(1) In Gebieten, für die ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist, ist ein Vorhaben zulässig, wenn
(2) In Fällen des § 4a Absatz 3 Satz 1 kann vor der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ein Vorhaben zugelassen werden, wenn sich die vorgenommene Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs nicht auf das Vorhaben auswirkt und die in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 bezeichneten Voraussetzungen erfüllt sind.
(3) Wird ein Verfahren nach § 13 oder § 13a durchgeführt, kann ein Vorhaben vor Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zugelassen werden, wenn die in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 bezeichneten Voraussetzungen erfüllt sind. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist vor Erteilung der Genehmigung Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit sie dazu nicht bereits zuvor Gelegenheit hatten.
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http://www.minden-luebbecke.de/media/custom/501_4098_1.DOTX?1445591593
33 BauGB. Ich beabsichtige, auf dem Grundstück Gemarkung(en) , Flur(en) , Flurstück(e) (Größe m²) ein zu errichten. Das Grundstück liegt in einem Gebiet, für das der Rat der Stadt / Gemeinde in seiner Sitzung am beschlossen hat, einen Bebauungsplan im Si
https://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmbv/bau/baurecht2014/12._stellung...
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich einer Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB. Öffentliche Belange ausgenommen die in § 35 Abs. 6 BauGB genannten, werden beeinträchtigt. ja. nein. 6. Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB). Das Vo
https://www.hlnug.de/fileadmin/downloads/luft/genehmigungsformulare/dotx/Formul...
1.3.1.2, - Gebiete während der Planaufstellung nach § 33 BauGB? 1.3.1.3, - Gebiete im Innenbereich nach § 34 BauGB? 1.3.1.4, Findet das Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB statt? 1.3.1.5, Erfordert das Vorhaben die Rodung von Wald auf einer zusammen
http://www.boerdekreis.de/pdffile_4744.pdf
Gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn u.a. der Antragsteller die künftigen. Festsetzungen des Bebauungsplanes für sich und seine Rechtsnachfolger anerkennt. Die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hiermit für mic
http://www.krautzberger.info/assets/grundkurs/Zulaessigkeit_29_31_33_248.pdf
Überblick. • Zulässigkeit nach § 30. • Ausnahmen und Befreiungen nach § 31. • Zulässigkeit während der Planaufstellung nach § 33. • Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34. • Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35. • Beteiligung der Gemeinde nach § 36. • Sonder
http://www.hamburg.de/contentblob/152978/data/fa1-2007-vorweggenehmigung.pdf
Vorweggenehmigung nach § 33 BauGB. 1. Gegenstand der Fachanweisung. 2. 2. Rechtsgrundlagen. 2. 3. Anwendung. 2. 4. Allgemeine Begriffsdefinitionen. 2. 5. Zulässigkeitsvoraussetzungen. 3. 5.1 § 33 Abs. 1 BauGB - Regelverfahren. 5.2 § 33 Abs. 2 BauGB - Tei
https://www.soldan.de/media/pdf/88/b6/04/9783415051058_inh.pdf
33. 26. 3. Solaranlagen in, an oder auf Wand- oder Dachflächen. (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . 35. 27. 4. Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie (§ 248 BauGB) . . . . . . . . . . . . . . . . 41. 28.
https://www.stuhr.de/medien/dokumente/anerkennung_der_planfestsetzungen_nach_33...
26.04.2016 - Vorhabens. Anerkennung der Planfestsetzungen nach § 33 Abs. 1 des Baugesetzbuches. (BauGB). Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet, für das die Gemeinde Stuhr beschlossen hat, einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 des Baugesetzbuches (BauGB)
https://www.iurratio.de/zur-anwendbarkeit-von-%C2%A7-33-baugb-bei-aufhebung-ein...
14.09.2011 - Fraglich ist, ob eine entsprechende Vorverlagerung der zukünftigen Rechtslage über § 33 BauGB auch bei zukünftigem ersatzlosem Wegfall eines Bebauungsplans mit der Folge der (Wieder-)Geltung der §§ 34 oder 35 BauGB möglich ist. In der Litera
https://www.buzer.de/gesetz/114/a1210.htm
(1) In Gebieten, für die ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist, ist ein Vorhaben zulässig, wenn 1. die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs.
https://www.juracademy.de/baurecht-baden-wuerttemberg/zulaessigkeit-vorhaben-pl...
nach dem in Gebieten, für die ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst wurde, ein Vorhaben unter bestimmten Umständen zulässig sein kann. Wegen der Eigenschaft als positiver Zulässigkeitstatbestand kann die Ablehnung einer Baugene
https://www.juracademy.de/baurecht-nrw/zulaessigkeit-bauvorhaben-baugb.html
Ob Sie § 33 BauGB in Ihrer Fallbearbeitung zumindest anprüfen müssen, werden Sie regelmäßig anhand der Angaben im Sachverhalt erkennen, insbesondere wenn dort die eine oder andere Voraussetzung des § 33 BauGB erwähnt wird (z.B. die Gemeinde hat beschloss
https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklung...
33 BauGB bezieht sich auf die Zulässigkeit von Bauvorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Die sog. Planreife ermöglicht, die zukünftigen Festsetzungen eines noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplanes auch dann schon als Grundlage für die