(1) Der Käufer kann die Ausübung des Vorkaufsrechts abwenden, wenn die Verwendung des Grundstücks nach den baurechtlichen Vorschriften oder den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahme bestimmt oder mit ausreichender Sicherheit bestimmbar ist, der Käufer in der Lage ist, das Grundstück binnen angemessener Frist dementsprechend zu nutzen, und er sich vor Ablauf der Frist nach § 28 Absatz 2 Satz 1 hierzu verpflichtet. Weist eine auf dem Grundstück befindliche bauliche Anlage Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 Absatz 2 und 3 Satz 1 auf, kann der Käufer die Ausübung des Vorkaufsrechts abwenden, wenn er diese Missstände oder Mängel binnen angemessener Frist beseitigen kann und er sich vor Ablauf der Frist nach § 28 Absatz 2 Satz 1 zur Beseitigung verpflichtet. Die Gemeinde hat die Frist nach § 28 Absatz 2 Satz 1 auf Antrag des Käufers um zwei Monate zu verlängern, wenn der Käufer vor Ablauf dieser Frist glaubhaft macht, dass er in der Lage ist, die in Satz 1 oder 2 genannten Voraussetzungen zu erfüllen.
(2) Ein Abwendungsrecht besteht nicht
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.hamburg.de/contentblob/3488838/data/rechtliche-grundlagen-vorkaufsre...
27 BauGB Abwendung des Vorkaufsrechts. (1) Der Käufer kann die Ausübung des Vorkaufsrechts abwenden, wenn die Verwendung des Grundstücks nach den baurechtlichen Vorschriften oder den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahme bestimmt oder mit ausre
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraum/soziale_erhaltungsgebiete...
3. Entscheidungsphase. 3.1. Ablauf für den Erlass des Vorkaufsbescheids. 3.2. Vertiefte städtebauliche Begründung. 3.3. Anhörung. 3.4. Grundbucheintragung. 3.5. Abwendungserklärung / Abwendungsvereinbarung. 4. Ausübungsbescheid und Ausübung des Vorkaufsr
http://www.roesrath.de/bp-27,-3.ae--planzeichnung-satzung.pdfx?forced=true
BebauunCSplan Nr. 27 "WiedenhOf" WF | Der Rat der Stadt Rösrath hat in seiner Sitzung am 15.12.2014 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27. | B ZE | C U 9 9 P Ö3 O3 "Wiedenhof“ gem. § 13 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss is
http://www.tarmstedt.de/index.php/gewerbegebiete.html?file=files/Tarmstedt/Rath...
Bremen, den 28.03.2017. Öffentliche Auslegung. Der Rat der Samtgemeinde Tarmstedt hat in seiner Sitzung am .............................. dem Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplans und der. Begründung zugestimmt und seine öffentliche Auslegung
http://www.heiligenhafen.de/stadtverwaltung-politik/politik/gremien_risodokumen...
hier: Anbauverbotszone zur Kreisstraße. 5. Verkehrsflächen (§ 9 (1) 11 BauGB). WA. Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (§ 9 (1) 11 BauGB). Verkehrsberuhigter Bereich (öffentlich). SATZUNG ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 27, 2. ÄNDERUNG DER STADT HEILIGE
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/146247_27/
20.10.2015 - 27 Abwendung des Vorkaufsrechts. (1) 1Der Käufer kann die Ausübung des Vorkaufsrechts abwenden, wenn die Verwendung des Grundstücks nach den baurechtlichen Vorschriften oder den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahme bestimmt oder m
http://www.beck-shop.de/baugesetzbuch-baugb/productview.aspx?product=17818268
Baugesetzbuch: BauGB, und Fachplanungsgesetze Textausgabe, 2018, Buch, Gesetzestext, 978-3-406-70726-1, portofrei.
http://www.kanzlei-kmb.de/d/monatsinfo/detail.php?script=/d/monatsinfo/wScripts...
Das Vorkaufsrecht kann auch zugunsten Dritter ausgeübt werden, § 27a BauGB. 4. Kaufpreis. Mit der Ausübung des Vorkaufsrechtes schuldet nunmehr die Gemeinde den zwischen den Kaufvertragsparteien vereinbarten Kaufpreis. In den Fällen, in denen durch Bebau
http://www.guetersloh.de/Z3VldGVyc2xvaGQ0Y21zOjMwODUx.x4s;jsessionid=asCYjFJjki...
Bebauungsplan Nr. 93/2 „Wilhelm-Baumann-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß
http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsvorisprod.psml?showdocc...
Gutachten (§ 193 BauGB, § 19 DVBauGB) und Obergutachten (§ 198 Abs. 2 BauGB, § 27 DVBauGB). 405. Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB, § 22 DVBauGB). 406. Übersichten über die Bodenrichtwerte für typische Orte (§ 22 Abs. 5 DVBauGB). 407. Sonstige zur Wertermittl