwR-I...
C. Zulässigkeit des Vorhabens nach §§ 30 ff. BauGB. I. Zulässigkeit im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes (im beplanten Innen- bereich), §§ 30 I, 31 BauGB. 1) Vorliegen eines qualifizierten Bebauungsplanes, § 30 I BauGB a) Festsetzungen
http://pruefstein-lichterfelde-sued.de/Recht/BPUR_Zulaessigkeit_Bebauung.pdf
FG RGL –. Bau-, Planungs- und Umweltrecht I. 1. Zulässigkeit baulicher Vorhaben. Zulässigkeit baulicher Vorhaben. I. Gesamtsystematik der §§ 29 ff. BauGB. II. Die Zulässigkeit nach § 30 BauGB. III. Genehmigungstatbestand des § 31 I BauGB. IV. Unbeplanter
http://www.krautzberger.info/assets/grundkurs/Zulaessigkeit_29_31_33_248.pdf
Überblick. • Zulässigkeit nach § 30. • Ausnahmen und Befreiungen nach § 31. • Zulässigkeit während der Planaufstellung nach § 33. • Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34. • Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35. • Beteiligung der Gemeinde nach § 36. • Sonder
http://www.krautzberger.info/assets/grundkurs/30_BauGB-Teilnehmer_Mitschang.pdf
Stephan Mitschang. Technische Universität Berlin. § 30 BauGB. • Qualifizierter Bebauungsplan. • Vorhabenbezogener Bebauungsplan. • Einfacher Bebauungsplan (verdrängt §§ 34 und 35 BauGB nur in der Reichweite seines. Regelungsgehaltes). • Gilt auch übergel
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02160200/WS_10_11/Blockkonversatoriu...
kann, „die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer ihre Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen“ (BVerwGE 44, 59, 62);. Kurz: nicht bei sog. Bagatellanlagen wie kleinen Werbetafeln oder Litfaßsäulen. − Planungsrechtliche Lagemögl
http://www.bau-rat.de/index.php/zulaessigkeit-nach-30-baugb.html
Im Geltungsbereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB), meist kurz "B-Plan" genannt, ist nach dessen Vorgaben und Festsetzungen zu planen. Dabei geht es um zeichnerische Festsetzungen (im Bebauungsplan dargestellt) wie eb
https://www.juracademy.de/baurecht-baden-wuerttemberg/vorhaben-qualifizierter-b...
Die Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans gem. § 30 Abs. 1 BauGB erfolgt sowohl in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung, wie auch in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung in fü
https://www.juracademy.de/baurecht-bayern/planungsrechtliche-bereiche-baugb.html
Sofern die §§ 30 ff. BauGB Anwendung finden, enthalten diese Vorschriften im Weiteren den planungsrechtlichen Maßstab für die Zulassung von baulichen Anlagen. Zu unterscheiden sind dabei drei Gebietstypen (Planbereiche), an die das Gesetz jeweils untersc
https://www.stmi.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauplanungsrecht/allgemeines/...
Sofern die Gemeinde einen sogenannten qualifizierten Bebauungsplan nach § 30 Absatz 1 BauGB erlassen hat, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen dieses Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Ein qualifizierter
https://jura-online.de/learn/qualifizierter-b-plan-30-i-baugb/862/excursus
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Qualifizierter B-Plan, § 30 I BauGB' im Bereich 'Baurecht'