(1) Im Umlegungsverfahren sind Beteiligte
(2) Die in Absatz 1 Nummer 3 bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, in dem die Anmeldung ihres Rechts der Umlegungsstelle zugeht. Die Anmeldung kann bis zur Beschlussfassung über den Umlegungsplan (§ 66 Absatz 1) erfolgen.
(3) Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so hat die Umlegungsstelle dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur Glaubhaftmachung seines Rechts zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechts nicht mehr zu beteiligen.
(4) Der im Grundbuch eingetragene Gläubiger einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld, für die ein Brief erteilt ist, sowie jeder seiner Rechtsnachfolger hat auf Verlangen der Umlegungsstelle eine Erklärung darüber abzugeben, ob ein anderer die Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld oder ein Recht daran erworben hat; die Person des Erwerbers hat er dabei zu bezeichnen. § 208 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
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http://www.huenxe.de/www/sitzungsdienst.nsf/HTML/19CD1711F762C54FC1258138004B8A...
22.06.2017 - Bebauungsplan Nr. 48 "Högemannshof" der Gemeinde Hünxe, Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB. Beschluss über die Auswertung und Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung gem. §
https://www.bergischgladbach.de/auszug-baugb.pdfx
werden, kann das Umlegungsverfahren auch eingeleitet werden, wenn der Bebauungsplan noch nicht aufgestellt ist. In diesem Fall muss der Bebauungsplan vor dem Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans (§ 66 Abs. 1) in Kraft getreten sein. BauGB §
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/BayVwV96886?all=True
der Kreis der Beteiligten (§ 48 BauGB) und die Auswirkungen eines Personenwechsels während der Umlegung (§ 49 BauGB). – die Duldungspflicht von Vorarbeiten (§ 209 BauGB). – das Entstehen des Vorkaufsrechts (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) aufgenommen werden. Au
https://www.hamm.de/fileadmin/user_upload/Medienarchiv/Planen_Bauen_Verkehr/Dok...
Baugesetzbuch (BauGB). – Merkblatt –. Inhaltsübersicht: 1. Zweck und Anwendungsbereich der Umlegung (§ 45 BauGB). 2. Umlegungsstelle (§ 46 BauGB). 3. Umlegungsbeteiligte (§ 48 BauGB). 4. Ablauf des Umlegungsverfahrens (§ 50 ff BauGB). 5. Sicherung des Um
https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwi...
25.08.2016 - Mitteilung der Planungsabsicht. 48. 2. Aufstellung. 48. 3. Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB. 48. 4. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. 49. 5. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange 49. 6. Betei
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http://www.huenxe.de/www/sitzungsdienst.nsf/HTML/C8470832163AE388C125806B003C01...
29.11.2016 - Bebauungsplan Nr. 48, Högemannshof. Beschluss über die Durchführung des Verfahrens gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Der Planungs- und Umweltausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde. Hünxe hatten in ihren Sitzungen am 20.04
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10.01.2018 - Baugesetzbuch mit Immobilienwertermittlungsverordnung, Baunutzungsverordnung,...,ISBN: 978-3423050180 - Beck Texte BauGB 48. Auflage 2016 in Nordrhein-Westfalen - Raesfeld.
https://www.wesel.de/de/aktuelles/48.-aenderung-des-flaechennutzungsplans-berei...
18.10.2017 - Gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808), in Verbindung mit § 7 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-We
https://mettingen.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?waid=707&modul_id=34&...
Der Rat der Gemeinde Mettingen hat in seiner Sitzung am 16.11.2016 den Aufstellungsbeschluss (gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) und den Satzungsbeschluss (gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfale